Augsburger Allgemeine (Land West)
Der qualvolle Tod von Rehkitzen
Zwei Jungtiere sterben auf einem Feld im südlichen Landkreis Augsburg, während ein 28-Jähriger dort mäht. Auf was Landwirte vor der Mahd achten müssen, um solche Unfälle zu verhindern und wie das Gerichtsverfahren ausging
Landkreis Augsburg Jedes Jahr sterben nach Angaben der deutschen Wildtierstiftung in Deutschland rund 100000 Rehkitze. Schuld daran sind aber weder Fuchs noch Jäger, sondern Mähmaschinen. Diese Zahl sagt aber nichts darüber aus, welch schreckliches Leid sich hinter jedem einzelnen Tierschicksal verbirgt. Auf einem Feld im südlichen Landkreis Augsburg wurden beispielsweise vergangenes Jahr zwei Rehkitze bei der Mahd von der Maschine erwischt.
Eines der jungen Tiere starb sofort, das zweite wurde schwer verletzt. Seine vier Beine wurden zum Teil komplett abgetrennt. Zwei Spaziergänger fanden das Kitz auf dem Feld, brachten es zu einer im Dorf wohnenden Tierärztin. Doch es half nichts: Das junge Tier musste eingeschläfert werden. Solche Unfälle sind nicht nur tragisch, sondern können für Landwirte erhebliche Konsequenzen mit sich führen. Vor wenigen Tagen stand der 28-jährige Mann, der die beiden Rehkitze am 1. Juni 2018 überfahren hatte, als er für den Landwirt die Wiese mähte, vor dem Augsburger Amtsgericht. Er legte zuvor Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 3000 Euro ein.
Der Vorwurf gegen den 28-Jährigen lautet „strafbare Tiertötung“in zwei Fällen. Denn wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm erhebliche Schmerzen zufügt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft – so steht es im Paragraf 17 des deutschen Tierschutzgesetzes. Aus diesem Grund sind Landwirte dazu verpflichtet, bei der Mahd Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um den Tod von Tieren zu verhindern. Und genau darum ging es in dem nun verhandelten Fall in Augsburg, dem eine anonyme Anzeige vorausging.
Der Angeklagte gab an, dass er die etwa ein Hektar große Wiese etwa eine Stunde vor der Mahd nach Tieren abgesucht, aber keine gefunden habe. Der Landwirt, dem das Feld gehört, sagte aus, dass er selbst am Tag zuvor ebenfalls über das Gelände gegangen und nach Rehkitzen gesucht habe – erfolglos.
Gefährdet seien bei der ersten Mahd, die je nach Wetter im April oder Mai stattfindet, hauptsächlich Rehkitze, sagt der Kreisvorsitzende des Bauernverbands Augsburg Martin Mayr. Denn die Ricke, also die Rehmutter, legt ihre Kitze in dem hohen Gras ab und kommt nur zum Säugen vorbei. Das Problem: In den ersten Wochen springen Rehkitze bei Gefahr nicht weg – selbst wenn eine laute Mähmaschine anrollt. Sie vertrauen auf ihre Tarnung und verharren bewegungslos auf den Boden. Bei Fressfeinden wie dem Fuchs hat sich dieser Schutzmechanismus in der Evolution bewährt – aber nicht bei Mähmaschinen. „Am Tag bevor man die Wiese mäht, soll man dies dem Jäger mitteilen“, sagt Mayr. Dieser könne dann beispielsweise Plastiktüten an verschiedenen Stellen anbringen. „Die Ricke merkt die Veränderung und wird über Nacht mit dem Kitz verschwinden“, sagt Mayr.
Doch das sei nur eine von vielen Schutzmöglichkeiten, sagt der Vorsitzende der Jägervereinigung Schwabmünchen Roland Bock. Das Gelände kann vor der Mahd durchstreift werden, um Rehkitze rechtzeitig zu finden und in Sicherheit zu bringen. Auch Duftzäune oder der Einsatz von Drohnen samt Wärmebildkameras könne die Sicherheit für die Tiere erhöhen. Doch die Überwachung aus der Luft wird aus Kostengründen bislang nur selten eingesetzt, sagt Bock: „Das fängt bei 6000 oder 7000 Euro für eine Drohne an. Wer soll das zahlen?“
Wo es geht, sollten Landwirte außerdem ihre Wiesen von innen nach außen mähen. Dadurch hätten manche Tiere noch die Chance, vor den landwirtschaftlichen Maschinen zu flüchten. Diese Strategie sei ihm bekannt, so der Angeklagte. Allerdings sei dieses Vorgehen auf dem betroffenen Feld wegen der vielen Wassergräben nicht möglich.
Bock suchte im vergangenen Jahr auf einem anderen Feld gerade nach Rehkitzen, als der Landwirt bereits mähte und ein Kitz tödlich verletzte. „Diesen Anblick wünsche ich keinem“, sagt der Jäger. Auch die beiden Spaziergänger, die bei dem Fall im Landkreissüden das tote sowie das verletzte Kitz fanden, waren „emotional geschockt“, sagten sie bei der Verhandlung. Vor allem da einer von beiden kurz zuvor Teile des Feldes mit seinen Hunden nach Rehkitzen absuchte. „Ich mache ihm
keinen Vorwurf, denn ich habe die beiden Kitze ja auch nicht gefunden“, sagte der Zeuge vor Gericht.
Sowohl Staatsanwalt Moritz Bamberger als auch Verteidiger Harro Wolf forderten einen Freispruch, da sie beim Angeklagten weder einen Vorsatz noch eine Fahrlässigkeit erkannten. Dem schloss sich Richter Julian Küffer an: „So bitter das mit den beiden Rehkitzen ist, aber es ist passiert. Irgendwo muss man mal eine Grenze ziehen, was man von einem Landwirt verlangen kann.“Der 28-Jährige wurde freigesprochen.