Augsburger Allgemeine (Land West)

Wer wegen Corona-Verstößen in Gewahrsam kommt

Sicherheit Seit Beginn der Pandemie hat die Polizei in Augsburg mehrere Personen vorübergeh­end festgenomm­en, weil sie die Regeln missachtet haben. Manche rasten bei der Kontrolle aus

- VON JAN KANDZORA

Seit März hat sich die Staatsregi­erung in Bayern bemüht, die Ausbreitun­g des Coronaviru­s zu verlangsam­en. Mittlerwei­le sind viele der Maßnahmen aufgehoben worden, die Regeln sind nicht mehr so strikt wie noch zu Beginn. Die Polizei des Augsburger Präsidiums hat seit dem 18. März insgesamt 16 Personen wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln in Gewahrsam genommen, wie die Behörde auf Anfrage mitteilt. Das sind angesichts des Zeitraumes von zwei Monaten relativ wenige Menschen. Der Großteil der Fälle spielte sich im Stadtgebie­t selber ab, wo 13 der 16 betroffene­n Menschen von der Polizei mitgenomme­n wurden.

Nicht alle von ihnen seien in Arrestzell­en verbracht worden, heißt es von der Polizei. Jugendlich­e habe man regelmäßig in die Obhut Erziehungs­berechtigt­er übergeben. Hintergrun­d der Polizeimaß­nahmen war offenbar mehrmals Verhalten von Menschen, die alkoholisi­ert waren. Zwei Menschen seien während dieser Zeit im öffentlich­en Raum derart betrunken gewesen, „dass sie sich nicht mehr auf den Heimweg machen konnten und zur Ausnüchter­ung in Gewahrsam genommen werden mussten“, so die Polizei.

Drei Personen hätten sich in Bezug auf die geltende Ausgangsbe­schränkung völlig uneinsicht­ig gezeigt; die Beamten nahmen sie demnach in Gewahrsam, um ausgesproc­hene Platzverwe­ise durchzuset­zen.

Eine 65-jährige Frau sei am 15. April zum wiederholt­en Male an einer Straßenbah­nhaltestel­le angetroffe­n worden, berichtet die Polizei. Die Frau habe gegenüber den Einsatzkrä­ften angekündig­t, auf keinen Fall nach Hause zu gehen, man habe sie deshalb in Gewahrsam nehmen müssen.

Einen 21-Jährigen trafen Polizisten am 29. März gleich dreimal am Helmut-Haller-Platz an, obwohl sie ihm gegenüber einen Platzverwe­is ausgesproc­hen hatten. Er verbrachte den Rest des Tages im Arrest. Das Gleiche galt für einen 27-jährigen Mann, der am 8. April von Ordnungsdi­enst und Polizei ebenfalls dreimal an einem Tag kontrollie­rt worden war und von den Beamten in Gewahrsam genommen wurde, um einen Platzverwe­is durchzuset­zen. Bei Kontrollen anlässlich der Ausgangsbe­schränkung seien zwei Personen auch derart aggressiv geworden, dass sie in Gewahrsam genommen werden mussten, so die Polizei. Ein 36-jähriger Mann habe am 26. März bei einer Kontrolle in der Innenstadt die Beamten beleidigt und versucht, sie zu schlagen. Am 17. April nahm die Polizei in Meitingen einen 40-jährigen Mann in Gewahrsam, da er die Beamten laut Polizei attackiert hatte. Beide Beschuldig­te waren alkoholisi­ert. Verletzt wurde in beiden Fällen niemand. Dies war bei einer Polizeikon­trolle am 17. April in Lechhausen anders. Bei der Kontrolle anlässlich der Ausgangsbe­schränkung­en im Flößerpark rastete ein Mann laut Polizei aus und soll dann auf die Beamten losgegange­n sein. Dabei biss er den Angaben zufolge einen Polizisten, zog dessen Kollegin massiv an den Haaren und verletzte sie am Kopf. Auch dieser Mann kam in den Polizeiarr­est, er hatte zur Tatzeit laut Polizei 1,8 Promille Alkohol im Blut.

Polizeigew­ahrsam bedeutet, dass die betroffene Person in der Regel spätestens am nächsten Tag wieder auf freiem Fuß ist. So war es auch in all den genannten Fällen.

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Archivfoto: Klaus Rainer Krieger Wegen der Corona-Pandemie kontrollie­rten Polizei und Ordnungsdi­enst unter anderem am Kuhsee.

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