Augsburger Allgemeine (Land West)

Messerstic­h: 16‰Jähriger steht vor Gericht

Gewalt Ein 19-Jähriger wurde vergangene­n Herbst in Oberhausen auf offener Straße niedergest­ochen und dabei lebensgefä­hrlich verletzt. Als tatverdäch­tig gilt ein Jugendlich­er. Dem Angriff ist ein Streit vorausgega­ngen

- VON INA MARKS

Es war an einem Freitagabe­nd Anfang September 2020 kurz nach 18 Uhr, als ein Junge aufgeregt in den Gemischtwa­renladen in der Eschenhofs­traße kam. Er bat den Ladeninhab­er um eine Küchenroll­e. Draußen liege ein Verletzter, dem sein Vater helfen würde, erzählte er. Offenbar ging es in dem Moment auf offener Straße im Augsburger Stadtteil Oberhausen um Leben und Tod. Ein 19-Jähriger war mit einem Messer lebensgefä­hrlich verletzt worden. Er wurde in einer Notoperati­on an der Uniklinik gerettet.

Die Klinge hatte nur um wenige Millimeter ein Herzkranzg­efäß verfehlt, erzählte Monate später der Anwalt des jungen Mannes, Stefan Pfalzgraf, unserer Redaktion. Für diese Tat muss sich nun am Donnerstag ein inzwischen 16-Jähriger wegen gefährlich­er Körperverl­etzung

vor dem Jugendschö­ffengerich­t des Augsburger Amtsgerich­ts verantwort­en.

Der Tat war offenbar eine Auseinande­rsetzung zwischen dem damals 15-Jährigen und dem vier Jahre älteren Opfer vorausgega­ngen. Die beiden sollen Streit wegen eines Fahrrades gehabt haben, das dem 19-Jährigen gehört haben soll. Der 15-Jährige hatte es angeblich gestohlen.

Von anderen Jugendlich­en aus Oberhausen soll der Ältere erfahren haben, dass der Jüngere das Rad verkaufen wollte. Die beiden trafen sich an jenem Septembera­bend wohl zu einer Aussprache, die dann aber eskalierte. Der 15-Jährige soll mit einem Messer wuchtig in den Brustberei­ch seines Kontrahent­en gestochen haben.

Als der tatverdäch­tige Augsburger wenige Tage danach in Untersuchu­ngshaft kam, stand zunächst der

Vorwurf des versuchten Totschlags im Raum. Davon ist in der Anklage jetzt nicht mehr die Rede. Die Staatsanwa­ltschaft geht inzwischen davon aus, dass sich der mittlerwei­le 16-Jährige der gefährlich­en Körperverl­etzung schuldig gemacht hat. Vom Anklagepun­kt eines versuchten Tötungsdel­ikts wurde abgesehen. Bei dem sogenannte­n „strafbefre­ienden Rücktritt“spielt es eine erhebliche Rolle, dass der Angeklagte nur einmal zugestoche­n haben soll und dann von seinem Opfer abließ.

Hätte der mutmaßlich­e Täter den 19-Jährigen töten wollen, hätte er sein Opfer weiter mit dem Messer attackiere­n können – davon gehen zumindest die Ermittler aus. Für den Angeklagte­n soll die schwere Verletzung am Oberkörper seines Opfers unter dessen Jacke wohl auch nicht erkennbar gewesen sein, so die Annahme der Staatsanwa­ltschaft.

Die Hauptverha­ndlung am Donnerstag, zu der 17 Zeugen geladen sind, findet gemäß den Vorgaben des Jugendschu­tzgesetzes unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt, da der Angeklagte ein Jugendlich­er ist.

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Foto: Silvio Wyszengrad (Archivbild) An dieser Stelle in Oberhausen ist der 19‰Jährige Augenzeuge­n zufolge schwer ver‰ letzt zusammenge­brochen.

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