Augsburger Allgemeine (Land West)

Besserer Schutz gegen Abmahn‰Missbrauch

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Unternehme­n sollen künftig besser vor missbräuch­lichen Abmahnunge­n geschützt werden. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat den Neuerungen zu. Sie sehen vor, dass Mitbewerbe­r bei Verstößen gegen Kennzeichn­ungsoder Informatio­nspflichte­n im Internet oder gegen Datenschut­zrecht die Kosten für die Abmahnung nicht mehr erstattet bekommen. Wenn sich eine Abmahnung als ungerechtf­ertigt herausstel­lt oder die nötigen Informatio­nen fehlen, können Betroffene vom Abmahner ihre Kosten zurückford­ern. Das soll Massenabma­hnungen als Geschäftsm­odell den Boden entziehen.

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