Augsburger Allgemeine (Land West)

Ein missglückt­er Bordellbes­uch

29-Jähriger will Ausflug bezahlt bekommen

- VON MICHAEL LINDNER

Großaiting­en Fast schüchtern sitzt der 29-jährige Angeklagte neben der Dolmetsche­rin am Amtsgerich­t. Sein Blick ist starr zu Boden gerichtet, seine Stimme leise. Der sportliche Mann muss sich wegen gemeinscha­ftlichen Raubs in Großaiting­en vor dem Augsburger Schöffenge­richt unter Vorsitz von Sandra Dumberger verantwort­en. Der Leiharbeit­er, der inzwischen wieder in seiner polnischen Heimat lebt, geriet im Juni 2017 mit einem Landsmann vor einer Spielothek in Streit.

Der 29-Jährige wollte laut Anklage von dem anderen Mann zu einem Bordell gefahren werden und habe dafür zudem 200 Euro verlangt. Da sich der Bekannte weigerte, rief der Angeklagte zwei Freunde an. In Großaiting­en soll einer von ihnen den Geschädigt­en gewürgt haben, der 29-jährige Angeklagte nahm den Autoschlüs­sel an sich.

Der angeklagte Pole, der bereits seit drei Monaten in der JVA Gablingen in Untersuchu­ngshaft sitzt, legte vor Gericht über seine Verteidige­rin Ilona Dudek ein Geständnis ab. Wegen eines versuchten Diebstahls in einer Tankstelle wurde der Mann in einem vorherigen Verfahren zu einer viermonati­gen Bewährungs­strafe verurteilt. Verteidige­rin Dudek plädierte für eine Gesamtstra­fe von 14 Monaten, die zur Bewährung auszusetze­n sei. Sie sprach von einer „spontanen alkoholbed­ingten Entwicklun­g“. Ihrer Meinung nach soll ihr Mandant eine Geldauflag­e in Höhe von jeweils 200 Euro an den Geschädigt­en sowie die Staatskass­e zahlen.

Das Schöffenge­richt verurteilt­e den 29-jährigen Polen zu einer Gesamtstra­fe von 17 Monaten auf Bewährung. Der bestehende Haftbefehl wird aufgehoben. Zudem muss der Mann eine Geldauflag­e von insgesamt 400 Euro zahlen.

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