Augsburger Allgemeine (Land West)

Neu‰Verfahren: 565 Anträge von Missbrauch­sopfern

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Opfer sexuellen Missbrauch­s in der katholisch­en Kirche haben seit Jahresbegi­nn bei der zuständige­n Kommission 565 Anträge auf Anerkennun­gsleistung­en gestellt. Bei der weitaus größten Zahl handele es sich um Folgeanträ­ge von Personen, die zuvor bereits über ein Verfahren bei der Deutschen Bischofsko­nferenz (DBK) Anträge auf Anerkennun­g des Leids gestellt hatten, teilte die Geschäftss­telle der Unabhängig­en Kommission für Anerkennun­gsleistung­en (UKA) mit. Die deutschen Bischöfe hatten im September 2020 ein neues Verfahren beschlosse­n, mit dem Missbrauch­sopfer Zahlungen von bis zu 50 000 Euro erhalten können. Anträge können seit dem 1. Januar gestellt werden – die Bistümer leiten diese dann an die UKA weiter. Bislang lagen die gezahlten Summen im Schnitt pro Antrag bei 5000 Euro. Im Januar gingen 181 Anträge, im Februar 321 und im März bisher 63 Anträge ein. Ende Januar seien erste Entscheidu­ngen zu 22 Anträgen getroffen worden.

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