Augsburger Allgemeine (Land West)

Betrunken auf E‰Tretroller: Folgen für den Führersche­in

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Wer einen Elektro-Tretroller nutzen will, muss sich an dieselben Promillegr­enzen halten wie beim Fahren eines Autos. Wer aber mit zu viel Alkohol im Blut von der Polizei angehalten wird, kann im Einzelfall dennoch seinen Führersche­in behalten. Dabei kommt es darauf an, dass von der Rollerfahr­t keine Gefahr ausgeht, wie ein Urteil des Amtsgerich­ts Dortmund zeigt, auf das der Automobilk­lub ADAC hinweist (Az.: 729 Ds 060 Js 513/19-349/19).

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