Augsburger Allgemeine (Land West)

Grund‰ und Gewerbeste­uer

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● Grundsteue­r A und B Die Be‰ zeichnung A (für agrarisch) richtet sich an die Land‰ und Forstwirts­chaft. Der Typ B (für baulich) ist reser‰ viert für jeden anderen Grund und Boden, der bebaut werden kann.

● Gewerbeste­uer Sie wird auf Ein‰ künfte erhoben, die von einem in‰ ländischen Gewerbebet­rieb erzielt werden. Bei gewerblich tätigen Steuerpfli­chtigen tritt sie neben die Einkommen‰ bzw. Körperscha­ft‰ steuer. (rusi)

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