Augsburger Allgemeine (Land West)
NeuVerfahren: 565 Anträge von Missbrauchsopfern
Opfer sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche haben seit Jahresbeginn bei der zuständigen Kommission 565 Anträge auf Anerkennungsleistungen gestellt. Bei der weitaus größten Zahl handele es sich um Folgeanträge von Personen, die zuvor bereits über ein Verfahren bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) Anträge auf Anerkennung des Leids gestellt hatten, teilte die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) mit. Die deutschen Bischöfe hatten im September 2020 ein neues Verfahren beschlossen, mit dem Missbrauchsopfer Zahlungen von bis zu 50 000 Euro erhalten können. Anträge können seit dem 1. Januar gestellt werden – die Bistümer leiten diese dann an die UKA weiter. Bislang lagen die gezahlten Summen im Schnitt pro Antrag bei 5000 Euro. Im Januar gingen 181 Anträge, im Februar 321 und im März bisher 63 Anträge ein. Ende Januar seien erste Entscheidungen zu 22 Anträgen getroffen worden.