Augsburger Allgemeine (Land West)
Stadt Burgau sucht Hundehalterin
Nach Vorfällen mit dem Tier ist die Frau weg
Burgau Solch ein Fall ist Wolfgang Buckel vom Ordnungsamt der Stadt Burgau auch noch nicht untergekommen.
Im Rahmen einer öffentlichen Zustellung in unserer Zeitung, einer Art Bekanntmachung, wird eine Frau von der Kommune darüber informiert, dass ein Schreiben für sie im Rathaus hinterlegt ist. Die Stadt hat sich zu dieser ungewöhnlichen Maßnahme entschlossen, weil die Frau an ihrer Meldeadresse nicht anzutreffen und der derzeitige Aufenthaltsort unbekannt ist. Generell gebe es dieses Vorgehen sehr selten. Doch worum geht es?
Wie unsere Zeitung von einer Betroffenen erfahren hat, wurden bereits mehrere Menschen vom Hund der nun gesuchten Frau angefallen.
Im nächsten Schritt kann die Polizei eingeschaltet werden
Wolfgang Buckel darf nicht ins Detail gehen, sagt aber, dass die Stadt bereits Maßnahmen eingeleitet habe. Weitere sollen jetzt folgen. Dafür müssen die Hundehalterin und der Vierbeiner aber erst einmal ausfindig gemacht werden.
Meldet sie sich zwei Wochen nach der öffentlichen Zustellung und gegebenenfalls einer weiteren Frist nicht bei der Stadt, kann auch die Polizei hinzugezogen werden, um den Aufenthaltsort zu ermitteln und dann die Maßnahmen umzusetzen. Denn wenn von einem Hund eine Gefahr ausgeht, gibt es mehrere Stufen, wie reagiert werden kann. Beispielsweise vom Leinen- über den Maulkorbzwang bis zur Wegnahme des Tiers, hinzu kommt ein Zwangsgeld.
Dass jemand sich gleich aus dem Staub macht, weil so etwas droht, sei sicherlich die Ausnahme, sagt Buckel. Allerdings seien sich viele Halter gar nicht bewusst, wie sie ihr Tier eigentlich zu führen haben. Wie in diesem Fall komme es auch durchaus mal vor, dass die Liebe zum Hund weit größer ist als die Einsicht, dass von ihm eine Gefahr ausgehen könnte.
Sollte sich die Frau nicht ordentlich umgemeldet haben, kommt womöglich für sie jetzt noch ein Bußgeld obendrauf.