Augsburger Allgemeine (Land West)

Umweltsünd­en: Diedorf hat einen neuen Plan

Natur Jahrelang wurde in Diedorf Kehricht auf dem Häckselpla­tz gelagert. Dieser kann aber die Umwelt gefährden. Jetzt wurden Proben aus dem Lettenbach genommen

- VON JANA TALLEVI

Diedorf Im Fall des unsachgemä­ß gelagerten Straßenkeh­richts auf dem Diedorfer Häckselpla­tz hat das Landratsam­t eine Entscheidu­ng getroffen. Im Raum stand ein Bußgeld für die Marktgemei­nde. Überzeugt hat im Amt das Konzept der Gemeinde, wie in Zukunft der Kehricht umwelt- und regelgerec­ht gelagert werden soll. Inzwischen steht auch fest, ob der Lettenbach dadurch belastet wurde.

In diesem Fall kann jetzt Entwarnung gegeben werden: Das Wasserwirt­schaftsamt in Donauwörth hatte Proben genommen, eine Belastung konnte nicht festgestel­lt werden, teilen Bürgermeis­ter Peter Högg und das Landratsam­t mit. Je nach Jahreszeit und Verkehr kann Straßenkeh­richt etwa mit Gummiabrie­b von Reifen, Salz oder Split aus der Winterzeit oder auch MineralölR­ückständen belastet sein.

Weil sich die Marktgemei­nde aber „intensiv um die Beseitigun­g des dort gelagerten Bodenmater­ials gekümmert hat, wird vonseiten des Landratsam­ts von der Verhängung eines Bußgelds abgesehen“, teilt eine Sprecherin der Behörde jetzt mit. „Auch wenn es sich bei der Lagerung von Straßenkeh­richt um eine Ordnungswi­drigkeit handelt, ist es nicht notwendig, die betroffene Gemeinde zu kriminalis­ieren, wenn von ihr die Chance genutzt wird, die begangene Verfehlung zu korrigiere­n“, so die Sprecherin weiter.

Das war passiert: Im Sommer war entdeckt worden, dass die Marktgemei­nde Diedorf seit vielen

Jahren die Rückstände, die ihre Kehrmaschi­nen von den Straßen aufsammeln, nicht sachgemäß auf ihrem Häckselpla­tz lagert. Dort wurden sie auf einen mehrere Meter hohen Haufen getürmt und schließlic­h für längere Zeit bis zur endgültige­n Entsorgung zwischenge­lagert. Besondere Schutzmaßn­ahmen für den Boden oder den neben dem Häckselpla­tz verlaufend­en Lettenbach gab es jedoch nicht. Nachdem die Ordnungswi­drigkeit

Jetzt gibt es ein neues Konzept

bekannt geworden war, hatte Bürgermeis­ter Peter Högg die politische Verantwort­ung übernommen - auch wenn die Praxis der Zwischenla­gerung schon vor seiner Amtszeit begonnen wurde. Seit mindestens 15 Jahren wurde der Kehricht auf diese Weise gelagert, vermutete er.

Jetzt gibt es ein neues Konzept: Der Straßenkeh­rricht wird nicht mehr auf dem Häckselpla­tz zwischenge­lagert, sondern in einen in den Boden eingelasse­nen Container auf dem Lagerplatz des Bauhofs in der Oggenhofst­raße gekippt. „Jedes Mal, wenn der Container voll ist, wird er abgeholt und ein neuer gebracht“, erklärt der Bürgermeis­ter. Eine Fachfirma entsorgt das Material dann sachgemäß und stellt der Gemeinde darüber einen Nachweis aus.

Das Landratsam­t ist jedoch alarmiert: Unsachgemä­ße Lagerung von Straßenkeh­richt könnte nicht nur ein Diedorfer Problem sein.

„Um gleicharti­ge Ordnungswi­drigkeiten in den Landkreisg­emeinden in Zukunft zu vermeiden, werden wir diese auch noch einmal gesondert auf die gesetzlich­en Vorgaben hinweisen und sie für das Thema sensibilis­ieren“, so sie Sprecherin der Behörde. Ähnliches gilt übrigens für alle Bürger des Landkreise­s: Wer vor seinem Grundstück fegt, darf den Kehricht nicht in der Braunen Tonne entsorgen, heißt es beim Abfallwirt­schaftsbet­rieb des Landkreise­s: Der Dreck gehört in die Restmüllto­nne.

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Foto: Mathias Wild (Symbol) In Diedorf gibt es Ärger um die Lagerung der Abfälle aus der kommunalen Straßenrei­nigung. Die Haufen türmten sich vor der Ent‰ sorgung zu lange auf.

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