Augsburger Allgemeine (Land West)
Entscheidet ein Gericht über die Maskenpflicht für Radler?
Ein Augsburger Rechtsanwalt kritisiert die aktuelle Regelung. Was die Stadt jetzt unternehmen möchte
Bleibt es bei der umstrittenen Maskenpflicht für Radler in Zonen im Stadtgebiet, in denen eine generelle Maskenpflicht gilt? Die Stadt Augsburg hat jedenfalls noch keine Lösung parat. Man sei in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben, sagt Gesundheitsreferent Reiner Erben (Grüne). Sie sei die zuständige Aufsichtsbehörde, die im Zusammenwirken mit der Staatsregierung die Rechtsgrundlage zu klären habe. Es ist derzeit nicht ausgeschlossen, dass die Auseinandersetzung um das Radeln mit Maske zum Thema für die Justiz wird.
Der Augsburger Rechtsanwalt Harald Siedler erkennt gravierende Mängel in der jetzigen Umsetzung. Siedler sagt: „Jedenfalls erscheint mir die von der Stadt Augsburg getroffene Regelung rechtswidrig, sodass ich mich entschlossen habe, das Verwaltungsgericht anzurufen, falls von der Stadt Augsburg keine Änderung vorgenommen wird.“Diese Änderung könnte so aussehen, dass Radfahrer von der Maskentragepflicht ausgenommen sind, soweit sie – wie Kraftfahrzeuge – auf der
Fahrbahn (oder auf Radfahrstreifen oder Radwegen) fahren, erläutert Siedler. Allerdings müsste dann die von der Stadt getroffene Allgemeinverfügung dahingehend lauten, dass sie in den ausgewiesenen Bereichen nicht für Fahrbahnen gilt. Alternativ käme auch eine Ausnahme für Radfahrer, die eine Brille tragen, in Betracht, sagt der Rechtsanwalt. Für ihn sei nicht schlüssig, warum es für Autofahrer keine generelle Maskenpflicht gebe, wenn diese jetzt explizit für Radfahrer in bestimmten Zonen gefordert werde.
Dass die von Radlern geäußerte Kritik nachvollziehbar sei, hatte Referent Erben bereits Anfang der Woche bestätigt. Allerdings gebe es noch keine Entscheidung, wie die Situation aus Sicht der Stadt zu verbessern sei. Es sei weiterhin zu sehen, dass es Vorgaben des Freistaats gebe, sagte Erben am Freitag auf Anfrage.
Dass die Stadt Augsburg in ihrer Allgemeinverfügung einen Unterschied zwischen Radfahrern und Autofahrern mache, sei erklärbar, sagt Erben: „Für Autofahrer gilt die Empfehlung, eine Maske zu tragen, wenn Personen unterschiedlicher
Haushalte an Bord sind.“Ferner sei ein Auto ein einigermaßen geschlossenes System, „aus dem im Vergleich zu Fahrrädern, Rollern und E-Scootern Aerosole schwerer beziehungsweise kaum nach außen dringen können“.
Auch die Grünen streben eine Verbesserung der Situation von Radlern an. Die Augsburger Landtagsabgeordnete Stephanie Schuhknecht fordert jedenfalls eine
Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer: „Fährt eine weitere haushaltsfremde Person mit im Auto, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von der Staatsregierung nur empfohlen. Es wird außerdem explizit darauf hingewiesen, dass durch die MundNasen-Bedeckung die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt werden darf, etwa durch ein Beschlagen der Brille.“Diese Problematik bestehe auch bei Fahrradfahrern, sagt Schuhknecht. Gerade bei winterlichen Temperaturen entsteht durch beschlagene Brillengläser auch ein Unfallrisiko. Es sollte also auf Landesebene auch für diesen Fall eine Ausnahme fur Fahrradfahrer geben. Es wäre wünschenswert, hier Infektionsschutz und Verkehrssicherheit miteinander zu vereinen und eine pragmatische Lösung zu finden.
Deniz Anan, mobilitätspolitischer Sprecher der Grünen-Stadtratsfraktion, meint: „Leider sieht das Landesrecht derzeit keine allgemeine Ausnahme des Fahrradverkehrs von der Maskenpflicht vor.“Daher sollte man in Augsburg ausloten, wie die Maskenpflicht im Fahrradverkehr, die bislang von keiner Seite gewünscht wurde, zumindest gelockert werden könnte. Dies wäre durch eine Überarbeitung der städtischen Allgemeinverfügung für die Bereiche, in denen Maskenpflicht gilt, machbar.“
Die Maskenpflicht für Radler wurde in Augsburg zum 1. Januar eingeführt. Betroffen sind Straßenzüge, in denen auch für Fußgänger eine generelle Maskenpflicht gilt.