Augsburger Allgemeine (Land West)
Mehr Klarheit bei Betreuung von Kindern
Kita-Bescheinigung reicht für Krankentage
Berlin Für Familien gibt es mehr Details zu den geplanten zusätzlichen Kinderkrankentagen. Die Extra-Tage sollen nicht nur bei geschlossenen Schulen und Kitas genutzt werden können, sondern auch, wenn lediglich die Anwesenheitspflicht ausgesetzt ist oder der Zugang zur Kita eingeschränkt wurde, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Laut einer Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf gilt das auch, wenn Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Kita zu bringen.
Das Kinderkrankengeld können auch Eltern beantragen, die theoretisch im Homeoffice arbeiten könnten. „Gleichzeitig die Kinder beschulen und von zu Hause aus arbeiten bringt gerade junge Familien in Pandemiezeiten häufig an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Deswegen wollen wir es diesen Eltern ermöglichen, sich unkompliziert und ohne finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause zu kümmern“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn.
Voraussetzung für die Kinderkrankentage sei, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann. Anspruch darauf sollen nur gesetzlich Versicherte haben. Um ihn geltend zu machen, reicht eine Bescheinigung der Kita oder der Schule, die bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Bund und Länder hatten vor einer Woche vereinbart, die Kinderkrankentage pro Elternteil in diesem Jahr von zehn auf 20 zu verdoppeln, für Alleinerziehende von 20 auf 40. Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.