Augsburger Allgemeine (Land West)
Ein Kopfstoß mit schlimmen Folgen
Prozess Als zwei Männer an der Haltestelle Wertachbrücke aufeinandertreffen, stößt einer zu und der andere wird schwer verletzt. Doch was war der Grund für die Attacke?
Angriff oder Abwehr? Wie war das mit einem kurzen, aber heftigen Kopfstoß an jenem Sonntagabend im März an der Straßenbahnhaltestelle Wertachbrücke? Das hatte das Jugendschöffengericht des Augsburger Amtsgerichts zu klären. Ein 20-jähriger Angeklagter wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil er für gefährliche Verletzungen gegenüber seinem 40-jährigen Kontrahenten verantwortlich ist.
Ja, es habe diesen Kopfstoß gegeben, räumt der Angeklagte, Auszubildender und afghanischer Staatsbürger, vor Richterin Ortrun Jelinek und ihren Schöffen ein. Aber warum? Weil er sich vom 40-jährigen Geschädigten angegriffen und in die Enge getrieben gefühlt habe, sagt der Angeklagte. Um einer Auseinandersetzung im Dunkel des Wertachufers mit dem Geschädigten und seinen vermuteten vier oder fünf Begleitern zu entgehen, habe er zugestoßen. Der 40-jährige Palästinenser jedenfalls fiel, an der Stirn getroffen, vom Bahnsteig rückwärts auf den Asphalt. Er schlug mit dem Kopf auf, dabei erlitt er einen Schädelbruch und Hirnblutungen. Wochenlange Krankenhaus- und Klinikaufenthalte waren die Folge. Selbst noch in der Klinik habe der Geschädigte zeitweise fixiert werden müssen, da er laut Anklageschrift „zu Realitätsverkennung“geneigt habe.
Die Auseinandersetzung hatte, unverkennbar für das Gericht und die Prozessbeobachter, eine Vorgeschichte. Während der Angeklagte in anderer Sache im Jahr 2017 in Untersuchungshaft musste, habe seine damals 17-jährige Freundin an die Seite des Geschädigten gewechselt. Aus dem Gefängnis zurück, bemühte sich der 20-Jährige erneut um ihre Gunst, mit Erfolg. Er habe die 17-Jährige unbedingt von der Seite des 40-Jährigen lösen wollen, weil er den Palästinenser dafür verantwortlich machte, dass die junge Frau auf Drogen gekommen sei.
Das Aufeinandertreffen sonntagabends um 21.30 Uhr an der Straßenbahnhaltestelle sei aber Zufall gewesen, so die Beteiligten. Der Angeklagte und seine Freundin hatten den Tatort nach dem Kopfstoß umgehend verlassen, wurden aber kurz darauf von der Polizei in der Donauwörther Straße angetroffen. Der 20-Jährige sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Schwierig stellte sich die Verständigung im Prozess mit dem Geschädigten dar, der nach wie vor gesundheitlich nicht völlig wiederhergestellt schien. An die Momente des Kopfstoßes habe er keine Erinnerung, auch die Minuten davor schilderte er nicht klar nachvollziehbar. Er wies aber von sich, den Angeklagten angegriffen, angefasst und geschlagen zu haben, wie der es behauptet hatte.
Mehrere Augenzeugen des Vorfalls vernahm das Gericht, ohne jedoch ein klares Bild zu bekommen. An den regungslos am Boden liegenden 40-Jährigen konnten sich alle erinnern, nicht aber an den Moment des Kopfstoßes. Zwei Zeuginnen, die den ersten Verhandlungstag verpasst hatten, bestellte das Gericht zum Fortsetzungstermin. Immerhin eine der beiden jungen Frauen erschien, sie wurde aus dem Arrest gebracht. Die beiden Freundinnen hatten gemeinsam im selben Waggon wie der Angeklagte und seine Freundin gesessen und seien an der Wertachbrücke nacheinander ausgestiegen. Dort hat dann die 18-jährige Zeugin „aus den Augenwinkeln“gesehen, wie der „ältere Mann“und der Angeklagte sich gegenüberstanden. Streit, eine Diskussion, Handgreiflichkeiten habe es keine gegeben – aber plötzlich sei der ältere der beiden zu Boden gefallen. Sie und ihre Freundin hätten sich sofort um den Verletzten gekümmert.
Rechtsanwalt Thomas Galli plädierte, dem Urteil keine gefährliche, sondern einfache Körperverletzung zugrunde zu legen. Eine mildere Strafe würde es dem Angeklagten leichter machen, in seiner neuen Heimat Fuß zu fassen. Staatsanwältin Melanie Ostermeier hatte zuvor auf eben jene gefährliche Körperverletzung plädiert und eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert.
Die Schöffen und Richterin Jelinek folgten diesem Antrag der Staatsanwältin und verurteilten den Angeklagten entsprechend. Die Richterin, sie hatte den 20-Jährigen bereits bei einem seiner beiden vorangegangenen KörperverletzungsDelikte verurteilt, sah vor allem die Schwere der Verletzungen bei dem Geschädigten als ausschlaggebend an. Bevor der Angeklagte ins Gefängnis zurückgebracht wurde, kündigten er und sein Verteidiger noch im Gerichtssaal Berufung gegen das Urteil an.
Beide Männer hatten Interesse an einer Frau