Augsburger Allgemeine (Land West)
Corona-Kontrollen: Darf ich mein Auto noch waschen?
Corona Die Polizei stellt vermehrt Verstöße gegen die aktuellen Beschränkungen fest – besonders an Waschanlagen. Dort darf momentan nämlich nicht jeder seinen Wagen reinigen. Die Betreiber stellt das vor ein Problem
Landkreis Augsburg Eine Autowaschanlage im April zu schließen, das sei in etwa so, wie eine Eisdiele am Gardasee dichtzumachen, meint Peter Beducker. Er betreibt mehrere Waschanlagen in Gersthofen, Stettenhofen und Meitingen. Die musste er wegen der aktuellen Corona-Beschränkungen allerdings vorübergehend schließen. Mittlerweile sind sie zwar wieder geöffnet, sein Auto waschen darf dort aber nicht jeder. Denn: Laut Polizei ist das derzeit nur im Rahmen einer „beruflichen Tätigkeit“erlaubt. Doch was heißt das genau?
Das Polizeipräsidium Schwaben Nord erklärt dazu: „Die Nutzung einer Autowaschanlage ist im Moment
nur im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erlaubt. Im privaten Bereich stellt die Nutzung einer Autowaschanlage keinen triftigen Grund dar, seine Wohnung zu verlassen.“Kontrolliert wird das von der Polizei. Einen Gewerbeschein vorzeigen, wie aktuell zum Beispiel im Baumarkt, muss man aber nicht.
Das bayerische Gesundheitsministerium hat eine Liste erstellt, die regelt, welche Unternehmen derzeit geöffnet haben dürfen. Auch Autowaschanlagen tauchen dort auf. Dennoch habe er seine Anlagen vorübergehend schließen müssen, sagt Peter Beducker. Nach Rücksprache mit der Polizei darf er nun aber wieder öffnen. Für den Unternehmer sei der wirtschaftliche Schaden groß. Grundsätzlich habe er aber
Verständnis für die Regeln. Er appelliert an alle, die ihr privates Auto in der Freizeit waschen wollen, damit zu warten. Gewerbetreibende oder Arbeitnehmer, die ihr Fahrzeug dienstlich nutzen, seien aber weiterhin willkommen. Ob sich an diese Regeln gehalten wird, kontrolliert die Polizei. Dass es derzeit vermehrt zu Verstößen kommt, liege für Beducker auch daran, dass häufiger kontrolliert werde. Außerdem habe er festgestellt, dass sich auch die Polizeibeamten nicht immer an die Vorschriften halten. Der Mindestabstand von anderthalb Metern werde bei vielen Kontrollen nicht eingehalten, sagt Beducker.
Auch an der SB-Waschanlage von Petra Schalk in Diedorf wird derzeit kontrolliert. Laut der Betreiberin seien dort aber ohnehin kaum Privatleute beim Autowaschen anzutreffen. Ihr Umsatz sei seit der neuen Regeln um etwa 90 Prozent zurückgegangen. Auch Petra Schalk hält die aktuellen Beschränkungen grundsätzlich für richtig, die Gefahr sich an einer Waschanlage mit dem Virus anzustecken, sei für sie allerdings „sehr gering“. Wichtig dagegen sei, dass sich an den Anlagen keine Gruppen bilden, die dort üblicherweise durchaus anzutreffen sind.
Ganz verboten ist das Autowaschen aber auch im privaten Bereich nicht. Dazu erklärt die Polizei: Wenn das Auto so dreckig ist, dass man damit nicht mehr zur Arbeit fahren kann, ist das Waschen erlaubt. Allerdings sei das im privaten Bereich kein triftiger Grund, seine Wohnung zu verlassen. „Auch nicht, wenn man sowieso gerade getankt hat“, erklärt die Polizei.