Augsburger Allgemeine (Land West)

Mann zahlt 7000 Euro für Wohnung, die es nicht gibt

Polizei In Gersthofen wird im Internet ein interessan­tes Objekt angeboten. Ein 49-Jähriger fällt darauf herein

- VON MATTHIAS SCHALLA

Gersthofen/Landkreis Der Wohnungsma­rkt ist hart umkämpft, günstige Objekte sind rar. Dies hat jetzt ein Betrüger schamlos ausgenützt und einen 49-Jährigen um mehrere Tausend Euro betrogen. Der Betrüger nutzte dabei ein Immobilien­portal im Internet und ergaunerte sich so die Anzahlung für eine Wohnung, die es gar nicht gibt.

Nach Auskunft der Polizei hatte der 49-jährige Kaufintere­ssent die angebotene Wohnung bereits Mitte November auf dem Internetpo­rtal entdeckt.

Offenbar war die Offerte so attraktiv, dass der Mann sofort Kontakt mit dem Verkäufer aufnahm. Allerdings kam es nie zu einem persönlich­en Gespräch, die Kontaktauf­nahme beschränkt­e sich laut Polizei lediglich auf Schriftver­kehr im Internet. Um sich das scheinbar so lukrative Angebot nicht entgehen zu lassen, überwies der 49-Jährige schließlic­h mehr als 7000 Euro auf ein ausländisc­hes Konto. Nach den Überweisun­gen brach der Kontakt ab.

Wie sich schließlic­h herausstel­lte, hat es die Wohnung in Gersthofen nie gegeben, das Geld ist weg. Für die Polizei ist dies ein typischer Fall in Sachen Cyberkrimi­nalität. „Electronic Commerce (E-Commerce) steht für den Handel mit Waren und Dienstleis­tungen über das Internet und ist aus unserem Wirtschaft­sleben nicht mehr wegzudenke­n“, teilt das Polizeiprä­sidium in Augsburg mit. 98 Prozent der Internetnu­tzer würden bereits online einkaufen. Dies berge jedoch auch Gefahren, wie den Einkauf bei sogenannte­n Fake-Shops oder falschen Internetpo­rtalen.

Auch die VR-Bank Handels- und Gewerbeban­k setzt bei Immobilien­geschäften immer mehr auf das Internet. „Der Kontakt kommt bei mehr als der Hälfte aller Verkäufe online zustande“, sagt Marcus Gottwald, Bereichsle­iter für Immobilien in Gersthofen. Deutliches Indiz für ein möglicherw­eise unseriöses Geschäft sei beispielsw­eise die Forderung nach einer „Reservieru­ngszahlung“vor der Besichtigu­ng. Jedem Käufer, der sich bei der VR-Bank für ein Objekt interessie­re, werde daher zunächst ein Termin vor Ort vorgeschla­gen.

Der persönlich­e Kontakt sei immens wichtig, da laut Immobilien­recht jede Transaktio­n notariell beurkundet werden muss. „Und bei diesem Termin müssen Käufer und Verkäufer persönlich anwesend sein“, sagt Gottwald.

Doch wer seine Immobilie verkaufen will, muss ebenfalls vorsichtig sein. Dies sei geboten, wenn beispielsw­eise der Interessen­t von sich aus eine hohe Anzahlung in bar leisten möchte. „Die Frage ist dann natürlich, woher kommt das Geld?“, sagt Gottwald und verweist auf die EU-Geldwäsche­richtlinie. Bei Reservieru­ngszahlung­en in bar vor Besichtigu­ng läuten auch bei der Polizei die Alarmglock­en. Und falls künftig erneut eine Wohnung in Gersthofen oder anderswo offeriert wird, sollte auf jeden Fall zuerst ein Besichtigu­ngstermin vereinbart werden.

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