Augsburger Allgemeine (Land West)
Baumschutzverordnung täte der Stadt Neusäß gut
Zum Bericht „Wie können Bäume geschützt werden“vom 17. November: Die Frage, wie Bäume geschützt werden können, beschäftigt seit Jahren den Rat, die Verwaltung und die Bevölkerung von Neusäß. Auch bei der jüngsten Behandlung in den zuständigen Gremien kam es leider zu keiner positiven Entscheidung. Trotzdem sollten sich die Betroffenen in aller Ruhe über Sinn und Zweck einer Baumschutzverordnung Gedanken machen. Es geht dabei ganz einfach darum, wertvolle Bäume vor sinnloser Beseitigung zu bewahren. Wie praktikabel das geregelt werden kann, zeigt die Vorgehensweise vieler anderer Gemeinden. (Bei näherem Hinsehen erfährt man übrigens auch, dass sich die Stadt selbst an die entsprechenden Vorschriften zu halten hat!) Darüber hinaus können bei Neuanpflanzungen spätere Probleme vermieden werden, wenn mit Fachleuten gleich von Anfang an die passende Sortenwahl und Situierung im Grundstück beachtet werden. Schließlich sollte sich auch die Gemeinde bei der Abfassung der Verordnung fachlich beraten lassen, um auf diese Weise das Motto „Mitten im Grünen“zu bewahren und zu stärken. Eine für Neusäß maßgeschneiderte Fassung dieser Verordnung wäre auf jeden Fall ein konstruktiver Beitrag zum Wohle aller Beteiligten und nicht zuletzt zum Schutz von Natur und Umwelt.
Ulrich Lohrmann, Augsburg (Bund Naturschutz Ortsgruppe Neusäß)
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