Augsburger Allgemeine (Land West)
Besserer Schutz gegen AbmahnMissbrauch
Unternehmen sollen künftig besser vor missbräuchlichen Abmahnungen geschützt werden. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat den Neuerungen zu. Sie sehen vor, dass Mitbewerber bei Verstößen gegen Kennzeichnungsoder Informationspflichten im Internet oder gegen Datenschutzrecht die Kosten für die Abmahnung nicht mehr erstattet bekommen. Wenn sich eine Abmahnung als ungerechtfertigt herausstellt oder die nötigen Informationen fehlen, können Betroffene vom Abmahner ihre Kosten zurückfordern. Das soll Massenabmahnungen als Geschäftsmodell den Boden entziehen.