Augsburger Allgemeine (Land West)
Strobl für Entwaffnung von Verfassungsfeinden
Hintergrund Warum der baden-württembergische Innenminister das Waffenrecht für nicht scharf genug hält
Stuttgart Wer Mitglied einer Organisation ist, die vom Verfassungsschutz auf Bundes- oder Landesebene beobachtet wird, soll künftig konsequent entwaffnet werden. Dies fordert Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) und bringt dazu einen Antrag auf der Ressortministerkonferenz der Länder ein, die ab dem heutigen Mittwoch bis Freitag in Kiel stattfindet.
„Wir müssen alles dafür tun, das Sicherheitsrisiko so gering wie möglich zu halten“, erklärt Strobl gegenüber unserer Redaktion. Deshalb müsse man auch „die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass Personen, die Mitglied einer verfassungsfeindlichen Organisation sind, automatisch, ohne Wenn und Aber, entwaffnet werden, und zwar unabhängig von der Qualität ihrer Mitgliedschaft in der jeweiligen Vereinigung“, so der CDU-Politiker weiter. Verabschieden die Innenminister der Länder den Antrag aus Baden-Württemberg, könnte dies in einer Bundesratsinitiative münden. Denkbar wäre auch, dass sich der für das Waffenrecht zuständige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) der Forderung annimmt und ein Gesetz einbringt, um für eine neue Rechtslage zu sorgen. Im deutschen Waffenrecht ist in Artikel fünf geregelt, wer wegen Unzuverlässigkeit keine Waffen besitzen darf. Dies bezieht sich zunächst vor allem auf Mitglieder verbotener Vereine und Parteien. Strobl will hier eine Gesetzesverschärfung. Er kritisiert, dass Mitglieder verfassungsfeindlicher, aber nicht verbotener Organisationen nicht automatisch per Gesetz als unzuverlässig eingestuft würden. Ihnen müsse der Staat erst ein „individuell zurechenbares, aktives Unterstützen verfassungsfeindlicher Bestrebungen“nachweisen. Auf der Basis der Regelung könne man bislang nur Funktionäre entwaffnen. Genau diesen Punkt will Innenminister Strobl ändern. So solle erreicht werden, dass allen Mitglieder verfassungsfeindlicher Organisationen die Waffen abgenommen werden können. In der Vergangenheit gab es – vor allem auch in Bayern – immer wieder Fälle, bei denen so- genannte Reichsbürger, die die Bundesrepublik nicht anerkennen, Schusswaffen einsetzten oder damit drohten.
Strobls Vorstoß bezieht sich auf genehmigungspflichtige, also scharfe Schusswaffen. Eine Schreckschusspistole gehört hierzu nicht. Setzt sich der CDU-Politiker durch, wäre der Kreis von durch die Verschärfung betroffenen Vereine und Organisationen groß. Alleine in Baden-Württemberg umfasst das islamistische Potenzial laut dem aktuellen Verfassungsschutzbericht 3860 Personen. Beim Rechtsextremismus sind es 1700 Personen, beim Linksextremismus 2950. Deutschlandweit ist es jedoch ein Problem, dass kaum genauere Informationen darüber vorliegen, wie viele gewaltbereite Verfassungsfeinde tatsächlich eine Waffe besitzen. Die Sicherheitsbehörden
„Wir können nicht nur fordern, dass keine Waffen in die Hände von Extremisten gelangen dürfen. Wir müssen auch die Grundlage dafür schaffen.“
Innenminister Thomas Strobl
gehen allerdings davon aus, dass insbesondere Anhänger des extremen rechten politischen Spektrum bewaffnet sind.
Der Antrag Strobls steht am Freitag auf der Tagesordnung. Bislang ist bekannt, dass er von Bayern unterstützt wird. Strobl: „Wir können nicht nur fordern, dass keine Waffen in die Hände von Extremisten gelangen dürfen. Wir müssen auch die Grundlage dafür schaffen.“