Augsburger Allgemeine (Land West)

Rapper wird zum Rüpel

Gericht verurteilt Fler wegen diverser Delikte

- Anne Baum und Jutta Schütz, dpa

Berlin Man hatte ihn schon erwartet im Großen Konferenzs­aal des Berliner Gerichts. Doch Rapper Fler kam auch zur Verkündung des Urteils nicht. Schon vor Wochen hatte der 38-Jährige seinen Strafproze­ss schimpfend verlassen. Das Amtsgerich­t Berlin-Tiergarten sprach den Musiker also in Abwesenhei­t wegen elf Taten schuldig. Fler, der mit bürgerlich­em Namen Patrick Losensky heißt, kassierte zehn Monate Haft auf Bewährung und eine Geldbuße von 10000 Euro. Die soll der Mann mit dem rauen Image an die gemeinnütz­ige Organisati­on Gangway für Straßensoz­ialarbeit zahlen.

Laut dem Urteil hat der Berliner Rapper mehrere Polizisten, eine Nachbarin, einen Rechtsanwa­lt sowie Influencer beleidigt; er saß ohne Führersche­in am Steuer und leistete Beihilfe zu verbotener Mitteilung aus Gerichtsve­rfahren. Das seien alles Taten aus dem Bereich der Bagatellkr­iminalität, sagte Richter Carsten Schwanitz. Schwerwieg­ender sei eine versuchte Nötigung gewesen. Fler habe einen Journalist­en unter Druck gesetzt, der einen missliebig­en Beitrag aus dem Netz nehmen sollte. Das sei ein „No-Go“und Angriff auf die Pressefrei­heit gewesen, hieß es im Urteil.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte ein Jahr und zehn Monate Haft ohne Bewährung verlangt, weil eine positive Prognose bei Fler fehle. Der Musiker sei nicht bereit, sich an Regeln zu halten, hatte die Staatsanwä­ltin in ihrem Plädoyer betont. Nun kündigte sie an, Rechtsmitt­el zu prüfen.

Auch der Fler-Verteidige­r will das Urteil genau unter die Lupe nehmen. Es sei deutlich in seine Richtung gegangen. „Die Staatsanwa­ltschaft ist als Tiger gestartet und als Bettvorleg­er gelandet.“Zugunsten von Fler rechnete das Gericht, dass er Taten teilweise einräumte – wenn auch nicht immer einsichtig. Eine frühere Bewährungs­zeit habe er durchgesta­nden.

In dem Prozess waren mehrere Anklagen zusammenge­fasst worden. Einige wurden abgetrennt. Die angeklagte Beleidigun­g des Berliner Rappers Bushido soll in einem gesonderte­n Verfahren erörtert werden. Im Internet soll Fler Bushido als „Bastard“und „ekeligen Hund“bezeichnet haben.

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