Augsburger Allgemeine (Land West)
Angriff vor Spectrum: Schläger wird zu Haft verurteilt
Nach einer Prügelattacke vor dem Augsburger Musikklub entkommt das Opfer nur durch Glück dem Tod. Nun steht das Urteil gegen den Täter fest – er hatte sich in der Verhandlung reumütig gezeigt
Das Opfer der Prügelattacke leidet bis heute unter der Tat. Martin R., 51, hat jetzt öfter Kopfschmerzen, leidet unter Schwindelattacken. Seine Frau berichtet, er sei schneller aufbrausend als früher. Nun ist der Mann, der dafür verantwortlich ist, verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer des Augsburger Landgerichts verhängte am Freitagvormittag eine mehrjährige Haftstrafe – wegen gefährlicher Körperverletzung. Mit dem Urteil kann der Angeklagte Filip K. zufrieden sein.
Ursprünglich war er wegen Mordversuchs angeklagt und hätte dann mit einer deutlich höheren
Strafe rechnen müssen. Nun verurteilten ihn die Richter zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Filip K. war in der Tatnacht von Türstehern des Spectrum-Clubs im Augsburger Stadtteil Kriegshaber abgewiesen worden, wohl weil er schwer betrunken gewesen war. Über zwei Promille Alkohol hatte er nach Angaben eines Gutachters wohl zur Tatzeit im Blut, nach eigener Aussage hatte er den ganzen Tag über getrunken.
Das spätere Opfer, Martin R., verließ den Musik-Club gegen zwei Uhr nachts und versuchte den Ermittlungen zufolge dem Angeklagten zu erklären, warum die Türsteher so reagierten. Als der Angeklagte
ihn anfuhr, er solle nicht „dumm daherreden“, ging der 51-Jährige weiter. Laut Urteil stürmte Filip K. dem Opfer aber hinterher und sprang ihn mit Wucht von hinten an. Dass er dabei dem Opfer auch gleich einen Schlag versetzt haben soll, ließ sich aber nicht nachweisen, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser.
Martin R. prallte gegen einen Laternenmasten und wurde dadurch schwer verletzt, er erlitt unter anderem eine Schädelbasisfraktur, ein
Schädel-Hirn-Trauma und Hirnblutungen. Als er auf dem Boden lag, versetzte Filip K. dem Opfer noch zwei Faustschläge gegen den Kopf. Richterin Riedel-Mitterwieser stellte dazu fest: „Nur durch notärztliche Maßnahmen und viel Glück hat er das überlebt.“
Das Gericht rechnete dem Angeklagten positiv an, dass er Verantwortung für die Tat übernommen habe und bereit sei, dem Opfer zur Wiedergutmachung 20000 Euro zu zahlen. „Sie waren einsichtig, Sie waren reuig und haben sich glaubwürdig entschuldigt“, so die Richterin. Dass K. alkoholisiert war, wertete das Gericht dagegen nicht als strafmildernd. Die Richter ordneten aber an, dass er eine Therapie gegen seine Alkoholsucht machen muss.
Das Urteil kam nach den Plädoyers vom Donnerstag nicht überraschend. Sowohl Staatsanwalt Michael Nißl wie auch die Verteidiger Frank Thaler und Ulrich Swoboda hatten genau jene Strafe beantragt, die das Gericht nun verhängte. Entsprechend kündigten Staatsanwalt und Verteidiger nach dem Urteil an, es akzeptieren zu wollen. Auch das Opfer ist nach Angaben seines Anwalts Marco Müller zufrieden. Müller sagt, es gehe seinem Mandanten nicht darum, dass der Angeklagte eine möglichst hohe Strafe bekomme, sondern darum, dass er so ein Verhalten nicht wiederhole.
Der erste Schlag ließ sich nicht nachweisen