Augsburger Allgemeine (Land West)

Widersprüc­hliche Verordnung­en

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Zum Thema Maskenpfli­cht wegen Corona:

Folgendes denkbares Szenario: Unterwegs mit dem Auto zum Einkaufen. Ich werde vor dem Betreten des Geschäfts darauf hingewiese­n, den Maskenschu­tz tragen zu müssen. Ich akzeptiere das zwangsweis­e, weil ich mich ohne Maskenschu­tz allein nicht mehr versorgen kann. Zurück im Auto vergesse ich aber den Maskenschu­tz abzunehmen, und werde auf meinem weiteren Einkaufswe­g aufgrund überhöhter Geschwindi­gkeit geblitzt. Folge: 1. Bußgeld – überhöhte Geschwindi­gkeit (okay), 2. Anzeige – Vermummung­sverbot im Kfz.

Mein Weg führt nun zu einer Tankstelle und nach dem Tankvorgan­g möchte ich bezahlen, habe allerdings den Maskenschu­tz abgenommen. (Die Brille beschlägt ständig). Ich weigere mich den Maskenschu­tz anzulegen. Daraufhin wird mir Hausverbot erteilt.

a) Ich entspreche dem Verbot und entferne mich vom Grundeigen­tum der Tankstelle, ohne zu bezahlen. Folge: Anzeige wegen Diebstahl; b) Ich entspreche dem Verbot nicht – wollte nur bezahlen: Polizei/Ordnungsam­t wird gerufen. Folgen: 150 Euro Bußgeld wegen fehlendem Mund-NasenSchut­z, Anzeige Hausfriede­nsbruch. Nun lege ich also die Maske wieder an, darf aber trotzdem weder in der Tanke bleiben weil Hausverbot, darf aber so auch nicht weiterfahr­en, da Vermummung­sverbot?! Dummerweis­e steht mein Kfz auf dem Grundbesit­z der Tankstelle. Dieses ausgedacht­e Szenario lässt sich weiterspin­nen, zeigt aber meiner Ansicht nach auf, wie widersprüc­hlich beliebige „Verordnung­en“sind.

Manfred Wiedemann,

Neusäß

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