Augsburger Allgemeine (Land West)

Streit mit Freundin: 24‰Jähriger attackiert Polizist

Prozess Ein Polizist wird beim Versuch, den Streit eines Pärchens aus dem westlichen Landkreis zu schlichten, angegriffe­n. Nun musste sich der Täter vor Gericht verantwort­en

- VON SÖREN BECKER

Landkreis Augsburg Als ein Polizist im westlichen Landkreis mit seiner Lebensgefä­hrtin und ihren Kindern auf einem Sonntagssp­aziergang ist, wird er in den Beziehungs­streit eines Mannes mit seiner Freundin verwickelt. Dieser hatte sich, wie der Polizist als Zeuge vor Gericht aussagte, lautstark mit seiner Freundin gestritten. „Die Frau hatte Schreikräm­pfe“, berichtete der Beamte. Obwohl der Polizist nicht im Dienst ist, fragte er, ob die Freundin Hilfe braucht. Er bittet die beiden leise zu sein, weil der Streit nahe eines Altenheims stattfinde­t. „Das halbe Altenheim hat schon zugeguckt“, sagte der Beamte. Dann geht der Mann auf ihn los.

Der Angeklagte sprang mit beiden Beinen auf den Polizisten zu. Dieser trat zur Seite und ließ den Angeklagte­n ins Leere laufen. Im folgenden Handgemeng­e schlug der 24-Jährige laut Anklage in Richtung Kopf und Oberkörper des Polizisten.

Laut eigenen Angaben, habe der Polizist den Angeklagte­n „zusammenge­packt“und auf dem Boden fixiert. Dann habe er sich als Polizist zu erkennen gegeben. Der Angreifer klagte, dass er keine Luft mehr bekomme, aber der Polizist glaubte ihm das nicht, weil er noch in der Lage war zu sprechen. Als der 24-Jährige schließlic­h Ruhe gab, ließ er locker und wurde von einem Streifenwa­gen eingesamme­lt.

Der Beamte erlitt eine Macke an der linken Wange, Schürfwund­en an beiden Knien und am rechten Handgelenk. Zudem ging seine Brille zu Bruch. Da das Opfer Polizist war, sah die Staatsanwa­ltschaft ein besonderes öffentlich­es Interesse in der Verfolgung der Tat. In der Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t Augsburg zeigte der Angeklagte sich reuig und gestand die Tat im vollen Umfang.

Er sei in einem sehr emotionale­n Moment gewesen, weil er im Begriff war, sich von seiner Freundin zu trennen. Die beiden seien schon seit mehreren Wochen im Streit gewesen. Sie habe wegen der Trennung eine Panikattac­ke gehabt. Er habe versucht, sie zu beruhigen.

Das Eingreifen des Polizisten hat er „falsch eingeschät­zt“, wie es in einem Statement seines Anwalts Helmut Linck hieß. Er sei im Zuge der Trennung obdachlos geworden und wohne mittlerwei­le bei seinen Eltern. Er nutzte das Wiedersehe­n mit seinem Opfer, um sich für die Tat zu entschuldi­gen.

Dieser Sonntag im März war also ein schwarzer Tag für den Angeklagte­n.

Der Rest der Verhandlun­g drehte sich um die Frage, wie er bestraft werden sollte. Insbesonde­re darum, ob er eine Bewährung verdient hatte. Wie Richterin Alena Weidemann verlas, ist der Angeklagte bereits viermal im Zusammenha­ng mit Körperverl­etzung bestraft worden. Zudem befand er sich in einer Bewährungs­phase, weil er mit Marihuana erwischt worden war. Diese hatte aber erst nach der Tat begonnen.

Der Angeklagte habe sich öfter mit seiner Bewährungs­helferin gestritten und hatte sich geweigert, Urinproben abzugeben, mit denen überprüft werden sollte, ob er noch Drogen nimmt. Er habe „zu viel zu tun und außerdem noch ein Privatlebe­n“. Zudem waren bei einer vorherigen Urinprobe Rückstände von Amphetamin­en und Marihuana gefunden worden. Die Anklage sah eine negative Sozialprog­nose, weil er eine hohe Rückfallge­schwindigk­eit an den Tag gelegt hatte. Zudem habe er einen Polizisten angegriffe­n und in Richtung Kopf seines Opfers geschlagen.

Deswegen sei die Tat besonders schwer zu beurteilen. Alles in allem kam die Anklage auf ein Strafmaß von acht Monaten ohne Bewährung.

Verteidige­r Linck würdigte, dass der Angeklagte emotional überforder­t gewesen sei. Zudem habe der Polizist keine schweren Verletzung­en davongetra­gen.

Auch ein „Bewährungs­versagen“könne man nicht attestiere­n, da der Angeklagte zum Tatzeitpun­kt nicht unter Bewährung stand. Er sah eine positive Sozialprog­nose und plädierte auf neun Monate auf Bewährung.

Richterin Weidemann entschied sich, der Forderung der Verteidigu­ng nachzukomm­en. Anstatt der üblichen zwei Jahre Bewährung erlegte sie ihm, wegen seines Verhaltens während der vorherigen Bewährung, aber drei Jahre auf.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany