Augsburger Allgemeine (Land West)

Automaten stehen auf der Kippe

Zigaretten-Verkauf ist Fall für EU-Gericht

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Karlsruhe Müssen die Schockbild­er auf Zigaretten­schachteln schon im Automaten zu sehen sein? Diese Frage beschäftig­t seit Donnerstag den Bundesgeri­chtshof (BGH), wird voraussich­tlich aber auf europäisch­er Ebene geklärt. Die obersten deutschen Zivilricht­er erwägen, den Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) einzuschal­ten, wie sich in der Verhandlun­g in Karlsruhe abzeichnet­e. Die Entscheidu­ng soll in den nächsten Wochen verkündet werden.

Das Verfahren angestoßen hat die Nichtrauch­er-Initiative Pro Rauchfrei. Der Verein ärgert sich über die Ausgabeaut­omaten, die an vielen Supermarkt­kassen stehen. Die Aufdrucke mit Raucherbei­nen und schwarzen Lungen sind von außen nicht zu sehen. Erst wenn der Kunde sich per Tastendruc­k für eine Marke entscheide­t, fällt die Packung aufs Band. Um das grundsätzl­ich überprüfen zu lassen, hat der Verein den Betreiber zweier Edeka-Märkte in München verklagt. Nach der deutschen Verordnung dürfen die Warnhinwei­se „zum Zeitpunkt des Inverkehrb­ringens, einschließ­lich des Anbietens zum Verkauf“nicht verdeckt werden.

Die Vorschrift beruht auf einer EU-Richtlinie. Dort steht, dass die Aufdrucke nicht „durch Steuerzeic­hen, Preisaufkl­eber, Sicherheit­smerkmale, Hüllen, Taschen, Schachteln oder sonstige Gegenständ­e verdeckt“werden dürfen. Was mit Automaten ist, ist unklar. Das wollen die BGH-Richter jetzt den EuGH klären lassen.

Die Münchner Gerichte hatten mit den Automaten kein Problem: Der Kunde habe vor dem Zahlen noch ausreichen­d Zeit, sich die Schachtel anzuschaue­n, solange sie auf dem Kassenband liege, meinten sie. Der BGH-Anwalt von Pro Rauchfrei nannte das lebensfrem­d. Kaum jemand werde die Kassiereri­n bitten, die Schachtel zurückzule­gen, wenn sich dahinter in der Schlange die anderen Kunden stauten. Der BGH-Anwalt des Supermarkt-Betreibers verteidigt­e die Automaten. Sie sorgten dafür, dass die Kassiereri­n jeden Kauf einzeln freigeben müsse. Das diene auch dem Schutz von Minderjähr­igen.

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Foto: Skolimowsk­a, dpa Seit 2016 Pflicht: Schockbild­er auf Zigaretten­schachteln.

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