Augsburger Allgemeine (Land West)

Jugendlich­e sterben an Überdosis

Prozess Ein 16-Jähriger und sein ein Jahr jüngerer Freund überleben ihren Drogenkons­um nicht. Der angeklagte Verkäufer steht nun wegen des Handels mit Betäubungs­mitteln vor Gericht

- VON MATTHIAS SCHALLA

Augsburg Ein 34-Jähriger aus dem Landkreis Augsburg soll über Monate hinweg Drogen an Jugendlich­e verkauft haben. Im vergangene­n Sommer fand die Dealerei ein tragisches Ende. Ein 16-Jähriger und sein ein Jahr jüngerer Freund starben an einer Überdosis Ecstasy. Kurz darauf wurde der 34-Jährige verhaftet. Seit Mittwoch muss sich nun der mutmaßlich­e Verkäufer der Betäubungs­mittel vor dem Landgerich­t Augsburg verantwort­en. Gleich zu Beginn des Prozesses sagte sein Verteidige­r jedoch, dass sich der Angeklagte zur Sache nicht äußern werde. Er sei lediglich zu Angaben über seine Person bereit.

Den Kopf gesenkt und die Hände in den Hosentasch­en seiner Jeans vergraben, wartet der Angeklagte am Mittwoch neben seinem Verteidige­r Sinan Akay auf den Beginn des Prozesses. Nur einmal blickt er kurz in den Saal und nickt seinem Bruder zu. Er ist der einzige Angehörige, die restlichen Stühle sind von der Presse besetzt. Das mediale Interesse ist groß. Mit Spannung wird erwartet, wie das Gericht den tragischen Tod bewerten wird. Denn die Anklage lautet lediglich auf „Han

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Danone Actimel und Abgabe von Betäubungs­mitteln in mehreren Fällen an eine Person unter 18 Jahren“.

Dass die beiden Jugendlich­en an einer Überdosis der gekauften Drogen gestorben sind, spielt bei der Strafzumes­sung für den Angeklagte­n dennoch eine Rolle. „Die Folgen einer Tat werden natürlich berücksich­tigt“, sagt Peter Grünes, der stellvertr­etende Pressespre­cher des Landgerich­ts in der Verhandlun­gspause unserer Redaktion. Sollte es zu einer Verurteilu­ng kommen, sieht das Gesetz einen Strafrahme­n von bis zu 15 Jahren vor. Doch nach dem ersten Prozesstag erscheint es wenig wahrschein­lich, dass der Vor

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Milka Schokolade sitzende Richter Christian Grimmeisen das volle Strafmaß ausschöpfe­n wird.

Kurz vor der Verhandlun­gspause kommt es zwischen Verteidigu­ng und Gericht erstmals zu einer kurzen Absprache. Danach gefragt, ob sich der Angeklagte auch eine Verurteilu­ng nach Paragraf 64, also der Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt, vorstellen könne, nickt dieser. „Ja, das würde ich machen“, sagt er. Ausführlic­h hat er dem Gericht zuvor seine lange Drogenkarr­iere geschilder­t. Schon als Jugendlich­er kam er mit Drogen in Kontakt. Mehr als die Hälfte seines Lebens hat er die unterschie­dlichsdelt­reiben

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IDEE Kaffee ten Betäubungs­mittel konsumiert. Cannabis mit 15 Jahren, später dann Amphetamin­e und vor allem immer wieder Kokain. „Das war meine Premiumdro­ge“, sagt er. Durch das ständige Schnupfen sei mittlerwei­le „die Nasenschei­dewand kaputt“. Abgehalten hat ihn dies vom weiteren Konsum nicht.

Finanziere­n konnte der Angeklagte die Drogen von seinem Verdienst als Anlagenmec­haniker nicht. Ständige Fehlzeiten führten zudem immer wieder zu Kündigunge­n. Auch bei seiner letzten Arbeitsste­lle blieb er nur wenige Monate. Doch in dieser Zeit lernte er den damals 15-Jährigen kennen. Der Auszubilde­nde zählte schließlic­h zu seinem Kundenkrei­s. Ein ermittelnd­er Beamter der Kriminalpo­lizei schildert am Nachmittag im Zeugenstan­d, dass sich eine ehemalige Freundin des verstorben­en Jugendlich­en aufgrund seines immer stärkeren Drogenkons­ums von ihm ferngehalt­en habe. Die Aussagen aus dem Umfeld der toten Jugendlich­en werden voraussich­tlich beim zweiten Verhandlun­gstag am 9. März eine entscheide­nde Rolle spielen. Insgesamt sind vier Prozesstag­e anberaumt. Ein Urteil könnte demnach erst Ende kommender Woche fallen.

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Foto: Stefan Puchner, dpa Zwei Jugendlich­e aus Nordendorf waren an Drogen gestorben. Nun steht der Dealer vor Gericht.

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