Augsburger Allgemeine (Land West)
Jugendlicher löst mit Softair-Pistole Polizeieinsatz aus
Polizei Ein 15-Jähriger spielt in Stadtbergen mit einer täuschend echt aussehenden Spielzeugwaffe. Eine Nachbarin bekommt Panik und ruft die Polizei. Die Beamten warnen vor den fatalen Folgen solcher Waffen
Landkreis Als eine Stadtbergerin beobachtet, dass ein Jugendlicher auf dem Nachbargrundstück mit einer Waffe unterwegs ist, ruft sie die Polizei – ohne zu wissen, dass es sich dabei lediglich um ein Spielzeug handelt. Mit mehreren Streifenwagen rücken die Beamten an und umstellen das Gelände. Es ist nicht das erste Mal, dass sogenannte SoftairPistolen zu größeren Polizeieinsätzen führen.
Der jüngste Vorfall im Augsburger Land ereignete sich bereits am Sonntag gegen 14.20 Uhr in Stadtbergen. Die Nachbarin will beobachtetet haben, wie der 15-Jährige mehrmals mit seiner Waffe in die Luft schoss. Da die Frau lediglich von leisen Schussgeräuschen berichtete, gingen die Beamten zwar nicht zwingend von einer Schusswaffe aus. Dennoch ließen die Polizisten Vorsicht walten und umzingelten das Gelände. Schnell stellte sich heraus, dass der Jugendliche lediglich mit einer täuschend echt aussehenden Spielzeugwaffe hantierte. Die Beamten stellten die Softairpistole mit Einverständnis der Eltern sicher. Strafrechtliche Folgen müsse der Jugendliche wohl nicht erwarten, erklärte eine Sprecherin der Polizei auf Nachfrage. Keine zwei Stunden nach dem Einsatz in Stadtbergen mussten die Beamten zu einem ähnlichen Fall in der Augsburger Innenstadt ausrücken. Eine Anwohnerin berichtete von zwei Personen, die schwarz gekleidet und zum Teil vermummt in einem Hinterhof mit Langwaffen hantierten. Als die Beamten vor Ort eintrafen, verließen gerade zwei unbewaffnete Männer, auf welche die Beschreibung passte, die Örtlichkeit. Es stellte sich heraus, dass die 22 und 23 Jahre alten Augsburger zuvor ein privates Video gedreht hatten. Offenbar dienten die Softairwaffen als Requisite.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Spielzeugwaffen für einen Großteil der Bevölkerung nicht von echten Schusswaffen zu unterscheiden sind. Ein unbedachter Umgang könne zu größeren Polizeieinsätzen führen, die unter Umständen fatale Folgen haben können, so die Beamten. Vor zwei Jahren hatte ein 16-Jähriger in Fischach mit einer Softair-Pistole ein achtjähriges Kind leicht verletzt. Laut Polizei hatte der Jugendliche mit der Waffe, die legal erworben werden kann, aus einigen Metern Entfernung geschossen. Eine kleine Kugel traf den Achtjährigen und verletzte ihn leicht. Wie sich herausstellte, traf sich der 22-Jährige auf dem Parkplatz mit einem gleichaltrigen Freund – beide wollten sich gegenseitig in aller Öffentlichkeit ihre Waffen zeigen. Auch der Freund hatte nämlich drei täuschend echt aussehende SoftairWaffen bei sich.
Das hätte ins Auge gehen können: Die Polizei geht nämlich generell davon aus, dass es sich um scharfe Waffen handelt. „Alles andere wäre fahrlässig“, sagte Michael Jakob vom Polizeipräsidium Schwaben Nord. Für die Einsatzkräfte sei schließlich zunächst nicht zu erkennen, ob es sich um Schreckschuss-, Softair- oder echte Schusswaffen handelt.
Die Ähnlichkeit zu richtigen Schusswaffen ist gerade bei SoftairPistolen der Fall. Diese speziellen Druckluftwaffen funktionieren mit Federdruck oder elektrisch über einen Motor mit Batterie oder Akku. Es gibt auch Modelle, die mit Gas betrieben werden. Generell gilt: In Deutschland müssten Softair-Waffen für Jugendliche ab 14 Jahren eine maximale Geschossenergie unter 0,5 Joule aufweisen. Luftdruckwaffen, die eine Energie zwischen 0,5 und 7,5 Joule haben, sind ab 18 Jahren frei verkäuflich. Als Munition dienen meist kleine KunststoffKügelchen.