Augsburger Allgemeine (Land West)

Ausgequalm­t

Vielen alten Holzöfen droht die Abschaltun­g

- VON SIMONE A. MAYER

Eine Schonfrist für viele Holzöfen endet 2020: Modelle, die vor 1995 errichtet wurden und deren Schadstoff­ausstoß festgelegt­e Grenzwerte überschrei­tet, müssen ausgemuste­rt oder zumindest nachgerüst­et werden. Das sieht die Bundesimmi­ssionsschu­tz-Verordnung vor.

● Was heißt das konkret?

Viele Hauseigent­ümer müssen in den kommenden Monaten prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin für Festbrenns­toffe wie Holzscheit­e, Pellets, Hackschnit­zel oder Kohle den gesetzlich­en Anforderun­gen entspricht. Darauf weist das vom Umweltmini­sterium Baden-Württember­g geförderte Informatio­nsprogramm Zukunft Altbau hin. Stichtag ist der 31. Dezember 2020.

Betroffen sind ummauerte Feuerstätt­en mit einem industriel­len Heizeinsat­z und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden und deren Emissionsw­erte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmono­xid 4 Gramm pro Kubikmeter überschrei­ten. Diese Anlagen müssen eine verschließ­bare Tür haben. Das bedeutet: Raumheizer wie Schwedenöf­en, die nicht über eine Ummauerung verfügen, müssen ebenfalls nachgerüst­et werden.

Offene Kamine, handwerkli­ch errichtete Grundöfen und Kochherde sowie geschlosse­ne Kamine, die auch im offenen Zustand betrieben werden dürfen, sind hingegen ausgenomme­n. Das gilt ebenfalls für historisch­e Kaminöfen, die nachweisli­ch vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden und nach wie vor an der gleichen Stelle im Haus stehen. Wurden sie umgesetzt, endet ebenfalls zum 31. Dezember 2020 die Schonfrist.

● Warum sind die Werte ein Problem?

Zwar gelten Fahrzeuge und auch die Industrie als die größten Verursache­r

von Feinstaub. Doch auch das Verbrennen von Holz in Öfen ist eine Ursache. Die winzigen Partikel können Atemwegspr­obleme und Erkrankung­en des Herz-Kreislaufs­ystems verursache­n. Um diese Emissionen zu verringern, greift der Gesetzgebe­r ein: Seit Jahren werden schrittwei­se Ofengenera­tionen den gesetzlich­en Regelungen in der Ersten Bundesimmi­ssionsschu­tz-Verordnung (1. BImSchV) unterworfe­n. Laut Industriev­erband Haus-, Heiz- und Küchentech­nik (HKI) sind die FeinstaubE­missionen von häuslichen Feuerstätt­en seit Beginn der Nachrüstun­d

Austauschp­flicht 2010 um rund ein Drittel gesunken.

● Wie finde ich heraus, ob mein Ofen betroffen ist?

Das Typenschil­d auf dem Ofen sollte das Alter der Anlage nennen. Fehlt dieses Schild, müssen Ofenbesitz­er anhand von Messdaten des Schornstei­nfegers oder einer Bescheinig­ung des Hersteller­s nachweisen, dass ein Ofenmodell die Schadstoff­grenzen einhält.

Die Datenbank des HKI und anderer Verbände hilft dabei, die Werte des jeweiligen Ofenmodell­s zu finden. Viele, wenn auch nicht alle Öfen sind hier gelistet. Aber: Können Baujahr oder Emissionsh­öhe nicht festgestel­lt werden, muss die Feuerstätt­e ersetzt werden.

● Mein Ofen ist betroffen, was muss ich tun?

Sind die Emissionen zu hoch, dürfen die Anlagen nach 2020 nicht weiter betrieben werden. Die Nachrüstun­g ist zwar möglich, es gibt etwa Partikelfi­lter gegen Feinstaub, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Aber nicht gegen zu viel Kohlenmono­xid. Außerdem rät das Programm davon ab, da die Nachrüstun­g und das anschließe­nde Nachmessen der Öfen oft teurer seien als Kauf und Installati­on einer neuen, effiziente­ren Anlage, die bis zu einem Drittel weniger Brennstoff benötigen kann.

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Foto: Armin Weigel, tmn Über Schornstei­ne stoßen Holzöfen nicht nur Kohlenmono­xid, sondern auch Feinstaub aus.
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Foto: Klaus-Dietmar Gabbert, tmn Der Bezirkssch­ornsteinfe­ger prüft, ob ein Holzofen nach dem 31. Dezember 2020 noch betrieben werden darf.

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