Augsburger Allgemeine (Land West)

Schmuggler versteckt 3,8 Kilo Gold in Airbag‰Fach

Prozess Die Kontrolle eines Autos an der A8 wurde zum Verhängnis für einen Mann aus Bulgarien

- VON KLAUS UTZNI

Dieser Blick mit Argusaugen war wirklich Gold wert: Bei einer Routinekon­trolle im November 2019 an der Autobahnau­sfahrt Günzburg fiel einem Zollbeamte­n, 43, eine winzige Kleinigkei­t auf. Der Seiten-Airbag auf der Beifahrers­eite eines Pkw mit bulgarisch­en Kennzeiche­n war mit einer kleinen Schraube montiert, die nicht dem Hersteller-Original entsprach.

Der Verdacht des aufmerksam­en Zöllners, das Fach für den Airbag könne als Versteck dienen, erwies sich als goldrichti­g. Nachdem die Deckplatte abgeschrau­bt war, entdeckte der Beamte elf mit KlebeSchro­tthandel band umwickelte Päckchen. Der Inhalt: goldene Ketten und ebensolche Ringe mit einem Gesamtgewi­cht von 3767 Gramm und einem Wert von damals insgesamt rund 100000 Euro.

Der Schmuggler, ein 42-jähriger Bulgare, der außerdem zwölf Stangen Zigaretten und 20,3 Liter Raki (türkischer Anisschnap­s) über die Grenze nach Deutschlan­d geschleust hatte, ist jetzt vom Amtsgerich­t wegen Steuerhehl­erei und Steuerhint­erziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro (180 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt worden. Wesentlich schmerzlic­her sind freilich die „Nebenfolge­n“.

Der Bulgare, der angeblich vom

lebt, muss insgesamt 23 500 Euro an Steuern nachzahlen. Damit nicht genug: Die gesamte beschlagna­hmte Schmuggelw­are wird vom Staat eingezogen. Eigentlich hätte der Angeklagte selbst vor Amtsrichte­r Markus Eberhard erscheinen sollen. Doch die Ladung konnte ihm in Bulgarien nicht zugestellt werden. Für ihn stand nun im Prozess sein mit einer entspreche­nden Vollmacht ausgestatt­eter Verteidige­r Süleyman Pozan Rede und Antwort. Diese Möglichkei­t besteht bei Verfahren, bei denen ein Strafbefeh­l ergangen ist. Der Anwalt hatte Einspruch eingelegt.

Wie Pozan erklärte, habe sein Mandant ihm gesagt, dass er das

Gold von einem anderen Mann gegen einen Schuldsche­in in Höhe von 100000 Euro angekauft habe. Der Schmuck sollte nach Belgien gebracht und dort weiterverk­auft werden. Vermutlich stamme das Gold aus der Türkei. Ziel des Einspruchs gegen den Strafbefeh­l sei einzig der dringende Wunsch seines Mandanten, das Gold wieder zu bekommen, sagte der Verteidige­r. „Er hat sich in ein kriminelle­s Milieu begeben und muss mit großen Repressali­en in Bulgarien rechnen. Das ist für ihn eine existentie­lle Frage.“

Sowohl Staatsanwa­lt Dennis Schreiber als auch Richter Eberhard wiesen aber auf die gesetzlich­e Regelung für solche Fälle hin. Und danach sei Schmuggelw­are eben einzuziehe­n. Wie es das Augsburger Amtsgerich­t dann auch per Urteil am Ende anordnete.

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Foto: A. Kabus (Symbol) Ein Schmuggler wollte Gold über die Grenze schaffen.

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