Augsburger Allgemeine (Land West)
Erpressung entpuppt sich als Nullnummer
Justiz Ein Vorfall im Gefängnis bringt einen 29-Jährigen vor Gericht. Dort stellt sich die Sache gänzlich anders dar
„Versuchte räuberische Erpressung“hatte es zunächst in der Anklage geheißen, dann erwies sich ein angeblicher Vorfall im Gefängnis von Kaisheim geradezu als Nullnummer. Das Verfahren gegen einen 29-jährigen Häftling und Angeklagten wurde von einem Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts eingestellt.
Und das kam so: Ein 43-jähriger ehemaliger Häftling, ein Mann aus Augsburg, hatte vor einem Jahr Ermittlungen gegen den 29-jährigen Mitgefangenen in Gang gebracht. Indem er nämlich gegenüber der Anstaltsleitung behauptete, er sei bedroht und erpresst worden. Weil er über einen Vorfall aus dem Jahr 2011 bei der Anstaltsleitung „gepetzt“habe, habe er jetzt monatlich 500 Euro „Schutzgeld“bezahlen sollen, hieß es in der Anklageschrift.
Diese Forderung sei ihm im Januar 2019 von fünf Mithäftlingen in seiner Zelle überbracht worden. Einzig einen Namen hatte der Zeuge nennen können, den Vornamen des jetzigen Angeklagten. Ob der aber bei der Bedrohung vor Jahresfrist tatsächlich dabei gewesen sei, daran könne er sich jetzt nicht mehr erinnern. Gewürgt worden sei er damals jedenfalls von einem anderen, ihm unbekannten Gefangenen, so der Zeuge vor Gericht. Er berief sich bei seinen Erinnerungslücken auf seine schwere Erkrankung als Drogenkonsument seit 25 Jahren. Zuvor hatte auch der Angeklagte die Vorwürfe der Anklage von sich gewiesen. Sie stimmten nicht, er habe niemanden erpresst und gewürgt. Er kenne den Geschädigten nicht, habe nie persönlich mit ihm zu tun gehabt. Einen möglichen Hinweis brachte die Vernehmung eines weiteren, 24-jährigen Zeugen eines aus Passau stammenden Häftlings. Der berichtete vor Gericht über die dort kursierenden Informationen, wenn jemand aus Kaisheim in ein anderes Gefängnis verlegt werden möchte. So wie er beispielsweise, der gerne nach Straubing wolle, um näher bei seiner Familie zu leben. Entweder brauche es tatsächliche Vorfälle im Gefängnis, die eine Verlegung erforderlich machten – im Knast wolle sich aber niemand Weiteres zuschulden kommen lassen. Oder man brauche eine „Geschichte“, die niemanden persönlich belaste.
Mit einer derartigen Geschichte wollte der 43-Jährige seine Verlegung erreichen. Mit einer erfundenen Geschichte von großen Schulden bei „den Russen“im Gefängnis wegen Drogengeschäften habe der 43-Jährige seine Verlegung dann erreicht, nachdem er, der 24-Jährige, die Geschichte der Anstaltsleitung erzählt hatte. Die Idee habe vom 43-Jährigen gestammt. Weder habe aber er den Angeklagten, den er nicht kenne, irgendeines Delikts bezichtigt noch wisse er, dass dies der 43-Jährige, mit dem er kurz die Zelle geteilt hatte, je getan habe.
Angesichts dieser Gemengelage stoppte das Gericht unter Richter Dominik Wagner die Beweisaufnahme und entsprach dem Antrag von Staatsanwalt Dennis Schreiber, das Verfahren gegen den 29-Jährigen einzustellen. Begründung: Demnächst steht der Angeklagte vor einem weiteren Prozess, wo ihm eine höhere Bestrafung droht, als sie für die Nicht-Vorfälle in Frage gekommen wäre. Verteidiger Kai-Jörg Brintzinger stimmte im Namen seines Mandanten zu.