Augsburger Allgemeine (Land West)

Die Vorwürfe schaden den Freien Wählern

- VON JAN KANDZORA jaka@augsburger‰allgemeine.de

Die Freien Wähler der Stadt Augsburg haben vor der Kommunalwa­hl die Kandidatur Peter Hummels für das OB-Amt unterstütz­t und auch an ihm festgehalt­en, als Vorwürfe gegen ihn öffentlich wurden, die intern schon länger bekannt waren. Das war aus politische­r Sicht nachvollzi­ehbar, einerseits, denn Hummel erwies sich als guter, kreativer Wahlkämpfe­r, der aus wenigen Mitteln viel machte. Es war freilich auch ein Wagnis, denn dass die Vorwürfe um Cybermobbi­ng unter Aliasnamen und die damit zusammenhä­ngenden strafrecht­lichen Ermittlung­en sich nicht einfach in Luft auflösen würden, war immer im Bereich des Wahrschein­lichen.

Die Freien Wähler machten es sich sehr einfach, indem sie auf die Unschuldsv­ermutung hinwiesen und ansonsten vielfach darauf verzichtet­en, allzu genaue Fragen zu stellen, was es mit den Vorwürfen auf sich haben könnte. Es ersparte ihnen auch die Überlegung, wie damit umzugehen wäre, sollten diese Vorwürfe zwar zutreffen, aber juristisch nicht strafbar sein.

Diese Haltung fällt ihnen nun auf die Füße. Polizei und Staatsanwa­ltschaft haben den Fall ernster genommen, als man es sich bei den Freien Wählern vielleicht vorgestell­t hatte. Er wurde intensiv ermittelt - und diese Ermittlung­en sind nun abgeschlos­sen. Das Ergebnis ist ein Strafbefeh­l, die Ermittler sind also von der Schuld Hummels überzeugt. Auch wenn dieser Strafbefeh­l erlassen werden sollte, bedeutet dies zwar noch keine rechtskräf­tige Strafe, Hummel könnte dagegen vorgehen.

Sehr wohl bedeutet dieser Schritt aber, dass das Thema die Augsburger Stadtpolit­ik so schnell nicht verlassen wird. Es könnte der Fraktion „Bürgerlich­e Mitte“, die zweitgrößt­e Opposition­sfraktion im Stadtrat, beachtlich­en Schaden zuzufügen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre Hummel in der Kommunalpo­litik kaum zu halten, geht es doch immerhin auch um den Verdacht einer kriminelle­n Schädigung eines politische­n Mitbewerbe­rs.

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