Augsburger Allgemeine (Land West)
Im Clinch mit dem Glücksbringer
Ein Anwalt aus Stadtbergen ärgert sich über seinen Kaminkehrer, der in einem Bescheid Mängel festhält. Unter anderen geht es um einen Sicherheitsschalter am Dunstabzug und das gefährliche Rauchgas
Stadtbergen Etwas seiner Asche im Gesicht oder auch ein MiniaturExemplar aus Schokolade – Schornsteinfeger sollen Glück bringen. Doch mit dieser Symbolik hat ein Anwalt aus Stadtbergen wohl nichts am Hut. Er ärgerte sich über einen Kaminkehrer. Der soll vor einem halben Jahr nicht nur seine Frau beleidigt haben. Der Handwerker stellte im Haus des Anwalts auch zwei Mängel fest – die beschäftigten jetzt die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts in Augsburg. Unter anderem ging es um einen fehlenden Abluftsicherheitsschalter.
Mit ihm können die Dunstabzugshaube in der Küche und ein Kaminofen nur dann gleichzeitig betrieben werden, wenn zum Beispiel ein Fenster geöffnet ist und ausreichend Frischluft in die Küche kommt. So soll verhindert werden, dass Kohlenmonoxid aus der Feuerstelle durch die Wohnräume zieht. Das Rauchgas ist nämlich tödlich. So erklärte es auch der Bezirksschornsteinfeger vor Gericht. Er sagte: „Im schlimmsten Fall gibt es Tote.“Wie gefährlich das schleichende Gift sein kann, zeigt ein■ tragischer Vorfall, der zwei Jahre zurückliegt.
Mann stirbt nach Brand in seinem Wohnhaus
In Dinkelscherben starb nach einem Brand in einem Einfamilienhaus ein Mann an einer Rauchgasvergiftung. Die genauen Umstände ließen sich damals nicht mehr klären. Nur so viel: Der Brand war in der Nähe des späteren Opfers ausgebrochen. Was das Feuer ausgelöst hat, das konnte die Kripo nicht mehr endgültig feststellen. In solchen Fällen gehen die Ermittler nach dem Ausschlussverfahren vor. Demnach kamen am ehesten eine technische Ursache oder ein fahrlässiger Umgang mit Rauchmitteln infrage – das Opfer war offenbar Raucher. Ein Rauchmelder hätte damals den Mann retten können.
Im Stadtberger Fall ging es allerdings um einen Sicherheitsschalter, der verhindern soll, dass das Kohlenmonoxid aus dem Ofen gelangt. Der Anwalt fragte sich, ob der Sicherungsvorkehrung überhaupt nötig ist – schließlich würden zwischen dem Ofen und dem Dunstabzug über zehn Meter liegen, dazwischen befinde sich eine trennende Türe. Und: Durch die Fenster finde immer ein Luftaustausch statt. Der Kläger am Verwaltungsgericht fragte sich außerdem, ob vorher nicht eine Messung stattfinden müsse. Mit ihr könnte festgestellt werden, ob es tatsächlich einen gefährlichen Druckunterschied zwischen den Räumen gibt. Oder eben nicht. Die Antwort der Vorsitzenden Richterin Ingrid Linder darauf war eindeutig: Nein.
Der Gesetzgeber sehe eine solche Messung nicht vor. Die Juristin versuchte zu erklären: eine Messung sei nur eine Momentaufnahme. Vielleicht werde das Haus einmal verkauft. Ein neuer Eigentümer könnte dann neue, dichtere Fenster einbauen. Mit dem alten Feuerstätten-Bescheid werde die Veränderung aber nicht abgedeckt. Will heißen: Für neue Bewohner könnte es sehr gefährlich werden.
Der Bescheid wird übrigens nach der sogenannten Beschau ausgestellt, die zweimal in sieben Jahren vorgeschrieben ist. Dabei werden alle Feuerungsanlagen in einem Haus, die dazu gehörenden Abgasanlagen, Ofenrohre, Schornsteine oder auch Zuluftleitungen begutachtet.
Im Bescheid des Anwalts ging es nicht nur um den Sicherheitsschalter, sondern auch um eine fehlende Bodenglasplatte. Sie hat eine bestimmte Größe und soll vor Funken schützen. Der Anwalt und seine Frau beteuerten, dass die Glasplatte zur Heizperiode vor den Ofen kommt – der Kaminkehrer konnte sie also gar nicht sehen, als er im Sommer zur Kontrolle gekommen war. Er bemängelte anschließend die fehlende Platte. Was ohne sie passieren kann, schilderte der Kaminkehrer vor Gericht: Ein Kollege sei einmal zur Kasse gebeten worden, weil er einen zu kleinen Schutz abgesegnet hatte. Dann gab es ein Brandloch im Boden – der Parkettwechsel kostete 30 000 Euro. Die fünfte Kammer stellte fest, dass es zwar eine eindeutige Aussage des Gesetzgebers gibt, dass der Fußboden geschützt werden muss. Aber das Wann sei unklar.
Wie dem auch sei: Der Anwalt will nun bis Ende Februar den Einbau des Sicherheitsschalters nachweisen. Das Verfahren mit einem Streitwert von 1000 Euro wurde eingestellt. »Kommentar