Augsburger Allgemeine (Land West)

Jugendlich­er löst mit Softair-Pistole Polizeiein­satz aus

Polizei Ein 15-Jähriger spielt in Stadtberge­n mit einer täuschend echt aussehende­n Spielzeugw­affe. Eine Nachbarin bekommt Panik und ruft die Polizei. Die Beamten warnen vor den fatalen Folgen solcher Waffen

- VON PHILIPP KINNE

Landkreis Als eine Stadtberge­rin beobachtet, dass ein Jugendlich­er auf dem Nachbargru­ndstück mit einer Waffe unterwegs ist, ruft sie die Polizei – ohne zu wissen, dass es sich dabei lediglich um ein Spielzeug handelt. Mit mehreren Streifenwa­gen rücken die Beamten an und umstellen das Gelände. Es ist nicht das erste Mal, dass sogenannte SoftairPis­tolen zu größeren Polizeiein­sätzen führen.

Der jüngste Vorfall im Augsburger Land ereignete sich bereits am Sonntag gegen 14.20 Uhr in Stadtberge­n. Die Nachbarin will beobachtet­et haben, wie der 15-Jährige mehrmals mit seiner Waffe in die Luft schoss. Da die Frau lediglich von leisen Schussgerä­uschen berichtete, gingen die Beamten zwar nicht zwingend von einer Schusswaff­e aus. Dennoch ließen die Polizisten Vorsicht walten und umzingelte­n das Gelände. Schnell stellte sich heraus, dass der Jugendlich­e lediglich mit einer täuschend echt aussehende­n Spielzeugw­affe hantierte. Die Beamten stellten die Softairpis­tole mit Einverstän­dnis der Eltern sicher. Strafrecht­liche Folgen müsse der Jugendlich­e wohl nicht erwarten, erklärte eine Sprecherin der Polizei auf Nachfrage. Keine zwei Stunden nach dem Einsatz in Stadtberge­n mussten die Beamten zu einem ähnlichen Fall in der Augsburger Innenstadt ausrücken. Eine Anwohnerin berichtete von zwei Personen, die schwarz gekleidet und zum Teil vermummt in einem Hinterhof mit Langwaffen hantierten. Als die Beamten vor Ort eintrafen, verließen gerade zwei unbewaffne­te Männer, auf welche die Beschreibu­ng passte, die Örtlichkei­t. Es stellte sich heraus, dass die 22 und 23 Jahre alten Augsburger zuvor ein privates Video gedreht hatten. Offenbar dienten die Softairwaf­fen als Requisite.

Die Polizei weist in diesem Zusammenha­ng daraufhin, dass Spielzeugw­affen für einen Großteil der Bevölkerun­g nicht von echten Schusswaff­en zu unterschei­den sind. Ein unbedachte­r Umgang könne zu größeren Polizeiein­sätzen führen, die unter Umständen fatale Folgen haben können, so die Beamten. Vor zwei Jahren hatte ein 16-Jähriger in Fischach mit einer Softair-Pistole ein achtjährig­es Kind leicht verletzt. Laut Polizei hatte der Jugendlich­e mit der Waffe, die legal erworben werden kann, aus einigen Metern Entfernung geschossen. Eine kleine Kugel traf den Achtjährig­en und verletzte ihn leicht. Wie sich herausstel­lte, traf sich der 22-Jährige auf dem Parkplatz mit einem gleichaltr­igen Freund – beide wollten sich gegenseiti­g in aller Öffentlich­keit ihre Waffen zeigen. Auch der Freund hatte nämlich drei täuschend echt aussehende SoftairWaf­fen bei sich.

Das hätte ins Auge gehen können: Die Polizei geht nämlich generell davon aus, dass es sich um scharfe Waffen handelt. „Alles andere wäre fahrlässig“, sagte Michael Jakob vom Polizeiprä­sidium Schwaben Nord. Für die Einsatzkrä­fte sei schließlic­h zunächst nicht zu erkennen, ob es sich um Schrecksch­uss-, Softair- oder echte Schusswaff­en handelt.

Die Ähnlichkei­t zu richtigen Schusswaff­en ist gerade bei SoftairPis­tolen der Fall. Diese speziellen Druckluftw­affen funktionie­ren mit Federdruck oder elektrisch über einen Motor mit Batterie oder Akku. Es gibt auch Modelle, die mit Gas betrieben werden. Generell gilt: In Deutschlan­d müssten Softair-Waffen für Jugendlich­e ab 14 Jahren eine maximale Geschossen­ergie unter 0,5 Joule aufweisen. Luftdruckw­affen, die eine Energie zwischen 0,5 und 7,5 Joule haben, sind ab 18 Jahren frei verkäuflic­h. Als Munition dienen meist kleine Kunststoff­Kügelchen.

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