Augsburger Allgemeine (Land West)
Eine Verordnung, die auch Fragen aufwirft
Die Verordnung der Stadt „über Menschenansammlungen in der Maximilianstraße und angrenzen Straßen und Plätze“liest sich strikt. Böllern ist dadurch im Innenstadtbereich auch in der Neujahrsnacht verboten. Außerdem darf man keine „sperrigen Gegenstände“mit sich führen und ab 20 Uhr laut Verordnung übrigens auch keine Tiere mehr, außer man ist zum Beispiel ein Anwohner. Das liest sich, wie gesagt, strikt, aber derart konsequent umgesetzt wird es nicht.
Das ist richtig so, weil es unverhältnismäßig wäre, wenn die Polizei allzu rigide vorgeht, nur damit man beispielsweise jeden Jugendlichen erwischt, der es wagt, an Silvester in der Innenstadt Raketen mit sich zu führen. Es wirft aber auch die Frage auf, ob es eine Verordnung in dieser harten Form braucht, wenn ohnehin schwierig erscheint, sie konsequent umzusetzen – und daran auch kein allzu großes Interesse besteht. Oder ob man sie nicht abschwächen kann, ohne das friedliche Silvester, das an Augsburg meist geboten ist, zu gefährden. Die Verordnung bietet eine Rechtsgrundlage, um Auswüchsen vorzubeugen, so gesehen ist sie erfolgreich. Sicherlich werden Polizei und Ordnungsdienst, wie im Vorjahr, viele Kontrollen durchgeführt und pyrotechnische Gegenstände sichergestellt haben.
Auch darf man den Anlass nicht vergessen: ein Jahreswechsel auf 2017, der überschattet war von Aggressionen und Gewalt. Menschen wurden mit Raketen beschossen und verletzt, es gab zwei Messerattacken. Derartige Aktionen allerdings sind ohnehin strafbar, um sie zu verfolgen, bedarf es keiner zusätzlichen Verordnung. Auch lässt sich aufgrund einer Neujahrsnacht vor zwei Jahren nicht darauf schließen, dass Augsburg zu BerlinNeukölln wird, wo es an Silvester regelrechte Straßenschlachten mit Raketen und Böllern gibt. Das aktuelle Vorgehen wirkt jedenfalls etwas willkürlich.