Augsburger Allgemeine (Land West)
Streit mit Freundin: 24Jähriger attackiert Polizist
Prozess Ein Polizist wird beim Versuch, den Streit eines Pärchens aus dem westlichen Landkreis zu schlichten, angegriffen. Nun musste sich der Täter vor Gericht verantworten
Landkreis Augsburg Als ein Polizist im westlichen Landkreis mit seiner Lebensgefährtin und ihren Kindern auf einem Sonntagsspaziergang ist, wird er in den Beziehungsstreit eines Mannes mit seiner Freundin verwickelt. Dieser hatte sich, wie der Polizist als Zeuge vor Gericht aussagte, lautstark mit seiner Freundin gestritten. „Die Frau hatte Schreikrämpfe“, berichtete der Beamte. Obwohl der Polizist nicht im Dienst ist, fragte er, ob die Freundin Hilfe braucht. Er bittet die beiden leise zu sein, weil der Streit nahe eines Altenheims stattfindet. „Das halbe Altenheim hat schon zugeguckt“, sagte der Beamte. Dann geht der Mann auf ihn los.
Der Angeklagte sprang mit beiden Beinen auf den Polizisten zu. Dieser trat zur Seite und ließ den Angeklagten ins Leere laufen. Im folgenden Handgemenge schlug der 24-Jährige laut Anklage in Richtung Kopf und Oberkörper des Polizisten.
Laut eigenen Angaben, habe der Polizist den Angeklagten „zusammengepackt“und auf dem Boden fixiert. Dann habe er sich als Polizist zu erkennen gegeben. Der Angreifer klagte, dass er keine Luft mehr bekomme, aber der Polizist glaubte ihm das nicht, weil er noch in der Lage war zu sprechen. Als der 24-Jährige schließlich Ruhe gab, ließ er locker und wurde von einem Streifenwagen eingesammelt.
Der Beamte erlitt eine Macke an der linken Wange, Schürfwunden an beiden Knien und am rechten Handgelenk. Zudem ging seine Brille zu Bruch. Da das Opfer Polizist war, sah die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse in der Verfolgung der Tat. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Augsburg zeigte der Angeklagte sich reuig und gestand die Tat im vollen Umfang.
Er sei in einem sehr emotionalen Moment gewesen, weil er im Begriff war, sich von seiner Freundin zu trennen. Die beiden seien schon seit mehreren Wochen im Streit gewesen. Sie habe wegen der Trennung eine Panikattacke gehabt. Er habe versucht, sie zu beruhigen.
Das Eingreifen des Polizisten hat er „falsch eingeschätzt“, wie es in einem Statement seines Anwalts Helmut Linck hieß. Er sei im Zuge der Trennung obdachlos geworden und wohne mittlerweile bei seinen Eltern. Er nutzte das Wiedersehen mit seinem Opfer, um sich für die Tat zu entschuldigen.
Dieser Sonntag im März war also ein schwarzer Tag für den Angeklagten.
Der Rest der Verhandlung drehte sich um die Frage, wie er bestraft werden sollte. Insbesondere darum, ob er eine Bewährung verdient hatte. Wie Richterin Alena Weidemann verlas, ist der Angeklagte bereits viermal im Zusammenhang mit Körperverletzung bestraft worden. Zudem befand er sich in einer Bewährungsphase, weil er mit Marihuana erwischt worden war. Diese hatte aber erst nach der Tat begonnen.
Der Angeklagte habe sich öfter mit seiner Bewährungshelferin gestritten und hatte sich geweigert, Urinproben abzugeben, mit denen überprüft werden sollte, ob er noch Drogen nimmt. Er habe „zu viel zu tun und außerdem noch ein Privatleben“. Zudem waren bei einer vorherigen Urinprobe Rückstände von Amphetaminen und Marihuana gefunden worden. Die Anklage sah eine negative Sozialprognose, weil er eine hohe Rückfallgeschwindigkeit an den Tag gelegt hatte. Zudem habe er einen Polizisten angegriffen und in Richtung Kopf seines Opfers geschlagen.
Deswegen sei die Tat besonders schwer zu beurteilen. Alles in allem kam die Anklage auf ein Strafmaß von acht Monaten ohne Bewährung.
Verteidiger Linck würdigte, dass der Angeklagte emotional überfordert gewesen sei. Zudem habe der Polizist keine schweren Verletzungen davongetragen.
Auch ein „Bewährungsversagen“könne man nicht attestieren, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht unter Bewährung stand. Er sah eine positive Sozialprognose und plädierte auf neun Monate auf Bewährung.
Richterin Weidemann entschied sich, der Forderung der Verteidigung nachzukommen. Anstatt der üblichen zwei Jahre Bewährung erlegte sie ihm, wegen seines Verhaltens während der vorherigen Bewährung, aber drei Jahre auf.