Augsburger Allgemeine (Land West)
Wie die Corona-Notbremse funktioniert
Hintergrund Um noch einmal einen bundesweiten Totalstillstand zu vermeiden, wollen Bund und Länder die Epidemie ab jetzt lokal eindämmen. Einen Lockdown soll es nur noch in Städten und Landkreisen geben. Ist das clever oder riskant?
Berlin Einen drastischen Stillstand mit Ausgangsbeschränkungen und geschlossenen Geschäften soll es dank der „Corona-Notbremse“nicht mehr bundesweit, sondern höchstens noch begrenzt in Landkreisen oder größeren Städten geben. Solch einen verschärften Lockdown hat es auf dem vorläufigen Höhepunkt der Corona-Pandemie bereits in den „Hotspots“genannten Brennpunkten in Heinsberg in Nordrhein-Westfalen und im oberpfälzischen Landkreis Tirschenreuth gegeben, wo über das Städtchen Mitterteich sogar zwei Wochen die erste Ausgangssperre Deutschlands verhängt wurde.
Seit sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder auf Lockerungen und für ein neues Eindämmungs-Konzept geeinigt haben, gilt nun eine Obergrenze: Wenn es in einem Landkreis oder einer Großstadt innerhalb von sieben Tagen 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, muss „sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept“greifen. Allerdings muss nicht sofort über die Region ein Lockdown verhängt werden, wenn der Infektionsherd auf „Einrichtungen“begrenzt ist: In Thüringen verhängte deshalb die Greizer CDU-Landrätin Martina Schweinsburg lediglich ein Besuchsund Kontaktverbot in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern, in Rosenheim gelten die Auflagen vorerst nur für eine große Flüchtlingsunterkunft.
„Der lokale Ansatz ist richtig“, sagte der Epidemiologie-Professor Gérard Krause. „Dass man Infektionsbrandherde auf lokaler und regionaler Ebene bekämpft, ist eigentlich die normale Herangehensweise in Deutschland. Manche Aspekte muss man natürlich auch überregional regeln, wie beispielsweise Einreisebeschränkungen oder Versorgungsfragen.“Der Professor vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung war einer der ersten, der schon im März für ein regionales Vorgehen statt eines bundesweiten „Shutdowns“geworben hatte, auch in der Talkshow „Anne Will“.
„Ich hatte den lokalen Ansatz schon früher befürwortet, damit sich die unerwünschten Folgen der Maßnahmen, zum Beispiel für die Wirtschaft, nicht flächendeckend auswirken, wenn sie an manchen Stellen nicht nötig oder nicht mehr nötig sind“, sagt Krause. „Doch niemand kann heute seriös sagen, ob die Eindämmung der Infektionen auch anders funktioniert hätte als mit dem Lockdown.“Er hätte ssich jedoch gewünscht, dass man während dieser Phase die Stärkung der Gesundheitsämter oder die Hygienemaßnahmen in den Pflegeheimen mehr Beachtung geschenkt hätte.
Derzeit überschreiten nur wenige Kreise und Städte wie Greiz, Sonneberg und Rosenheim die 50-Neuinfektionen-Grenze. Bundeskanzleramtschef Helge Braun, der selbst Mediziner ist, hatte für eine Grenze von 35 geworben. Auch manche Infektiologen halten den Wert von 50 für Städte zu hoch, wenn der Infektionsherd nicht wie in einem Heim sofort lokalisiert werden kann. Das bayerische Landesamt für Gesundheit plant nun die Grenze 35 als „Frühwarnwert“zu etablieren, damit Gesundheitsämter und die Regierungen frühzeitig Möglichkeiten für Gegenmaßnahmen haben.
Auch in Bayern ist das Infektionsgeschehen höchst unterschiedlich: In München liegt der Wert bei 16,5, in Augsburg bei 2,0 Neuinfektionen binnen einer Woche, in Kempten und dem Landkreis Oberallgäu sogar bei null, im Landkreis NeuburgSchrobenhausen dagegen bei zehn und in Coburg bei über 58.
Dass Bund und Länder die Verantwortung nun auf Städte und Kreise abgeschoben haben, stört die Kommunen nicht. Im Gegenteil: „Aus Sicht des Deutschen Städteund Gemeindebundes ist der regionale Ansatz in der Corona-Beschränkungspolitik richtig“, sagt der Geschäftsführer der Kommunalvereinigung, Gerd Landsberg. „Das Infektionsgeschehen in Deutschland zeigt ein sehr unterschiedliches Bild, insbesondere im dünner besiedelten Ostteil unseres Landes haben sich erste Städte bereits als ,coronafrei‘ erklärt“, sagt Landsberg.
Während in den Medien Kommentatoren streiten, ob Kanzlerin Merkel in der Corona-Krise von den Länderfürsten im Lockerungsstreit entmachtet wurde, sieht der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes rechtlich gar keine Alternative zu dem neuen Kurs. Die erheblichen Grundrechtseinschränkungen seien bei jeder Maßnahme an den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden gewesen. „Vor diesem Hintergrund sind die regionalen Differenzierungen sogar geboten“, sagt Landsberg.
Es sei aber positiv, dass es nun in ganz Deutschland eine verbindliche
Bayern setzt auf einen eigenen Frühwarnwert
einheitliche „Notfallbremse“gebe. „Dies erscheint praktikabel, da 50 Neuinfektionen von den Gesundheitsämtern verfolgt, überprüft und die Infektionsketten unterbrochen werden können.“Die Zahl sei eine deutliche Warnung, die Abstandsund Hygieneregeln einzuhalten, um Einschränkungen zu vermeiden. „Wir müssen bei den Menschen immer wieder dafür werben, sich entsprechend zu verhalten, da die Gefahr eben noch nicht vorbei ist.“
Nun müsse sich die Politik anstrengen, um eine Überforderung der Gesundheitsämter zu vermeiden und sie personell, organisatorisch und finanziell weiter stützen, sagt Landsberg. Er setzt dabei auf die künftige Corona-App, die zu einer deutlichen Entlastung der Gesundheitsämter führe soll, um schneller und gezielter Infektionsketten aufzuspüren und zu unterbrechen.
Denn ein Lockdown einer Stadt oder eines Landkreises wäre eine sehr große Herausforderung, warnt der Kommunalvertreter. „Wenn zum Beispiel bestimmte Geschäfte in der Stadt geschlossen würden, ist nicht auszuschließen, dass die Menschen dann in die Nachbarstadt oder den Nachbarkreis ausweichen“, warnt Landsberg. „Andererseits hat das frühe Beispiel des Kreises Heinsberg gezeigt, dass so etwas durchaus funktionieren kann und auch akzeptiert wird.“