Augsburger Allgemeine (Land West)
Mann zahlt 7000 Euro für Wohnung, die es nicht gibt
Polizei In Gersthofen wird im Internet ein interessantes Objekt angeboten. Ein 49-Jähriger fällt darauf herein
Gersthofen/Landkreis Der Wohnungsmarkt ist hart umkämpft, günstige Objekte sind rar. Dies hat jetzt ein Betrüger schamlos ausgenützt und einen 49-Jährigen um mehrere Tausend Euro betrogen. Der Betrüger nutzte dabei ein Immobilienportal im Internet und ergaunerte sich so die Anzahlung für eine Wohnung, die es gar nicht gibt.
Nach Auskunft der Polizei hatte der 49-jährige Kaufinteressent die angebotene Wohnung bereits Mitte November auf dem Internetportal entdeckt.
Offenbar war die Offerte so attraktiv, dass der Mann sofort Kontakt mit dem Verkäufer aufnahm. Allerdings kam es nie zu einem persönlichen Gespräch, die Kontaktaufnahme beschränkte sich laut Polizei lediglich auf Schriftverkehr im Internet. Um sich das scheinbar so lukrative Angebot nicht entgehen zu lassen, überwies der 49-Jährige schließlich mehr als 7000 Euro auf ein ausländisches Konto. Nach den Überweisungen brach der Kontakt ab.
Wie sich schließlich herausstellte, hat es die Wohnung in Gersthofen nie gegeben, das Geld ist weg. Für die Polizei ist dies ein typischer Fall in Sachen Cyberkriminalität. „Electronic Commerce (E-Commerce) steht für den Handel mit Waren und Dienstleistungen über das Internet und ist aus unserem Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken“, teilt das Polizeipräsidium in Augsburg mit. 98 Prozent der Internetnutzer würden bereits online einkaufen. Dies berge jedoch auch Gefahren, wie den Einkauf bei sogenannten Fake-Shops oder falschen Internetportalen.
Auch die VR-Bank Handels- und Gewerbebank setzt bei Immobiliengeschäften immer mehr auf das Internet. „Der Kontakt kommt bei mehr als der Hälfte aller Verkäufe online zustande“, sagt Marcus Gottwald, Bereichsleiter für Immobilien in Gersthofen. Deutliches Indiz für ein möglicherweise unseriöses Geschäft sei beispielsweise die Forderung nach einer „Reservierungszahlung“vor der Besichtigung. Jedem Käufer, der sich bei der VR-Bank für ein Objekt interessiere, werde daher zunächst ein Termin vor Ort vorgeschlagen.
Der persönliche Kontakt sei immens wichtig, da laut Immobilienrecht jede Transaktion notariell beurkundet werden muss. „Und bei diesem Termin müssen Käufer und Verkäufer persönlich anwesend sein“, sagt Gottwald.
Doch wer seine Immobilie verkaufen will, muss ebenfalls vorsichtig sein. Dies sei geboten, wenn beispielsweise der Interessent von sich aus eine hohe Anzahlung in bar leisten möchte. „Die Frage ist dann natürlich, woher kommt das Geld?“, sagt Gottwald und verweist auf die EU-Geldwäscherichtlinie. Bei Reservierungszahlungen in bar vor Besichtigung läuten auch bei der Polizei die Alarmglocken. Und falls künftig erneut eine Wohnung in Gersthofen oder anderswo offeriert wird, sollte auf jeden Fall zuerst ein Besichtigungstermin vereinbart werden.