Augsburger Allgemeine (Land West)
Prozess um versuchten Mord
Justiz Ein Mann soll versucht haben, eine Wohnung anzuzünden, in der drei Menschen waren. Nun muss er vor Gericht
Wollte ein 59 Jahre alter Mann im Juli vergangenen Jahres drei Menschen in einer Augsburger Wohnung umbringen? Davon ist die Staatsanwaltschaft zumindestüberzeugt. Sie hat den Mann unter anderem wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung angeklagt. Der Mann sitzt in Untersuchungshaft. Sollten die Vorwürfe der Anklageschrift zutreffen, droht ihm möglicherweise eine lebenslange Haftstrafe.
Nach Auskunft des Landgerichtes soll sich den Ermittlungen zufolge Folgendes abgespielt haben. Demnach soll der 59-Jährige versucht haben, am 9. Juli vergangenen Jahres spätabends eine Wohnung in Augsburg in Brand zu setzen, indem er aus einer mit Benzin gefüllten Wodkaflasche einen Teil des Benzins durch ein offenes Fenster in die betroffene Wohnung geschüttet und die Flasche in die Benzinlache geworfen habe.
Der Versuch, das Benzin zu entzünden, soll dann den Ermittlungen der Augsburger Kriminalpolizei zufolge jedoch misslungen sein. Der Angeklagte soll laut Anklage geplant haben, die drei Menschen, die sich in der Wohnung aufhielten, durch die Brandstiftung zu töten. Die Staatsanwaltschaft geht vom Mordmerkmal der Heimtücke aus.
Das heißt, dass die Ermittler offenbar Ansatzpunkte dafür haben, dass die Opfer in einer arglosen Situation befanden, sich also keiner Gefahr bewusst waren – dies ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Staatsanwaltschaft von einem heimtückischen Mordversuch ausgeht.
Als die drei Opfer aus der Wohnung flüchteten, soll der Angeklagte sie von einem Vordach des Mehrfamilienhauses aus mit einer Flasche und zwei Tellern beworfen haben, ohne diese jedoch zu treffen.
Der Fall wirkt in einigen Aspekten rätselhaft; Angaben zur Sache machte der Angeklagte gegenüber den Ermittlern wohl nicht. Offenbar bestand zwischen ihm und den drei Menschen in der Wohnung auch keine Vorbeziehung. Was ihn zur Tat trieb, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar.
Ab 25. Februar soll der Prozess starten. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichtes hat fünf Verhandlungstage angesetzt.