Augsburger Allgemeine (Land West)

Corona-Kontrollen: Darf ich mein Auto noch waschen?

Corona Die Polizei stellt vermehrt Verstöße gegen die aktuellen Beschränku­ngen fest – besonders an Waschanlag­en. Dort darf momentan nämlich nicht jeder seinen Wagen reinigen. Die Betreiber stellt das vor ein Problem

- VON PHILIPP KINNE

Landkreis Augsburg Eine Autowascha­nlage im April zu schließen, das sei in etwa so, wie eine Eisdiele am Gardasee dichtzumac­hen, meint Peter Beducker. Er betreibt mehrere Waschanlag­en in Gersthofen, Stettenhof­en und Meitingen. Die musste er wegen der aktuellen Corona-Beschränku­ngen allerdings vorübergeh­end schließen. Mittlerwei­le sind sie zwar wieder geöffnet, sein Auto waschen darf dort aber nicht jeder. Denn: Laut Polizei ist das derzeit nur im Rahmen einer „berufliche­n Tätigkeit“erlaubt. Doch was heißt das genau?

Das Polizeiprä­sidium Schwaben Nord erklärt dazu: „Die Nutzung einer Autowascha­nlage ist im Moment

nur im Rahmen der berufliche­n Tätigkeit erlaubt. Im privaten Bereich stellt die Nutzung einer Autowascha­nlage keinen triftigen Grund dar, seine Wohnung zu verlassen.“Kontrollie­rt wird das von der Polizei. Einen Gewerbesch­ein vorzeigen, wie aktuell zum Beispiel im Baumarkt, muss man aber nicht.

Das bayerische Gesundheit­sministeri­um hat eine Liste erstellt, die regelt, welche Unternehme­n derzeit geöffnet haben dürfen. Auch Autowascha­nlagen tauchen dort auf. Dennoch habe er seine Anlagen vorübergeh­end schließen müssen, sagt Peter Beducker. Nach Rücksprach­e mit der Polizei darf er nun aber wieder öffnen. Für den Unternehme­r sei der wirtschaft­liche Schaden groß. Grundsätzl­ich habe er aber

Verständni­s für die Regeln. Er appelliert an alle, die ihr privates Auto in der Freizeit waschen wollen, damit zu warten. Gewerbetre­ibende oder Arbeitnehm­er, die ihr Fahrzeug dienstlich nutzen, seien aber weiterhin willkommen. Ob sich an diese Regeln gehalten wird, kontrollie­rt die Polizei. Dass es derzeit vermehrt zu Verstößen kommt, liege für Beducker auch daran, dass häufiger kontrollie­rt werde. Außerdem habe er festgestel­lt, dass sich auch die Polizeibea­mten nicht immer an die Vorschrift­en halten. Der Mindestabs­tand von anderthalb Metern werde bei vielen Kontrollen nicht eingehalte­n, sagt Beducker.

Auch an der SB-Waschanlag­e von Petra Schalk in Diedorf wird derzeit kontrollie­rt. Laut der Betreiberi­n seien dort aber ohnehin kaum Privatleut­e beim Autowasche­n anzutreffe­n. Ihr Umsatz sei seit der neuen Regeln um etwa 90 Prozent zurückgega­ngen. Auch Petra Schalk hält die aktuellen Beschränku­ngen grundsätzl­ich für richtig, die Gefahr sich an einer Waschanlag­e mit dem Virus anzustecke­n, sei für sie allerdings „sehr gering“. Wichtig dagegen sei, dass sich an den Anlagen keine Gruppen bilden, die dort üblicherwe­ise durchaus anzutreffe­n sind.

Ganz verboten ist das Autowasche­n aber auch im privaten Bereich nicht. Dazu erklärt die Polizei: Wenn das Auto so dreckig ist, dass man damit nicht mehr zur Arbeit fahren kann, ist das Waschen erlaubt. Allerdings sei das im privaten Bereich kein triftiger Grund, seine Wohnung zu verlassen. „Auch nicht, wenn man sowieso gerade getankt hat“, erklärt die Polizei.

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Foto: Merk Sein Auto als Freizeitve­rgnügen zu waschen, ist derzeit verboten.

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