Augsburger Allgemeine (Land West)
Man vergisst die Wünsche der Betroffenen im Spital
Ebenfalls dazu:
Die Heimaufsicht erklärt, das Spitalheim in Dinkelscherben entspreche nicht den Auflagen. Wenn sich aber die Bewohner dort (auch in kleinen Zimmern) wohlfühlen? Soll bürokratisch über die Wünsche der Betroffenen hinweggegangen werden? Der Verweis auf den Denkmalschutz erscheint hier als Vorwand. Nicht nur der Bau, sondern vor allem der Stiftungszweck ist aufrechtzuerhalten. Notfalls mit einigen Zugeständnissen beim Denkmalschutz! Karl Fieger, Gersthofen