Augsburger Allgemeine (Land West)
Widersprüchliche Verordnungen
Zum Thema Maskenpflicht wegen Corona:
Folgendes denkbares Szenario: Unterwegs mit dem Auto zum Einkaufen. Ich werde vor dem Betreten des Geschäfts darauf hingewiesen, den Maskenschutz tragen zu müssen. Ich akzeptiere das zwangsweise, weil ich mich ohne Maskenschutz allein nicht mehr versorgen kann. Zurück im Auto vergesse ich aber den Maskenschutz abzunehmen, und werde auf meinem weiteren Einkaufsweg aufgrund überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Folge: 1. Bußgeld – überhöhte Geschwindigkeit (okay), 2. Anzeige – Vermummungsverbot im Kfz.
Mein Weg führt nun zu einer Tankstelle und nach dem Tankvorgang möchte ich bezahlen, habe allerdings den Maskenschutz abgenommen. (Die Brille beschlägt ständig). Ich weigere mich den Maskenschutz anzulegen. Daraufhin wird mir Hausverbot erteilt.
a) Ich entspreche dem Verbot und entferne mich vom Grundeigentum der Tankstelle, ohne zu bezahlen. Folge: Anzeige wegen Diebstahl; b) Ich entspreche dem Verbot nicht – wollte nur bezahlen: Polizei/Ordnungsamt wird gerufen. Folgen: 150 Euro Bußgeld wegen fehlendem Mund-NasenSchutz, Anzeige Hausfriedensbruch. Nun lege ich also die Maske wieder an, darf aber trotzdem weder in der Tanke bleiben weil Hausverbot, darf aber so auch nicht weiterfahren, da Vermummungsverbot?! Dummerweise steht mein Kfz auf dem Grundbesitz der Tankstelle. Dieses ausgedachte Szenario lässt sich weiterspinnen, zeigt aber meiner Ansicht nach auf, wie widersprüchlich beliebige „Verordnungen“sind.
Manfred Wiedemann,
Neusäß