Augsburger Allgemeine (Land West)
Landwirt darf keine Rinder mehr halten
In einem Thannhauser Betrieb werden immer wieder schwere Missstände festgestellt. Was nun mit den mehr als 100 Tieren geschieht
Der Thannhauser Landwirt, der in den vergangenen Wochen wegen Verstößen in der Tierhaltung in die Kritik geriet, darf in Zukunft keine Rinder mehr halten. Schon seit Jahren hat das Veterinäramt den Landwirt im Visier, im Januar prangerte die Tierschutzorganisation Peta die dortigen Missstände öffentlich an und forderte ein Halteverbot. Nun hat das Landratsamt Günzburg dieses Verbot verhängt.
Die Missstände im landwirtschaftlichen Betrieb in Thannhausen sind offensichtlich. Bei Regen tropfe es im Stall von der Decke, die Rinder seien schlecht ernährt – so schildert es der Leiter des Geschäftsbereichs öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Günzburg, Christoph Langer: „Wir haben uns den Betrieb mehrmals angesehen und sind letztendlich zu dem Schluss gekommen, dass die Situation dort noch immer ungut ist.“In den vergangenen 15 Jahren hatte das Landratsamt dem Tierhalter immer wieder Anordnungen erteilt, die dieser nur mangelhaft umsetzte (wir berichteten). Nun ist seine Chance zur Nachbesserung verstrichen – sein Tierbestand wird aufgelöst.
Der Landwirt hat bis Anfang März Zeit, seine Tiere zu verkaufen – kein leichtes Unterfangen, denn die Tiere sind teilweise nicht nur in einem schlechten Zustand, sondern auch mangelhaft gekennzeichnet. Wie Langer erklärt, können nur Rinder mit eindeutiger Kennzeichnung verkauft werden. Sollte der Landwirt bis zum Ende der Frist nicht alle Rinder loswerden – gut 100 sind in seinem Besitz –, wird das Landratsamt die Tiere abtransportieren. Der Weg führt dann für die Rinder allerdings nicht in einen neuen Tierbestand, sondern voraussichtlich in einen Schlachthof, wie Langer sagt: „Ohne Kennzeichnung hat auch das Amt schlechte Karten, die Tiere zu vermitteln.“ Im Schlachthof muss dann ein Veterinär entscheiden, ob das Fleisch der Tiere verwendet werden kann.
Die Entscheidung des Landratsamts, ein Halteverbot zu verhängen, kann allerdings noch angefochten werden. Der Landwirt könnte Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht geltend machen – letztendlich entscheidet dann ein Richter, ob das Halteverbot gerechtfertigt ist. Wie Langer erklärt, hat eine Klage des Bauern aber keine Aufschubwirkung – die Auflösung des Tierbestands findet dennoch statt. Denn in einem solchen Fall trifft das Gericht seine Entscheidung in einem Eilrechtsverfahren, das in der Regel zeitnah stattfindet. Die eigentliche Klage des Landwirts würde dann erst nachträglich eine Rolle spielen. Langer hält es für äußerst unwahrscheinlich, dass das Verhaltungsgericht im Nachhinein eine andere Entscheidung treffen würde als im Eilrechtsverfahren. Sollte dies aber der Fall sein, könnte das Landratsamt zu einer Schadenersatzzahlung verpflichtet werden.
Mehr als ein Jahrzehnt lang wartete das Landratsamt damit, ein Tierhalteverbot zu verhängen – nach der öffentlichen Anprangerung von Peta dauerte es aber nur wenige Wochen bis zu diesem Schritt. Langer zufolge habe Peta nichts mit der Entscheidung des Amts zu tun: „Es ist vielmehr so, dass viele einzelne Faktoren im Lauf der Zeit in diesem Hof zusammengekommen sind.“Ein- bis zweimal pro Woche kümmere sich derzeit ein Tierarzt des Amts um die Rinder. „Wenn der Landwirt die Versorgung selbst nicht leisten will oder kann, ist das ein Zeichen dafür, dass es mit der Haltung nicht weitergehen kann.“
Der Landwirt hat laut Langer einem Tierarzt gegenüber erwähnt, dass er gegen das Tierhalteverbot vorgehen will. Sollte er damit keinen Erfolg haben, muss er sich beruflich umorientieren – die Rindermast wäre für ihn erledigt.