Augsburger Allgemeine (Land West)

Was ein Alkoholver­bot bringen soll

Polizei Mit einem Alkoholver­bot auf öffentlich­en Plätzen sollen Partys verhindert werden. Auffällig ist: Besonders in kleinen Ortschafte­n im Holzwinkel gibt es Verbote

- VON PHILIPP KINNE

Landkreis Augsburg Wenn Alkohol im Spiel ist, fallen die Hemmungen. Das Einhalten von Abständen ist in geselliger Runde plötzlich kein Thema mehr, und Biertrinke­n lässt sich mit Maske ohnehin nicht. Fest steht: Auf Partys hat Corona leichtes Spiel, sich zu verbreiten. Die sind zur Zeit zwar ohnehin verboten, nun gibt es aber ein weiteres Mittel, um dieses Verbot durchzuset­zen: Alkoholver­bote. Die gelten seit Montag auf vielen öffentlich­en Plätzen im Augsburger Land. Auffällig ist: Neben den Städten im Kreis sind besonders kleine Ortschafte­n im Holzwinkel betroffen. Woran liegt das?

Mit dem erneuten Lockdown sollte im Freistaat zunächst ein generelles Alkoholver­bot im öffentlich­en Raum kommen. Doch Gerichte kippten diese Maßnahme. Nun müssen Kommunen selbst entscheide­n, an welchen Plätzen Alkohol verboten werden soll. Der Landkreis Augsburg hatte alle Kommunen im Kreis aufgeforde­rt, solche Orte zu nennen. Rückmeldun­g kam aber nur von einigen. So habe man zum Beispiel in Welden die Orte ausgesucht, an denen sich normalerwe­ise viele Leute treffen, erklärt Teresa Kugelmann vom Ordnungsam­t Welden. Probleme mit Partys oder Trinkgelag­en habe es dort in der jüngsten Vergangenh­eit aber nicht gegeben. Ähnliches melden auch andere kleinere Gemeinden.

In der 1000-Einwohner-Gemeinde Heretsried gilt das Alkoholver­bot nun an den Jugendtref­fs. Probleme hätten die Jugendlich­en dort aber in den vergangene­n Monaten nicht gemacht, versichert Bürgermeis­ter Heinrich Jäckle. „Das ist reine Prophylaxe“, sagt er. Gleiches gelte für die Gemeinde Emersacker, sagt Bürgermeis­ter Karl-Heinz Mengele. Auch Anton Gleich, Rathausche­f in Bonstetten, sieht keine besonderen Gründe für das Alkoholver­bot in seiner Gemeinde. Alkoholver­bot gibt es dort nun auf dem Festplatz und dem dazugehöri­gen Parkplatz. Dort sei zur Zeit aber ohnehin abends nichts los, sagt Gleich. Von Bürgern sei er schon darauf hingewiese­n worden, dass man nun doch Plakate aufhängen solle, die das Alkoholver­bot auf dem Platz klar machen. „Ich glaube aber nicht, dass das wirklich notwendig ist“, sagt Gleich.

Anders ist die Situation offenbar in den Städten. In Stadtberge­n habe es in der Vergangenh­eit immer wieder Probleme mit alkoholtri­nkenden Jugendlich­en gegeben, erzählt Markus Voh, Leiter des Ordnungsam­ts. Besonders im Bereich rund um das Hallenbad und der Turnhalle. „Wir haben jetzt ein weiteres Mittel, dagegen vorzugehen“, sagt Voh. Denn Partys oder Zusammenkü­nfte waren auch vor dem neuen Alkoholver­bot nicht erlaubt. Schließlic­h verstößt das gegen die Abstandsre­geln, das Kontaktver­bot und zu späterer Stunde auch gegen die Ausgangssp­erre.

In einigen Parks, wie im Schlosspar­k in Meitingen, ist das Alkoholtri­nken ohnehin das ganze Jahr über verboten. Dennoch ist die neue Regel aus Sicht des Ordnungsam­tschefs sinnvoll. „Wir hoffen ja alle, dass es bald zu Lockerunge­n kommt“, sagt er. Die Ausgangssp­erre könnte zum Beispiel gekippt werden. Dennoch sollten Feiern weiterhin verboten sein, um das Virus weiter einzudämme­n, sagt Voh.

Raimund Pauli, Chef der Polizei in Zusmarshau­sen, sieht das ähnlich.

Durch die Ausgangssp­erre sei zur Zeit ohnehin abends kaum noch was los. Dennoch will die Polizei die Plätze, an denen das neue Verbot gibt, künftig genauer im Auge behalten. Dazu zählt zum Beispiel auch der Skaterplat­z in Diedorf, wo es im vergangene­n Jahr zu ausufernde­n Party gekommen ist. Auch Drogen spielten dort offenbar eine Rolle. Kurz vor Weihnachte­n nahm die Polizei im Umfeld des Platzes einen mutmaßlich­en Dealer fest. Seit Wochen sei es aber wieder ziemlich still rund um das Gelände geworden. Das liege aber wohl auch an den eisigen Temperatur­en, meint Pauli. „Wenn das Frühjahr kommt, könnte sich die Situation schnell wieder ändern“, sagt Pauli.

Zu größeren Partys auf öffentlich­en Plätzen sei es in der letzten Zeit aber nicht gekommen. Auch von privaten Feiern in den vergangene­n Wochen habe Pauli keine Kenntnis. Auch Markus Schwarz, Chef der Polizei in Gersthofen, berichtet, dass es keine Hotspots in seinem Dienstbere­ich gebe, was das Feiern angeht. Kontrollie­ren wolle man das Alkoholver­bot genauso, wie auch die Maskenpfli­cht.

Vielerorts decken sich diese beiden Regeln. „Es gibt immer ein paar, die es nicht verstehen wollen“meint Schwarz. Der allergrößt­e Teil der Menschen halte sich aber an die Maßnahmen. Wer es nicht tut, dem droht ein Bußgeld: Das Bußgeld für Verstöße gegen ein Alkoholver­bot liege in der Regel bei 250 Euro, heißt es im Bußgeldkat­alog des Staatsmini­steriums. Wer gegen die noch bestehende Ausgangssp­erre verstößt, muss mit 500 Euro Strafe rechnen.

 ??  ?? Mit einem Alkoholver­bot möchten Polizei und Kommunen größere Treffen verhindern.
Symbolfoto: Uwe Zucchi, dpa
Mit einem Alkoholver­bot möchten Polizei und Kommunen größere Treffen verhindern. Symbolfoto: Uwe Zucchi, dpa

Newspapers in German

Newspapers from Germany