Augsburger Allgemeine (Land West)
Menschen mit Vorerkrankung werden früher geimpft
Betroffene mit seltenen Krankheiten sollen kürzer warten müssen. Sie können sich melden
Landkreis Augsburg Menschen mit besonders schweren Vorerkrankungen sollen schneller geimpft werden. Das ist das Ziel des Landkreises. Bislang scheiterte die Terminvergabe für viele dieser Menschen offenbar an rechtlichen Vorgaben. Die haben sich nun geändert.
Die Ständige Impfkommission habe in einer Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts die Rechtslage dafür geschaffen, dass die Kreisverwaltungsbehörden fortan Personen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen, die nicht ausführlich in der Impfverordnung aufgeführt sind, per Einzelfallentscheidung selbstständig in die jeweiligen Priorisierungskategorien einordnen können. Das bedeutet, dass diese Menschen nach Zustimmung der Kommission schneller an der Reihe sein sollen. „Auf diesem rechtlichen Wege haben wir nun eine Möglichkeit, uns der vielen Einsendungen aus unserer Bevölkerung anzunehmen, in denen wir um Sondertermine für die Corona-Impfung gebeten werden“, sagt Landrat Martin Sailer. Im Landratsamt Augsburg ist eine solche Einzelfallkommission eingerichtet worden. Eine sogenannte Hop-on-Liste für medizinische Härtefälle werde es hingegen aus rechtlichen Gründen nicht geben.
Die Kommission setzt sich unter dem Vorsitz des Landrats aus medizinisch und juristischen Sachverständigen des Landratsamtes zusammen. Schon jetzt liegen etliche Anträge vor. In den wöchentlichen Sitzungen der Kommission werde über diese Fälle diskutiert und entsprechend medizinisch und rechtlich objektiver Grundlagen entschieden. „Wen die Kommission als Einzelfall einstuft, wird in den regulären Impfbetrieb integriert und baldmöglichst versorgt“, erklärt Landrat Sailer. In der ersten Sitzung der Kommission am Freitag wurden fünf Fälle besprochen, drei davon konnten anerkannt werden.
Für die Einreichung von Anträgen zur Einzelfallprüfung durch die Kommission steht ab sofort ein eigenes E-Mail-Postfach unter der Adresse einzelfall@LRA-a.bayern.de zur Verfügung. Alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die sich auf diesem Wege an die Kommission richten wollen, werden bei der Einsendung um Angabe ihres Namens, der Anschrift, des Geburtsdatums und einer Telefonnummer gebeten. Zudem wird eine stichhaltige Beschreibung der individuellen Umstände erwartet, nach denen eine Einzelfalleinstufung infrage kommen könnte. Das Landratsamt weist jedoch explizit darauf hin, dass die Entscheidungsprozesse streng den Vorgaben der Ständigen Impfkommission unterliegen. Es ist davon auszugehen, dass nur wenige Fälle die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einzelfalleinstufung erfüllen, da sich die Kreisverwaltungsbehörde unabhängig von den Vorerkrankungen an die Priorisierung des Bundes halten muss.