Augsburger Allgemeine (Land West)
Kutzenhausen erhöht die Steuern
Gemeinderatssitzung Die Festsetzung der Sätze für Gewerbebetriebe und Grundstückseigentümer entfacht im Gremium eine lebhafte Diskussion. Am Ende gab es nur eine Gegenstimme
Kutzenhausen Die Hebesätze sind ein wesentliches Instrument, mit dem Gemeinden die Höhe der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer individuell regeln können. Aus diesem Grund kommt ihnen eine zentrale Rolle bei der wirtschaftspolitischen Ausrichtung zu. Nicht anders in Kutzenhausen. Dort entschied sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung für eine geringfügige Erhöhung. Dies hatte auch mit der klammen Kasse der Kommune zu tun.
Bereits bei den Beratungen für den Haushalt 2020 wurde über die Anhebung der Hebesätze diskutiert. Sie war angedacht, wurde aber aufgrund der Corona-Pandemie von den Gemeinderatsmitgliedern nicht beschlossen. Schon damals hatte sich herausgestellt, dass der Verwaltungshaushalt und die Einnahmensituation der Gemeinde dringend verbessert werden müssen. Dies wurde nachdrücklich im Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung sowie bei der letzten Genehmigung des Haushalts dringend empfohlen.
Die Verwaltung regte deshalb nochmals an, die Hebesätze mit einer entsprechenden Satzung ab 2021 anzuheben. Bislang lagen die Hebesätze in Kutzenhausen bei der Grundsteuer A und B bei 330 Prozent, bei der Gewerbesteuer bei 315 Prozent. Damit lag die Kommune jeweils unter den Durchschnittswerten in Bayern.
Der Gemeinderat Ralph Kramer (Freie Wähler Kutzenhausen) bekundete seine Ablehnung. Bevor eine Erhöhung der Hebesätze angesprochen werde, müsse die Gemeinde zuerst alle möglichen Einsparpotenziale ausschöpfen, forderte er. Bürgermeister Andreas Weißenbrunner entgegnete, dass eine Erhöhung „bitter, bitter notwendig“sei.
Sie hätte schon vor sechs, acht Jahren durchgeführt werden müssen. Franz Bossek (Bündnis 90/Die Grünen) hatte für Kramers Einwand kein Verständnis. Es gehe nicht an, gemeindliche Leistungen immer mehr herunterzufahren und einzusparen. Aber auch Einnahmen seien für eine Kommune lebensnotwendig. Rupert Kugelbrey (Unabhängige Gesamtgemeinde) verwies in diesem Zusammenhang auf die anstehenden großen gemeindlichen Investitionen, aber auch auf die Forderung der überörtlichen Rechnungsprüfung. Eine geringfügige Erhöhung der Hebesätze sei gerecht, um Großprojekte und Aufgaben in 2021 nicht zu hemmen. Sein Parteikollege Johannes Spatz schloss sich dem an.
Georg Rapp (Freie Wählerschaft Kutzenhausen) erinnerte darüber hinaus an das marode Kanalsystem. Hier seien momentan keine Rücklagen vorhanden. „Mit der Erhöhung der Hebesätze werden wir unsere Probleme nicht lösen, sondern nur schönen“, urteilte er. Am Ende entschied sich der Gemeinderat, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Somit werden ab dem kommenden Jahr die Hebesätze für Grundsteuer A und B auf 350 Prozent, die Gewerbesteuer auf 330 Prozent angehoben. Nur Ralph Kramer votierte dagegen.