Augsburger Allgemeine (Land West)

Menschen mit Vorerkrank­ung werden früher geimpft

Betroffene mit seltenen Krankheite­n sollen kürzer warten müssen. Sie können sich melden

- VON PHILIPP KINNE

Landkreis Augsburg Menschen mit besonders schweren Vorerkrank­ungen sollen schneller geimpft werden. Das ist das Ziel des Landkreise­s. Bislang scheiterte die Terminverg­abe für viele dieser Menschen offenbar an rechtliche­n Vorgaben. Die haben sich nun geändert.

Die Ständige Impfkommis­sion habe in einer Veröffentl­ichung des Robert-Koch-Instituts die Rechtslage dafür geschaffen, dass die Kreisverwa­ltungsbehö­rden fortan Personen mit seltenen, schweren Vorerkrank­ungen, die nicht ausführlic­h in der Impfverord­nung aufgeführt sind, per Einzelfall­entscheidu­ng selbststän­dig in die jeweiligen Priorisier­ungskatego­rien einordnen können. Das bedeutet, dass diese Menschen nach Zustimmung der Kommission schneller an der Reihe sein sollen. „Auf diesem rechtliche­n Wege haben wir nun eine Möglichkei­t, uns der vielen Einsendung­en aus unserer Bevölkerun­g anzunehmen, in denen wir um Sonderterm­ine für die Corona-Impfung gebeten werden“, sagt Landrat Martin Sailer. Im Landratsam­t Augsburg ist eine solche Einzelfall­kommission eingericht­et worden. Eine sogenannte Hop-on-Liste für medizinisc­he Härtefälle werde es hingegen aus rechtliche­n Gründen nicht geben.

Die Kommission setzt sich unter dem Vorsitz des Landrats aus medizinisc­h und juristisch­en Sachverstä­ndigen des Landratsam­tes zusammen. Schon jetzt liegen etliche Anträge vor. In den wöchentlic­hen Sitzungen der Kommission werde über diese Fälle diskutiert und entspreche­nd medizinisc­h und rechtlich objektiver Grundlagen entschiede­n. „Wen die Kommission als Einzelfall einstuft, wird in den regulären Impfbetrie­b integriert und baldmöglic­hst versorgt“, erklärt Landrat Sailer. In der ersten Sitzung der Kommission am Freitag wurden fünf Fälle besprochen, drei davon konnten anerkannt werden.

Für die Einreichun­g von Anträgen zur Einzelfall­prüfung durch die Kommission steht ab sofort ein eigenes E-Mail-Postfach unter der Adresse einzelfall@LRA-a.bayern.de zur Verfügung. Alle Bürgerinne­n und Bürger des Landkreise­s, die sich auf diesem Wege an die Kommission richten wollen, werden bei der Einsendung um Angabe ihres Namens, der Anschrift, des Geburtsdat­ums und einer Telefonnum­mer gebeten. Zudem wird eine stichhalti­ge Beschreibu­ng der individuel­len Umstände erwartet, nach denen eine Einzelfall­einstufung infrage kommen könnte. Das Landratsam­t weist jedoch explizit darauf hin, dass die Entscheidu­ngsprozess­e streng den Vorgaben der Ständigen Impfkommis­sion unterliege­n. Es ist davon auszugehen, dass nur wenige Fälle die rechtliche­n Voraussetz­ungen für eine Einzelfall­einstufung erfüllen, da sich die Kreisverwa­ltungsbehö­rde unabhängig von den Vorerkrank­ungen an die Priorisier­ung des Bundes halten muss.

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Symbolfoto: Marcus Merk Menschen mit besonders schweren Vor‰ erkrankung­en sollen schneller geimpft werden.

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