Augsburger Allgemeine (Land West)
E wie Extras: EAutos genießen Sonderregeln
Von Kaufprämie bis Parkplatz: Manche Vorteile sind unumstritten, andere in der Kritik
Berlin Die E-Mobilität boomt – auch wegen der Kaufprämie, die ein Bestandteil des Förderpakets ist, mit dem die Bundesregierung die E-Mobilität voranbringen will. Der Zuschuss beim Kauf ist nicht das einzige Extra, mit dem E-Automobilisten belohnt werden – was andererseits manche Neider und Kritiker auf den Plan ruft.
Mit bis zu 9000 Euro bezuschussen Bund und Hersteller den Kauf eines reinen E-Autos. Wer sich für einen Plug-in-Hybriden mit mindestens 60 Kilometer elektrischer Reichweite entscheidet, kann mit bis zu 6750 Euro rechnen. Hybride ohne Stecker hingegen gehen leer aus. Bis Ende 2025 gelten diese Fördersätze. Die Zuschüsse tragen dazu bei, dass Kunden bei der Anschaffung der E-Variante eines Pkw-Modells weniger bezahlen als für den vergleichbaren Verbrenner. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesverband eMobilität (BEM) in einer Studie: Ein Opel Corsa 1.2 Automatic kostet als Benziner 23700 Euro, während für den eCorsa nach Abzug des Umweltbonus 20420 Euro zu zahlen sind. Ähnlich sieht es in der Mittelklasse aus, wo der Skoda Kodiaq 1,5 TSI 37 980 Euro kostet, die E-Variante Enyaq IV80 nun 35500 Euro. Die Zahlen unterstreichen laut BEM, dass die E-Mobilität nicht nur etwas für Besserverdiener sei: „Der Umweltbonus ist auf jeden Fall sinnvoll, sollte aber noch auf weitere Fahrzeugklassen ausgeweitet werden, etwa für Leichtfahrzeuge“, sagt Markus Emmert.
Das E-Kennzeichen berechtigt Autofahrer in vielen Kommunen zu kostenfreiem Parken. „Das Elektromobilitätsgesetz von 2015 sieht vor, dass Kommunen Elektroautos beim Parken und beim Nutzen beschränkter Straßen oder Wege bevorrechtigen können“, erklärt der auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Tobias Goldkamp. Eine bundeseinheitliche Regelung gebe es nicht. In München etwa dürfen E-Autos auf allen von der Stadt ausgewiesenen Flächen zwei Stunden kostenlos parken. „Ein typisches Beispiel aber ist auch, dass
Elektroautos mitunter die Busspur nutzen können“, so Goldkamp. Das ist laut ADAC in Düsseldorf so, wo es testweise zwei Umweltspuren gibt. Keine Sonderregel dagegen gibt es bei der Umweltplakette: Sie müssen eine haben. „Wer ohne Plakette in eine Umweltzone fährt, riskiert auch im E-Auto ein Bußgeld von 100 Euro“, warnt Goldkamp.
Höchst unterschiedlich gehen die Kommunen mit dem Parken von E-Autos an Ladesäulen um: Während dies in Leipzig für vier Stunden erlaubt ist, lässt Hamburg zwei Stunden reines Parken ohne Aufladen zu – aber in Berlin dürfen E-Autofahrer nur zum Laden an die Säule. Der ADAC mahnt eine verbindliche Regelung an: „Es gibt bislang keine Beschilderung, die rechtssicher vorschreibt, dass das Parken an E-Ladesäulen nur in Verbindung mit einem Ladevorgang erlaubt
Nachfrage nach Ladeboxen für zu Hause ist groß
ist“, sagt Sprecherin Katrin van Randenborgh. Der ADAC spricht sich dafür aus, speziell in Gebieten mit wenig Parkraum behutsam mit Sonderregeln umzugehen. Der BEM plädiert dafür, Stromtankstellen gar nicht als Parkfläche zu nutzen: „Ladesäulen sollten tagsüber nicht als Parkplatz blockiert werden, auch nicht von E-Autos“, sagt Emmert. Die Kommunen sollten für eindeutigere Beschilderungen sorgen. In den meisten Städten dürfen E-Autos tagsüber für zwei Stunden Strom tanken. Sinnvoll sei aber, nachts Lademöglichkeiten unbeschränkt einzuräumen.
Immer mehr E-Autofahrer investieren in eine eigene Zapfstelle, denn auch hier gibt es seit Herbst eine Förderung. Mit pauschal 900 Euro unterstützt der Bund die Installation einer heimischen Wallbox. Die Nachfrage ist groß: Ende 2020 waren laut Emmert bereits 130 000 Anträge gestellt. Im Topf sind 200 Millionen Euro, womit das Geld für mehr als 220 000 private Ladepunkte reicht.