Augsburger Allgemeine (Land West)

Bienenhaus sorgt für Sorgen bei den Bürgern

Insekten Können Bienen zur Belästigun­g werden? Mit dieser Frage hat sich jetzt der Marktgemei­nderat in Fischach auseinande­rgesetzt

- VON SIEGFRIED P. RUPPRECHT

Fischach In trockenen Tüchern ist der Bebauungsp­lan „Höflesweg“im Fischacher Ortsteil Wollmetsho­fen. Der Marktgemei­nderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung dazu die Satzung. Ebenfalls votierte das Gremium für die Änderung und Erweiterun­g des Bebauungsp­lans „Nördlich der Neufnachst­raße“. Hier meldeten allerdings gleich mehrere Bürger Einwände an.

Mit den acht Bauplätzen am Höflesweg schafft die Marktgemei­nde erneut Wohnraum. Geschuldet sei dies einer massiven Nachfrage, so Bürgermeis­ter Peter Ziegelmeie­r (SPD). Auf der am Ortseingan­g von Wollmetsho­fen gelegenen und noch landwirtsc­haftlich genutzten Fläche sollen maximal zweigescho­ssige Gebäude mit Satteldach und einer Dachneigun­g von 38 bis 45 Grad entstehen.

Bei der Sitzung kristallis­ierte sich allerdings heraus, dass die künftigen Bauherren teilweise mit Einschränk­ungen konfrontie­rt werden. So forderte das Landratsam­t ein Lärmschutz­gutachten für die Parzellen 7 und 8, deren Grundstück­e zur viel befahrenen Staatsstra­ße 2026 ausgericht­et sind. Ursprüngli­ch war sogar die Errichtung einer Schallschu­tzwand im Gespräch. Als Kompromiss dazu wurde jetzt in die Satzung aufgenomme­n, dass dort keine schutzbedü­rftigen Wohnräume wie Schlaf- und Kinderzimm­er zur Staatsstra­ße hin ausgericht­et werden dürfen. Auf verschiede­ne Nachfragen aus dem Gremium gestand Ziegelmeie­r, dass dies in der Tat ein „unbefriedi­gender Kompromiss“sei.

Weiter verpflicht­ete sich die Kommune, dass am Höflesweg keine Bebauungen und Einfriedun­gen im Landschaft­sschutzgeb­iet erfolgen. Zudem forderte das Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten auf den Parzellen 1 und 2 wegen der Grundstück­e nah am Wald für die Bebauung eine ausreichen­de Stabilität.

Noch nicht behandelt wurden vom Gremium die Erschließu­ngskosten für die dortigen Altanliege­r, wie sie das Landratsam­t fordert. „Hier ist noch zu beschießen, wie

diese Kosten handhaben und abrechnen“, erläuterte der Bürgermeis­ter. Die Satzung für den Bebauungsp­lan wurde einstimmig beschlosse­n. Viele Einwände gab es dagegen beim Bebauungsp­lan „Nördlich der Neufnachst­raße“. Dort soll ein einzelnes Nebengebäu­de für Bienenhalt­ung und Gerätelage­rung entstehen. In diesem Zusammenha­ng brachten gleich sechs Personen aus der Bevölkerun­g Bedenken vor. So meinte ein Bürger, dass mit dem Bienenhaus Erschließu­ngskosten umgangen würden und durch die Hintertür Baurecht geschaffen werde. Beides verneinte Ziegelmeie­r. Es erfolge durch die Marktgemei­nde ausdrückli­ch keine Erschließu­ng wie Kanalarbei­ten, und auch die Schaffung von Wohnbaurec­ht bleibe ausgeschlo­ssen.

Ein anderer Bürger wollte wissen, ebenso wie die Räte Roland Wendler (SPD/Unabhängig­e) und Christine Disse-Reidel (Bündnis 90/Die Grünen), was geschehe, wenn sich herausstel­lt, dass sich der Standort als bienenunve­rträglich erweise. „Verantwort­lich für die Eignungswi­r prüfung der Bienenhalt­ung ist der Eigentümer“, sagte Ziegelmeie­r. Außerdem sei in der Satzung eine „bedingte Festsetzun­g“aufgenomme­n. „Entfällt der Baugrund, dann muss der Eigentümer den Rückbau vollziehen“, ergänzte der Rathausche­f. Ein weiterer Bürger hatte die Belästigun­g durch Bienen zur Sprache gebracht. Auch hier sei ausschließ­lich der Eigentümer verantwort­lich, so Ziegelmeie­r. Der Gemeindera­t beschloss mit zwei Gegenstimm­en die Änderung und Erweiterun­g dieses Bebauungsp­lanes.

 ?? Foto: Madeleine Schuster (Symbolbild) ?? Ein geplantes Bienenhaus im Gebiet „Nördlich der Neufnachst­raße“in Fischach erhitzte die Gemüter einiger Anwohner. Sie vermuten, dass hinter dem Bauantrag etwas ganz anderes steckt.
Foto: Madeleine Schuster (Symbolbild) Ein geplantes Bienenhaus im Gebiet „Nördlich der Neufnachst­raße“in Fischach erhitzte die Gemüter einiger Anwohner. Sie vermuten, dass hinter dem Bauantrag etwas ganz anderes steckt.

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