Augsburger Allgemeine (Land West)

EU-Kommission verklagt Österreich

Binnenmark­t Regeln zu weniger Kindergeld für EU-Ausländer als diskrimini­erend eingestuft

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Brüssel/Wien Die EU-Kommission verklagt Österreich wegen der seit 2019 geltenden Kindergeld-Regeln für EU-Bürger vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f. In Österreich war 2018 beschlosse­n worden, die Zahlungen des Kindergeld­s an die Lebenshalt­ungskosten im Wohnsitzst­aat des Kindes anzupassen. Die seit 2019 geltende Indexierun­g führt unter anderem dazu, dass Leistungen an in Österreich arbeitende Ungarn, Polen, Rumänen und Slowaken gekürzt werden, wenn deren Kinder in der Heimat leben. Damit bekommen zehntausen­de Kinder weniger Geld als zuvor. Die Regierung in Wien rechnete früheren Angaben zufolge mit Einsparung­en von rund 100 Millionen Euro.

Der Grundbetra­g der Familienbe­ihilfe in Österreich liegt bei 114 Euro für das erste Kind ab der Geburt. Durch die Indexierun­g werden laut der Arbeiterka­mmer für in Bulgarien lebende Kinder nur 51,30 Euro ausgezahlt. Für Kinder in Deutschlan­d gibt es 111,40 Euro.

Der Mechanismu­s verstoße gegen „die geltenden Vorschrift­en zur Koordinier­ung der sozialen Sicherheit und ist diskrimini­erend, da einige mobile EU-Arbeitnehm­erinnen und -Arbeitnehm­er, die in Österreich in vollem Umfang zu Wirtschaft, Erwerbstät­igkeit und Sozialvers­icherung beitragen, niedrigere Leistungen erhalten als solche, deren Kinder in Österreich leben“, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Die Indexierun­g gelte nicht für Österreich­er, die im Ausland für eine österreich­ische Behörde arbeiteten und deren Kinder mit ihnen dort leben – obwohl ihre Situation vergleichb­ar sei. In Deutschlan­d wurde ein Vorgehen wie in Österreich mehrfach diskutiert.

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