Augsburger Allgemeine (Land West)
Pläne für Mehrfamilienhaus abgelehnt
Stadtentwicklung Ein Gebäude mit acht Wohnungen soll unterhalb des Gersthofer Pfarrzentrums entstehen. Der Bauausschuss kann sich mit dem Vorhaben nicht anfreunden
Gersthofen An der Gartenstraße soll auf einem bis vor Kurzem verwilderten und dicht bewachsenen Grundstück ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus errichtet werden. Geplant sind darin acht Wohnungen und eine Tiefgarage. Nach Angaben der Gersthofer Bauverwaltung lässt der dort geltende Bebauungsplan aus dem Jahr 1974 nur ein kleineres Baufeld zu. Durch das Bauvorhaben werden die Baugrenzen überschritten. Zulässig sind nur Satteldächer mit einer Neigung von 30 bis 35 Grad. Das hier geplante Dach soll allerdings 41 Grad Neigung aufweisen.
Außerdem soll das Treppenhaus mit einem Flachdach eingedeckt werden, da eine andere Einbindung gestalterisch schwierig ist. Die Bauverwaltung hielt hier eine Befreiung für möglich. Allerdings liegt das Gebäude
an einer städtischen Grünfläche. Diese ist im Bebauungsplan als Verkehrsfläche vorgesehen, wurde aber noch nicht hergestellt. Auch hier könnten Befreiungen erteilt werden. Laut Satzung müssen bei acht Wohnungen zwischen 50 und 90 Quadratmetern jeweils 1,5 Stellplätze geschaffen werden. Inklusive Aufschlag für Besucher summiert sich dies auf 13 Stellplätze, die auch nachgewiesen werden.
Anders als die Verwaltung waren die Ausschussmitglieder nicht bereit, den Abweichungen vom geltenden Bebauungsplan zuzustimmen. Josef Koller (W.I.R.) verwies darauf, dass das Grundstück mit Bäumen bewachsen war, die im Vorfeld gerodet wurden. „Man sollte eventuell untersuchen, ob diese Fällungen rechtmäßig waren.“Auch Anwohner hatten die Rodung des Areals beklagt. Es sei Lebensraum für geschützte Tiere wie Igel zerstört worden, hieß es unter anderem. Josef Koller betonte: „Im Umfeld des Pfarrzentrums Oscar Romero handelt es sich um einen sensiblen Bereich. Wir werden daher dem Antrag nicht zustimmen.“Isolde Maier von der Bauverwaltung präzisierte die Verkehrsfläche, welche im Bebauungsplan eingetragen ist: „Es sollte nur eine Zufahrt angelegt werden.“Außerdem befinde sich ein Leitungshäuschen der LEW in dem Bereich. „Wir werden nicht alles asphaltieren“, so Isolde Maier. Doch im Ausschuss herrschte die Meinung, das geplante Mehrfamilienhaus rücke dem Trafohäuschen zu nahe. „Acht Wohneinheiten sind zu viel“, machte Sandra Meitinger (CSU) deutlich. „Wir werden dieser massiven Bebauung auf keinen Fall zustimmen.“Schließlich wurde der Bauantrag einstimmig abgelehnt.
Zugestimmt hat der Bauausschuss zwei Bauanträgen auf einem Grundstück
an der Wernher-von-BraunStraße. Eine bereits errichtete dreiteilige Lagerhalle soll in den Abschnitten zwei und drei in eine Garage umgenutzt werden. Diese wird genutzt zum Einstellen von Fahrzeugen eines Abschleppdiensts. Insgesamt werden zehn Abschleppfahrzeuge und zwei bis drei Personenwagen eingestellt. Beim zweiten Antrag wird die vorhandene Halle im übrigen Abschnitt in ihrer Aufteilung geändert und als Umschlagslager von Transport- und Logistikdienstleistern genutzt. Weil das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und die Art der Nutzung allgemein zulässig ist, sprachen keine bauplanungsrechtlichen Gründe dagegen. Statt der elf laut Satzung erforderlichen Stellplätze werden 21 nachgewiesen. Einstimmig billigten die Bauausschussmitglieder die beiden Anträge.