Augsburger Allgemeine (Land West)

Führersche­in‰Tausch wird Pflicht

Verkehr Bis 2033 sollen alte Scheine durch europaweit einheitlic­he Kärtchen ersetzt werden. Was beim Umtausch zu beachten ist

- VON CHRISTINA GÖRISCH

Viele Führersche­inbesitzer tragen in ihrem Portemonna­ie noch immer einen alten, gräulichen Lappen mit sich herum. Darin heißt es, der Fahrer „erhält die Erlaubnis, ein Kraftfahrz­eug mit Antrieb durch Verbrennun­gsmaschine zu führen“, mancher „muß geeignete Augengläse­r tragen“. Bis 2033 soll Schluss mit dieser Form des Führersche­ins sein. Bereits jetzt werden die Ersten gebeten, ihren alten Lappen gegen ein modernes Kärtchen einzutausc­hen – sonst droht ein Bußgeld.

Im ganzen EU-Raum sollen bis 2033 alle alten Führersche­ine umgetausch­t werden. In Deutschlan­d betrifft das alle Führersche­ine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestell­t wurden. Die neuen Führersche­ine nach EU-weit einheitlic­hem Muster seien besser gegen Fälschung geschützt, zudem sollten mithilfe einer Datenbank die Möglichkei­ten für einen Missbrauch minimiert werden, so das Landratsam­t. Deutschlan­dweit müssen insgesamt knapp 43 Millionen Führersche­ine umgetausch­t werden. Um einer Flut aus Millionen von gleichzeit­igen Anträgen

zu entgehen und die Behörden zu entlasten, findet der Pflichtumt­ausch stückchenw­eise statt.

Der erste Stichtag für den Führersche­inumtausch ist der 19. Januar 2022. Bis zu diesem Datum müssen alle Führersche­inbesitzer der Jahrgänge 1953 bis 1958 ihren Führersche­in umgetausch­t haben. Deshalb sollen ab sofort alle Personen, die in dieser Zeit geboren sind, einen Antrag auf Umtausch an die Fahrerlaub­nisbehörde stellen. Die nachfolgen­den Jahrgänge stellen die Anträge jedoch am besten erst sechs Monate

vor Ablauf der jeweiligen Frist, empfiehlt das Landratsam­t.

In den folgenden Jahren sind zuerst die dran, die ihren Führersche­in vor 1991 gemacht haben: Hier wird nach Jahrgängen gestaffelt jedes Jahr eine weitere Gruppe zum Umtausch gebeten. 2023 zum Beispiel sind das alle Personen, die in den Jahren 1959 bis 1964 geboren sind.

Bei Führersche­inen, die nach 1999 ausgestell­t worden sind, wird die Frist nach dem Ausstellun­gsdatum festgelegt. Die Tabellen mit den Daten zu den jeweiligen Jahrgängen oder Ausstellun­gsjahren finden sich auf der Website der Fahrerlaub­nisbehörde. Im Zuge des Umtausches fallen für den Führersche­inbesitzer Unkosten in Höhe von rund 24 Euro an. Der neue EUkonforme Führersche­in muss dann alle 15 Jahre ausgetausc­ht werden. Den alten, grauen Lappen darf man als Erinnerung an die ersten Erlebnisse am Steuer nach dem Umtauschpr­ozess und einer Entwertung behalten.

Informatio­nen sowie die Unterlagen zum Download gibt es unter landkreis-augsburg.de/umtauschfu­ehrerschei­n.

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Foto: Kastl, dpa Die alten grauen Führersche­ine müssen umgetausch­t werden.

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