Augsburger Allgemeine (Land West)
MachetenAngreifer muss in die Psychiatrie
Gericht Im Prozess um den 27-jährigen Studenten, der im März einen Linienbus, eine Autofahrerin und einen Passanten mit einer Axt und einer Machete attackiert hat, ist das Urteil gefallen
Versuchter Totschlag in zwei Fällen wurde dem Studenten der Mechatronik mit tunesischen Wurzeln vorgeworfen. Nach mehreren Verhandlungstagen fiel am Mittwoch vor dem Schwurgericht das Urteil: Der 27-Jährige muss in die Psychiatrie. Er war an einem frühen Morgen Ende März dieses Jahres mit einer Axt und einer Machete bewaffnet im Augsburger Univiertelauf die Straße gegangen. Erst attackierte er einen Linienbus. Als der Busfahrer die Flucht ergriff, stoppte der Mann eine Autofahrerin auf der Straße und griff sie an.
Erst ein Anwohner, der durch die panischen Schreie der Frau auf die gefährliche Situation aufmerksam wurde, konnte den Mann in dessen Raserei stoppen. Beherzt rang er den Angreifer von hinten nieder. Dabei hatte er sich allerdings selbst noch in Lebensgefahr gebracht. In der Rangelei schlug der Student mit der Machete gegen den Kopf seines Kontrahenten, der danach im Krankenhaus behandelt werden musste.
Vor dem Schwurgericht unter dem Vorsitz von Richterin Susanne Riedl-Mitterwieser hatte der Angeklagte (Verteidiger: Werner Ruisinger) von seinen psychischen Problemen erzählt, die er auf seinen langjährigen Cannabis-Konsum schob. Demnach hatte sich der Student schon seit Längerem verfolgt gefühlt. In Passanten, denen er zufällig am Tag vor der Tat begegnete, vermutete er Geheimdienst-Mitarbeiter, die nach seinem Leben trachteten. Selbst bei Hubschraubern und Flugzeugen am Himmel fühlte er sich verfolgt.
Es war auch die Corona-Pandemie, die ihm nach eigenen Angaben psychisch zusetzte. Der Tunesier hatte sich im Frühjahr extra eine Axt, Wasserfilter und einen Schlafsack gekauft, um für alle Fälle gewappnet zu sein. Als er die Nachrichten aus China hörte, habe er Angst um sein Leben bekommen. „Ich war nicht sicher, was noch geschehen wird“, sagte er vor dem Schwurgericht. Nach seiner Tat kam der 27-Jährige nicht in Untersuchungshaft, sondern wurde in einer Psychiatrie untergebracht.
Die Ermittler gingen davon aus, dass er im Zustand der Schuldunfähigkeit oder zumindest der verminderten Schuldfähigkeit gehandelt hatte. Während des Prozesses hatte ein Rechtsmediziner geschildert, wie er den Angeklagten am Nachmittag des Tattages erlebt hatte, als er diesen in einer Arrestzelle des Polizeipräsidiums untersuchte. Wie ein getriebenes Tier sei der Mann in der Zelle hin- und hergelaufen, habe mit der Faust gegen die Wand geschlagen. Er habe in arabischer Sprache Koranverse zitiert, gesungen und mit dem Körper gewippt. Der Gutachter bezeichnete den Zustand des jungen Mannes damals als „hochpsychotisch und wahnhaft“.
Die Staatsanwaltschaft war noch davon ausgegangen, dass der Student aufgrund einer durch Drogen ausgelösten Psychose nicht mehr steuerungsfähig war. Das sah das Gericht nach weiteren GutachterAussagen allerdings nicht mehr so. Vielmehr leide der Angeklagte unter einer psychischen Erkrankung, die durch den Drogenkonsum verstärkt wurde. Der 27-Jährige hatte einer Unterbringung in der Psychiatrie zugestimmt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.