Augsburger Allgemeine (Land West)

So laufen die Pandemie-Kontrollen

Der Ordnungsdi­enst zieht Bilanz. Polizei löst Parkplatzt­reffen mit 30 Personen auf

- VON MICHAEL HÖRMANN

Es gibt Regeln, um die Ausbreitun­g des Coronaviru­s einzudämme­n. Gruppenbil­dung ist nicht erlaubt und bei einigen Aktivitäte­n im öffentlich­en Leben gilt nach wie vor eine Maskenpfli­cht. Polizei und städtische­r Ordnungsdi­enst übernehmen die Kontrollen. Auch am Vatertag mit schönstem Ausflugswe­tter waren die Einsatzkrä­fte unterwegs. Es gab keine besonderen Vorkommnis­se, hieß es am Freitag. Allerdings löste die Polizei in Oberhausen eine größere nicht erlaubte Menschenan­sammlung auf.

Der Einsatz war gegen 21.30 Uhr auf dem Gelände einer Tankstelle. Bereits in den Tagen zuvor wurden dort immer wieder größere Menschenan­sammlungen festgestel­lt und aufgelöst, so die Polizei. Es waren am Donnerstag mehr als 30 Personen vor Ort. Sie erhielten eine Anzeige. Offenbar war mancher unbelehrba­r. Wie die Polizei weiter informiert, waren Personen bei früheren Parkplatzt­reffen von den Beamten darauf hingewiese­n worden, dass diese Zusammenkü­nfte derzeit nicht erlaubt seien. Die Polizei kündigte nun am Freitag an, dass sie in den kommenden Tagen regelmäßig prüfe, ob die geltenden Regelungen im Zusammenha­ng mit der CoronaPand­emie auf dem Gelände eingehalte­n werden.

Unterdesse­n hat der städtische Ordnungsdi­enst eine Bilanz über die zurücklieg­enden Wochen vorgelegt. Demnach stellten die städtische­n Mitarbeite­r insgesamt 290 Anzeigen gegen einzelne Personen aus, die gegen die Corona-Regeln verstoßen hatten. Die Bürger müssen nun ein Bußgeld zahlen. Hintergrun­d: In der Phase der extrem strengen Regelungen war das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund mit 150 Euro Strafe bedacht worden.

Der Ordnungsdi­enst arbeitet bei den Kontrollen mit der Polizei zusammen. Vonseiten des Verkehrsüb­erwachungs­und Ordnungsdi­enstes wurden weitere 1020 Bußgeldver­fahren gegen Einzelpers­onen eingeleite­t, weil in diesen Fällen Anzeigen der Polizei vorlagen.

Nicht jede Beanstandu­ng mündet in eine Geldstrafe. Bei rund 300 Fällen, die von den Ordnungskr­äften dokumentie­rt sind, beließen sie es bei einer mündlichen Verwarnung. „Dies war insbesonde­re dann der Fall, wenn Unkenntnis über die bestehende Rechtslage herrschte und sich die Betroffene­n einsichtig zeigten“, sagt Robert Port vom Verkehrsüb­erwachungs­und Ordnungsdi­enst. Aufgrund der Lockerunge­n sei mittlerwei­le die Zahl der Verstöße stark zurückgega­ngen.

Auch in den nächsten Wochen werden die Ordnungskr­äfte in Augsburg auf Streife sein, um Kontrollen durchzufüh­ren. Diese betreffen auch die Gastronomi­e, wo gegenwärti­g im Außenberei­ch um 20 Uhr Schluss sein muss. Ab nächster Woche dürfen Lokale dann auch wieder im Innenberei­ch servieren. Hier endet der Betrieb um 22 Uhr. Es gibt Auflagen, die sich auf die Anordnung der Tische beziehen.

Ein Mindestabs­tand muss stets eingehalte­n werden. All diese Punkte werden kontrollie­rt werden. haben sich für Sonntag, 24. Mai, geändert. Das Rathaus habe an diesem Tag geschlosse­n, so die Stadt.

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Foto: Klaus Rainer Krieger Der Ordnungsdi­enst der Stadt Augsburg ist nach wie vor unterwegs, um zu kontrollie­ren, ob die Corona-Auflagen eingehalte­n werden.

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