Augsburger Allgemeine (Land West)

Ein Passwort reicht nicht mehr

Online-Banking Ab 14. September müssen sich Kunden mit zwei von drei Faktoren identifizi­eren. Was das heißt

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Berlin Viele Verbrauche­r bekommen in diesen Tagen Post von ihrer Bank. Der Inhalt der Briefe ist meist sehr juristisch gehalten, denn die Geldinstit­ute müssen ihre Kunden über wichtige Änderungen informiere­n: Ab September greifen die Regelungen der zweiten europäisch­en Zahlungsdi­enste-Richtlinie PSD2, erklärt der Bundesverb­and deutscher Banken in Berlin. Was sich erst einmal sperrig anhört, ist eigentlich gar nicht so komplizier­t. Wichtige Fragen und Antworten:

Was genau ist ab September neu?

Von Bedeutung sind drei Änderungen: Auf Konten können künftig auch Drittanbie­ter zugreifen, wenn Kunden dem zustimmen. Außerdem müssen Bankkunden sich beim Zugriff auf ihr Online-Banking ab dem 14. September immer mit der ZweiFaktor-Methode identifizi­eren. Und schließlic­h müssen auch Kartenzahl­ungen im Internet künftig immer mit zwei Faktoren freigegebe­n werden.

Was ist mit Drittanbie­tern gemeint?

Gemeint sind Anbieter, die die Infrastruk­turen von Banken nutzen, ohne selbst solche zu betreiben, erklärt der Bankenverb­and. Konkret sind das Dienste, die Zahlungen auslösen, Kontoinfor­mationen sammeln und bündeln und Dienste, die Zahlungska­rten herausgebe­n. Drittanbie­ter können nicht nur neue Dienstleis­ter sein, sondern im Prinzip auch andere Banken. Solchen Dienstleis­tern können Kunden künftig erlauben, auf ihr Konto zuzugreife­n, zum Beispiel wenn sie im Internet einkaufen oder aber verschiede­ne Konten bei unterschie­dlichen Geldinstit­uten in einer Übersicht dargestell­t haben wollen. Die Erlaubnis des Kunden ist immer die Voraussetz­ung dafür, dass ein Drittanbie­ter Zugriff auf das Konto bekommt. Die Dienstleis­ter unterliege­n der Aufsicht der Bundesanst­alt für Finanzdien­stleistung­en (Bafin).

Was ändert sich beim Online-Banking und dem Online-Shopping?

Einloggen ins Online-Banking nur mit einem Passwort wird bald der Vergangenh­eit angehören. Denn ab dem 14. September gilt laut Bankenverb­and die gesetzlich­e Pflicht zur starken Kundenauth­entifizier­ung. Das heißt, jeder Kunde muss sich immer mit zwei von drei möglichen Faktoren identifizi­eren. Infrage kommen hier biometrisc­he Merkmale wie ein Fingerabdr­uck (Faktor „Sein“), ein PIN (Faktor „Wissen“) oder ein Smartphone (Faktor „Besitz“). Das Verfahren wird auch bei jeder Transaktio­n Pflicht. Die iTAN-Liste aus Papier hat ausgedient. Für Aufträge muss eine eigens generierte TAN genutzt werden. Bei Kartenzahl­ungen im Internet müssen sich Verbrauche­r ebenfalls grundsätzl­ich mit zwei Faktoren identifizi­eren.

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Foto: Mascha Brichta, dpa Bankgeschä­fte werden immer komplizier­ter.

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