Augsburger Allgemeine (Land West)
Einbruchserie: Trio wird verurteilt
Eine Reihe von Taten in Burgau und Umgebung sollte aufgearbeitet werden. Zweifel an Glaubwürdigkeit der Polizei
Drei junge Männer aus Burgau und der Region haben sich jetzt im Günzburger Amtsgericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen, die zur Tatzeit 21, 18 und 17 Jahre alt waren, eine ganze Reihe von Verbrechen zur Last. So hatte im Frühjahr 2018 eine Serie von Einbrüchen die Polizei beschäftigt. Betroffen waren ein Friseursalon an der Augsburger Straße in Burgau, wo der Beuteschaden 5000 Euro betrug, der Gastraum des Tennisheims des TSV Burgau an der Karlsbader Straße mit gestohlenen 50 Euro, ein Sonnenstudio an der Ostpreußenstraße in der Stadt – hier wurden etwa 600 Euro mitgenommen – und eine Waschanlage an der Industriestraße, wo gut 4600 Euro gestohlen wurden. In den Raiffeisenmarkt an der Bahnhofstraße in Thannhausen und einen Friseursalon an der Hauptstraße in Burtenbach gelangten die Täter nicht. Beim Einbruch in einen Tabakwarenladen an der Burgauer Stadtstraße wurden 50 Schachteln Zigaretten gestohlen. Bei allen Taten entstand auch Sachschaden.
Bis auf den Einbruch in den Tabakwarenladen sollen alle drei zusammengearbeitet haben. Der Älteste fungierte demnach als Fahrer, die anderen drangen in die Räume ein. Als sie fertig waren, wurden sie wieder abgeholt. Zu den Vorwürfen äußerte sich nun keiner der Angeklagten. Der Älteste räumte nur etwas anderes ein: den Diebstahl einer Uhr bei einer jungen Frau, bei der er zu Gast gewesen war. Die Beute hatte er ihr später wieder in den Briefkasten geworfen und sich vor der Verhandlung noch entschuldigt.
Im Raum stand auch eine Körperverletzung. Der damals 17-Jährige soll einen jungen Mann am Stauwehr in Burgau wenige Tage nach dem letzten Einbruch im Verlaufe eines Streits mehrmals geschlagen haben, unter anderem gegen den Kopf. Beim vermeintlichen Opfer handelt es sich um einen Beteiligten eines Einbruchs in die Mittelschule Burgau. Er hatte nach eigenen Worten mitbekommen, dass der 17-Jährige an den anderen Taten beteiligt gewesen war, und ihn angesprochen. Obwohl ihm eingebläut worden sei, nicht zu „singen“, nannte das Opfer den Namen und weitere bei einer Vernehmung.
Während der Verhandlung stand der vernehmende Polizist im Kreuzfeuer der Verteidiger. Vor allem die Anwältin des 17-Jährigen machte Widersprüche aus. Das Vernehmungsprotokoll sei unvollständig und ihr Mandant nicht darauf hingewiesen worden, dass er das Recht habe, einen Anwalt hinzuzuziehen und dass ein Erziehungsberechtigter dabei sein darf. Sie störte sich daran, dass der Beamte unterschiedliche Angaben machte, inwieweit der Angeklagte über seine Rechte belehrt worden war. Das ging so weit, dass sie der Verwertung der Aussagen – und des abgelegten Geständnisses – ihres Mandanten widersprach. Auch war sie der Auffassung, dass der Beamte psychischen Druck ausgeübt habe, um an ein Geständnis zu kommen. Die Rede sei davon gewesen, dass ihr Mandant nach Hause gehen dürfe, wenn er auspacke, sonst komme er in Untersuchungshaft. Der Beamte bestritt das und betonte, dass er ihn über seine Rechte aufgeklärt habe.
Der Anwalt des vermeintlichen Fahrers wollte den Beamten vereidigen lassen, wozu das Gericht keinen Anlass sah. Auch der dritte Verteidiger widersprach der AussagenVerwertung.
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe attestierte allen Probleme in den Familien und sprach sich für die Anwendung des Jugend- statt des Erwachsenenstrafrechts aus.
Die Staatsanwaltschaft forderte für die Angeklagten unter anderem jeweils Bewährungsstrafen von zwei Jahren. Die Verteidiger plädierten auf Freisprüche in Sachen der Einbrüche, da es für die Beteiligung bis auf die eine Aussage keine Belege gebe.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Daniel Theurer verhängte unter anderem gegen den Ältesten eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und eine Zahlung von 1400 Euro an einen Förderverein, gegen die anderen beiden Bewährungs-Jugendstrafen von einem Jahr und neun Monaten sowie vier Wochen Dauerarrest und 100 Arbeitsstunden. Der Älteste und der 17-Jährige, die schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, müssen die Verfahrenskosten tragen. Im Urteil „eingepreist“sind Uhr-Diebstahl und Körperverletzung. Rechtskräftig ist es noch nicht.