Augsburger Allgemeine (Land West)
Messerstich: 16Jähriger steht vor Gericht
Gewalt Ein 19-Jähriger wurde vergangenen Herbst in Oberhausen auf offener Straße niedergestochen und dabei lebensgefährlich verletzt. Als tatverdächtig gilt ein Jugendlicher. Dem Angriff ist ein Streit vorausgegangen
Es war an einem Freitagabend Anfang September 2020 kurz nach 18 Uhr, als ein Junge aufgeregt in den Gemischtwarenladen in der Eschenhofstraße kam. Er bat den Ladeninhaber um eine Küchenrolle. Draußen liege ein Verletzter, dem sein Vater helfen würde, erzählte er. Offenbar ging es in dem Moment auf offener Straße im Augsburger Stadtteil Oberhausen um Leben und Tod. Ein 19-Jähriger war mit einem Messer lebensgefährlich verletzt worden. Er wurde in einer Notoperation an der Uniklinik gerettet.
Die Klinge hatte nur um wenige Millimeter ein Herzkranzgefäß verfehlt, erzählte Monate später der Anwalt des jungen Mannes, Stefan Pfalzgraf, unserer Redaktion. Für diese Tat muss sich nun am Donnerstag ein inzwischen 16-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung
vor dem Jugendschöffengericht des Augsburger Amtsgerichts verantworten.
Der Tat war offenbar eine Auseinandersetzung zwischen dem damals 15-Jährigen und dem vier Jahre älteren Opfer vorausgegangen. Die beiden sollen Streit wegen eines Fahrrades gehabt haben, das dem 19-Jährigen gehört haben soll. Der 15-Jährige hatte es angeblich gestohlen.
Von anderen Jugendlichen aus Oberhausen soll der Ältere erfahren haben, dass der Jüngere das Rad verkaufen wollte. Die beiden trafen sich an jenem Septemberabend wohl zu einer Aussprache, die dann aber eskalierte. Der 15-Jährige soll mit einem Messer wuchtig in den Brustbereich seines Kontrahenten gestochen haben.
Als der tatverdächtige Augsburger wenige Tage danach in Untersuchungshaft kam, stand zunächst der
Vorwurf des versuchten Totschlags im Raum. Davon ist in der Anklage jetzt nicht mehr die Rede. Die Staatsanwaltschaft geht inzwischen davon aus, dass sich der mittlerweile 16-Jährige der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat. Vom Anklagepunkt eines versuchten Tötungsdelikts wurde abgesehen. Bei dem sogenannten „strafbefreienden Rücktritt“spielt es eine erhebliche Rolle, dass der Angeklagte nur einmal zugestochen haben soll und dann von seinem Opfer abließ.
Hätte der mutmaßliche Täter den 19-Jährigen töten wollen, hätte er sein Opfer weiter mit dem Messer attackieren können – davon gehen zumindest die Ermittler aus. Für den Angeklagten soll die schwere Verletzung am Oberkörper seines Opfers unter dessen Jacke wohl auch nicht erkennbar gewesen sein, so die Annahme der Staatsanwaltschaft.
Die Hauptverhandlung am Donnerstag, zu der 17 Zeugen geladen sind, findet gemäß den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da der Angeklagte ein Jugendlicher ist.