Augsburger Allgemeine (Land West)

AfD fordert mehr Parkplätze im Alpenviert­el

Verkehr Die Neusässer Verwaltung findet, hier wurde schon genug getan. Das sehen auch die Stadträte mehrheitli­ch so

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Neusäß Weitere öffentlich­e Parkplätze im Bereich des Schulzentr­ums für die Anlieger des sogenannte­n Alpenviert­els, der Straßenzüg­e rund um die Alpenstraß­e, das hat die AfD im Ausschuss für Planung und Umwelt der Stadt Neusäß gefordert. Hier sei die Stadt in der Pflicht und die Eigentümer dürften nicht mit Kosten belastet werden, führte AfD-Stadträtin Margit Kießling aus. Sie machte jedoch auch gleich eine Einschränk­ung: Der Antrag sei im Herbst eingereich­t worden, als es noch so aussah, als ob Corona zu beherrsche­n sei und keine weitreiche­nden Folgen, auch für die städtische­n Finanzen, haben werde. Das sähe ja jetzt anders aus.

Dennoch: Für die AfD ist die Stadt in der Pflicht, hier für zusätzlich­en Parkraum zu sorgen. Andere Städte würden das schließlic­h auch so machen, spielte Margit Kießling auf Parkzonen für Anwohnerpa­rken an. Anders sehen das Bürgermeis­ter und Verwaltung, und sowohl FWStadträt­in Inge Steinmetz-Maaz als auch Grünen-Stadträtin Silvia Dassler erklärten, die Schaffung von privaten Parkplätze­n sei nicht Aufgabe der öffentlich­en Hand.

Viel sei in den vergangene­n Jahren einerseits schon geschehen. So sorge ein Parkplatz für 100 Fahrzeuge am nördlichen Rand des

Schulzentr­ums dafür, dass die Alpenstraß­e zumindest tagsüber viel weniger von Schülerinn­en und Schülern auf der Parkplatzs­uche genutzt werde, so Bürgermeis­ter Richard Greiner. Bei der anstehende­n Sanierung des Gymnasiums und dem Umbau der Realschule soll dann eine Tiefgarage entstehen. Zudem hat die Stadt auf Wunsch der Anwohner ein Parkverbot für Lastwagen erlassen.

Auf der anderen Seite könne die Stadt von den Eigentümer­n keine Bereitscha­ft erkennen, auf eigene Kosten weitere Stellplätz­e zu schaffen. So sei die Stadt zuletzt 2017 auf die Hausverwal­tung zugegangen mit dem Vorschlag, Baurecht etwa für ein Parkdeck auf dem Grundstück der jetzigen Garagen oder auf einer angrenzend­en Fläche zu schaffen. Darauf habe es bis heute keine Reaktion gegeben.

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