Augsburger Allgemeine (Land West)
Bienenhaus sorgt für Sorgen bei den Bürgern
Insekten Können Bienen zur Belästigung werden? Mit dieser Frage hat sich jetzt der Marktgemeinderat in Fischach auseinandergesetzt
Fischach In trockenen Tüchern ist der Bebauungsplan „Höflesweg“im Fischacher Ortsteil Wollmetshofen. Der Marktgemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung dazu die Satzung. Ebenfalls votierte das Gremium für die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Nördlich der Neufnachstraße“. Hier meldeten allerdings gleich mehrere Bürger Einwände an.
Mit den acht Bauplätzen am Höflesweg schafft die Marktgemeinde erneut Wohnraum. Geschuldet sei dies einer massiven Nachfrage, so Bürgermeister Peter Ziegelmeier (SPD). Auf der am Ortseingang von Wollmetshofen gelegenen und noch landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen maximal zweigeschossige Gebäude mit Satteldach und einer Dachneigung von 38 bis 45 Grad entstehen.
Bei der Sitzung kristallisierte sich allerdings heraus, dass die künftigen Bauherren teilweise mit Einschränkungen konfrontiert werden. So forderte das Landratsamt ein Lärmschutzgutachten für die Parzellen 7 und 8, deren Grundstücke zur viel befahrenen Staatsstraße 2026 ausgerichtet sind. Ursprünglich war sogar die Errichtung einer Schallschutzwand im Gespräch. Als Kompromiss dazu wurde jetzt in die Satzung aufgenommen, dass dort keine schutzbedürftigen Wohnräume wie Schlaf- und Kinderzimmer zur Staatsstraße hin ausgerichtet werden dürfen. Auf verschiedene Nachfragen aus dem Gremium gestand Ziegelmeier, dass dies in der Tat ein „unbefriedigender Kompromiss“sei.
Weiter verpflichtete sich die Kommune, dass am Höflesweg keine Bebauungen und Einfriedungen im Landschaftsschutzgebiet erfolgen. Zudem forderte das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf den Parzellen 1 und 2 wegen der Grundstücke nah am Wald für die Bebauung eine ausreichende Stabilität.
Noch nicht behandelt wurden vom Gremium die Erschließungskosten für die dortigen Altanlieger, wie sie das Landratsamt fordert. „Hier ist noch zu beschießen, wie
diese Kosten handhaben und abrechnen“, erläuterte der Bürgermeister. Die Satzung für den Bebauungsplan wurde einstimmig beschlossen. Viele Einwände gab es dagegen beim Bebauungsplan „Nördlich der Neufnachstraße“. Dort soll ein einzelnes Nebengebäude für Bienenhaltung und Gerätelagerung entstehen. In diesem Zusammenhang brachten gleich sechs Personen aus der Bevölkerung Bedenken vor. So meinte ein Bürger, dass mit dem Bienenhaus Erschließungskosten umgangen würden und durch die Hintertür Baurecht geschaffen werde. Beides verneinte Ziegelmeier. Es erfolge durch die Marktgemeinde ausdrücklich keine Erschließung wie Kanalarbeiten, und auch die Schaffung von Wohnbaurecht bleibe ausgeschlossen.
Ein anderer Bürger wollte wissen, ebenso wie die Räte Roland Wendler (SPD/Unabhängige) und Christine Disse-Reidel (Bündnis 90/Die Grünen), was geschehe, wenn sich herausstellt, dass sich der Standort als bienenunverträglich erweise. „Verantwortlich für die Eignungswir prüfung der Bienenhaltung ist der Eigentümer“, sagte Ziegelmeier. Außerdem sei in der Satzung eine „bedingte Festsetzung“aufgenommen. „Entfällt der Baugrund, dann muss der Eigentümer den Rückbau vollziehen“, ergänzte der Rathauschef. Ein weiterer Bürger hatte die Belästigung durch Bienen zur Sprache gebracht. Auch hier sei ausschließlich der Eigentümer verantwortlich, so Ziegelmeier. Der Gemeinderat beschloss mit zwei Gegenstimmen die Änderung und Erweiterung dieses Bebauungsplanes.