Augsburger Allgemeine (Land West)
Grund und Gewerbesteuer
● Grundsteuer A und B Die Be zeichnung A (für agrarisch) richtet sich an die Land und Forstwirtschaft. Der Typ B (für baulich) ist reser viert für jeden anderen Grund und Boden, der bebaut werden kann.
● Gewerbesteuer Sie wird auf Ein künfte erhoben, die von einem in ländischen Gewerbebetrieb erzielt werden. Bei gewerblich tätigen Steuerpflichtigen tritt sie neben die Einkommen bzw. Körperschaft steuer. (rusi)