Augsburger Allgemeine (Land West)
Was ein Alkoholverbot bringen soll
Polizei Mit einem Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen sollen Partys verhindert werden. Auffällig ist: Besonders in kleinen Ortschaften im Holzwinkel gibt es Verbote
Landkreis Augsburg Wenn Alkohol im Spiel ist, fallen die Hemmungen. Das Einhalten von Abständen ist in geselliger Runde plötzlich kein Thema mehr, und Biertrinken lässt sich mit Maske ohnehin nicht. Fest steht: Auf Partys hat Corona leichtes Spiel, sich zu verbreiten. Die sind zur Zeit zwar ohnehin verboten, nun gibt es aber ein weiteres Mittel, um dieses Verbot durchzusetzen: Alkoholverbote. Die gelten seit Montag auf vielen öffentlichen Plätzen im Augsburger Land. Auffällig ist: Neben den Städten im Kreis sind besonders kleine Ortschaften im Holzwinkel betroffen. Woran liegt das?
Mit dem erneuten Lockdown sollte im Freistaat zunächst ein generelles Alkoholverbot im öffentlichen Raum kommen. Doch Gerichte kippten diese Maßnahme. Nun müssen Kommunen selbst entscheiden, an welchen Plätzen Alkohol verboten werden soll. Der Landkreis Augsburg hatte alle Kommunen im Kreis aufgefordert, solche Orte zu nennen. Rückmeldung kam aber nur von einigen. So habe man zum Beispiel in Welden die Orte ausgesucht, an denen sich normalerweise viele Leute treffen, erklärt Teresa Kugelmann vom Ordnungsamt Welden. Probleme mit Partys oder Trinkgelagen habe es dort in der jüngsten Vergangenheit aber nicht gegeben. Ähnliches melden auch andere kleinere Gemeinden.
In der 1000-Einwohner-Gemeinde Heretsried gilt das Alkoholverbot nun an den Jugendtreffs. Probleme hätten die Jugendlichen dort aber in den vergangenen Monaten nicht gemacht, versichert Bürgermeister Heinrich Jäckle. „Das ist reine Prophylaxe“, sagt er. Gleiches gelte für die Gemeinde Emersacker, sagt Bürgermeister Karl-Heinz Mengele. Auch Anton Gleich, Rathauschef in Bonstetten, sieht keine besonderen Gründe für das Alkoholverbot in seiner Gemeinde. Alkoholverbot gibt es dort nun auf dem Festplatz und dem dazugehörigen Parkplatz. Dort sei zur Zeit aber ohnehin abends nichts los, sagt Gleich. Von Bürgern sei er schon darauf hingewiesen worden, dass man nun doch Plakate aufhängen solle, die das Alkoholverbot auf dem Platz klar machen. „Ich glaube aber nicht, dass das wirklich notwendig ist“, sagt Gleich.
Anders ist die Situation offenbar in den Städten. In Stadtbergen habe es in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit alkoholtrinkenden Jugendlichen gegeben, erzählt Markus Voh, Leiter des Ordnungsamts. Besonders im Bereich rund um das Hallenbad und der Turnhalle. „Wir haben jetzt ein weiteres Mittel, dagegen vorzugehen“, sagt Voh. Denn Partys oder Zusammenkünfte waren auch vor dem neuen Alkoholverbot nicht erlaubt. Schließlich verstößt das gegen die Abstandsregeln, das Kontaktverbot und zu späterer Stunde auch gegen die Ausgangssperre.
In einigen Parks, wie im Schlosspark in Meitingen, ist das Alkoholtrinken ohnehin das ganze Jahr über verboten. Dennoch ist die neue Regel aus Sicht des Ordnungsamtschefs sinnvoll. „Wir hoffen ja alle, dass es bald zu Lockerungen kommt“, sagt er. Die Ausgangssperre könnte zum Beispiel gekippt werden. Dennoch sollten Feiern weiterhin verboten sein, um das Virus weiter einzudämmen, sagt Voh.
Raimund Pauli, Chef der Polizei in Zusmarshausen, sieht das ähnlich.
Durch die Ausgangssperre sei zur Zeit ohnehin abends kaum noch was los. Dennoch will die Polizei die Plätze, an denen das neue Verbot gibt, künftig genauer im Auge behalten. Dazu zählt zum Beispiel auch der Skaterplatz in Diedorf, wo es im vergangenen Jahr zu ausufernden Party gekommen ist. Auch Drogen spielten dort offenbar eine Rolle. Kurz vor Weihnachten nahm die Polizei im Umfeld des Platzes einen mutmaßlichen Dealer fest. Seit Wochen sei es aber wieder ziemlich still rund um das Gelände geworden. Das liege aber wohl auch an den eisigen Temperaturen, meint Pauli. „Wenn das Frühjahr kommt, könnte sich die Situation schnell wieder ändern“, sagt Pauli.
Zu größeren Partys auf öffentlichen Plätzen sei es in der letzten Zeit aber nicht gekommen. Auch von privaten Feiern in den vergangenen Wochen habe Pauli keine Kenntnis. Auch Markus Schwarz, Chef der Polizei in Gersthofen, berichtet, dass es keine Hotspots in seinem Dienstbereich gebe, was das Feiern angeht. Kontrollieren wolle man das Alkoholverbot genauso, wie auch die Maskenpflicht.
Vielerorts decken sich diese beiden Regeln. „Es gibt immer ein paar, die es nicht verstehen wollen“meint Schwarz. Der allergrößte Teil der Menschen halte sich aber an die Maßnahmen. Wer es nicht tut, dem droht ein Bußgeld: Das Bußgeld für Verstöße gegen ein Alkoholverbot liege in der Regel bei 250 Euro, heißt es im Bußgeldkatalog des Staatsministeriums. Wer gegen die noch bestehende Ausgangssperre verstößt, muss mit 500 Euro Strafe rechnen.