Augsburger Allgemeine (Land West)
Wer wegen Corona-Verstößen in Gewahrsam kommt
Sicherheit Seit Beginn der Pandemie hat die Polizei in Augsburg mehrere Personen vorübergehend festgenommen, weil sie die Regeln missachtet haben. Manche rasten bei der Kontrolle aus
Seit März hat sich die Staatsregierung in Bayern bemüht, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Mittlerweile sind viele der Maßnahmen aufgehoben worden, die Regeln sind nicht mehr so strikt wie noch zu Beginn. Die Polizei des Augsburger Präsidiums hat seit dem 18. März insgesamt 16 Personen wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln in Gewahrsam genommen, wie die Behörde auf Anfrage mitteilt. Das sind angesichts des Zeitraumes von zwei Monaten relativ wenige Menschen. Der Großteil der Fälle spielte sich im Stadtgebiet selber ab, wo 13 der 16 betroffenen Menschen von der Polizei mitgenommen wurden.
Nicht alle von ihnen seien in Arrestzellen verbracht worden, heißt es von der Polizei. Jugendliche habe man regelmäßig in die Obhut Erziehungsberechtigter übergeben. Hintergrund der Polizeimaßnahmen war offenbar mehrmals Verhalten von Menschen, die alkoholisiert waren. Zwei Menschen seien während dieser Zeit im öffentlichen Raum derart betrunken gewesen, „dass sie sich nicht mehr auf den Heimweg machen konnten und zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen werden mussten“, so die Polizei.
Drei Personen hätten sich in Bezug auf die geltende Ausgangsbeschränkung völlig uneinsichtig gezeigt; die Beamten nahmen sie demnach in Gewahrsam, um ausgesprochene Platzverweise durchzusetzen.
Eine 65-jährige Frau sei am 15. April zum wiederholten Male an einer Straßenbahnhaltestelle angetroffen worden, berichtet die Polizei. Die Frau habe gegenüber den Einsatzkräften angekündigt, auf keinen Fall nach Hause zu gehen, man habe sie deshalb in Gewahrsam nehmen müssen.
Einen 21-Jährigen trafen Polizisten am 29. März gleich dreimal am Helmut-Haller-Platz an, obwohl sie ihm gegenüber einen Platzverweis ausgesprochen hatten. Er verbrachte den Rest des Tages im Arrest. Das Gleiche galt für einen 27-jährigen Mann, der am 8. April von Ordnungsdienst und Polizei ebenfalls dreimal an einem Tag kontrolliert worden war und von den Beamten in Gewahrsam genommen wurde, um einen Platzverweis durchzusetzen. Bei Kontrollen anlässlich der Ausgangsbeschränkung seien zwei Personen auch derart aggressiv geworden, dass sie in Gewahrsam genommen werden mussten, so die Polizei. Ein 36-jähriger Mann habe am 26. März bei einer Kontrolle in der Innenstadt die Beamten beleidigt und versucht, sie zu schlagen. Am 17. April nahm die Polizei in Meitingen einen 40-jährigen Mann in Gewahrsam, da er die Beamten laut Polizei attackiert hatte. Beide Beschuldigte waren alkoholisiert. Verletzt wurde in beiden Fällen niemand. Dies war bei einer Polizeikontrolle am 17. April in Lechhausen anders. Bei der Kontrolle anlässlich der Ausgangsbeschränkungen im Flößerpark rastete ein Mann laut Polizei aus und soll dann auf die Beamten losgegangen sein. Dabei biss er den Angaben zufolge einen Polizisten, zog dessen Kollegin massiv an den Haaren und verletzte sie am Kopf. Auch dieser Mann kam in den Polizeiarrest, er hatte zur Tatzeit laut Polizei 1,8 Promille Alkohol im Blut.
Polizeigewahrsam bedeutet, dass die betroffene Person in der Regel spätestens am nächsten Tag wieder auf freiem Fuß ist. So war es auch in all den genannten Fällen.