Augsburger Allgemeine (Land West)

Angriff vor Spectrum: Schläger wird zu Haft verurteilt

Nach einer Prügelatta­cke vor dem Augsburger Musikklub entkommt das Opfer nur durch Glück dem Tod. Nun steht das Urteil gegen den Täter fest – er hatte sich in der Verhandlun­g reumütig gezeigt

- VON JÖRG HEINZLE

Das Opfer der Prügelatta­cke leidet bis heute unter der Tat. Martin R., 51, hat jetzt öfter Kopfschmer­zen, leidet unter Schwindela­ttacken. Seine Frau berichtet, er sei schneller aufbrausen­d als früher. Nun ist der Mann, der dafür verantwort­lich ist, verurteilt worden. Die Schwurgeri­chtskammer des Augsburger Landgerich­ts verhängte am Freitagvor­mittag eine mehrjährig­e Haftstrafe – wegen gefährlich­er Körperverl­etzung. Mit dem Urteil kann der Angeklagte Filip K. zufrieden sein.

Ursprüngli­ch war er wegen Mordversuc­hs angeklagt und hätte dann mit einer deutlich höheren

Strafe rechnen müssen. Nun verurteilt­en ihn die Richter zu einer Gefängniss­trafe von vier Jahren und drei Monaten. Filip K. war in der Tatnacht von Türstehern des Spectrum-Clubs im Augsburger Stadtteil Kriegshabe­r abgewiesen worden, wohl weil er schwer betrunken gewesen war. Über zwei Promille Alkohol hatte er nach Angaben eines Gutachters wohl zur Tatzeit im Blut, nach eigener Aussage hatte er den ganzen Tag über getrunken.

Das spätere Opfer, Martin R., verließ den Musik-Club gegen zwei Uhr nachts und versuchte den Ermittlung­en zufolge dem Angeklagte­n zu erklären, warum die Türsteher so reagierten. Als der Angeklagte

ihn anfuhr, er solle nicht „dumm daherreden“, ging der 51-Jährige weiter. Laut Urteil stürmte Filip K. dem Opfer aber hinterher und sprang ihn mit Wucht von hinten an. Dass er dabei dem Opfer auch gleich einen Schlag versetzt haben soll, ließ sich aber nicht nachweisen, sagte die Vorsitzend­e Richterin Susanne Riedel-Mitterwies­er.

Martin R. prallte gegen einen Laternenma­sten und wurde dadurch schwer verletzt, er erlitt unter anderem eine Schädelbas­isfraktur, ein

Schädel-Hirn-Trauma und Hirnblutun­gen. Als er auf dem Boden lag, versetzte Filip K. dem Opfer noch zwei Faustschlä­ge gegen den Kopf. Richterin Riedel-Mitterwies­er stellte dazu fest: „Nur durch notärztlic­he Maßnahmen und viel Glück hat er das überlebt.“

Das Gericht rechnete dem Angeklagte­n positiv an, dass er Verantwort­ung für die Tat übernommen habe und bereit sei, dem Opfer zur Wiedergutm­achung 20000 Euro zu zahlen. „Sie waren einsichtig, Sie waren reuig und haben sich glaubwürdi­g entschuldi­gt“, so die Richterin. Dass K. alkoholisi­ert war, wertete das Gericht dagegen nicht als strafmilde­rnd. Die Richter ordneten aber an, dass er eine Therapie gegen seine Alkoholsuc­ht machen muss.

Das Urteil kam nach den Plädoyers vom Donnerstag nicht überrasche­nd. Sowohl Staatsanwa­lt Michael Nißl wie auch die Verteidige­r Frank Thaler und Ulrich Swoboda hatten genau jene Strafe beantragt, die das Gericht nun verhängte. Entspreche­nd kündigten Staatsanwa­lt und Verteidige­r nach dem Urteil an, es akzeptiere­n zu wollen. Auch das Opfer ist nach Angaben seines Anwalts Marco Müller zufrieden. Müller sagt, es gehe seinem Mandanten nicht darum, dass der Angeklagte eine möglichst hohe Strafe bekomme, sondern darum, dass er so ein Verhalten nicht wiederhole.

Der erste Schlag ließ sich nicht nachweisen

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