Augsburger Allgemeine (Land West)

Kreis verpasst Ladenöffnu­ngen knapp

Welche Regeln ab heute für den Einzelhand­el gelten

- VON PHILIPP KINNE

Landkreis Augsburg Schlechte Nachrichte­n für den Einzelhand­el im Landkreis Augsburg: Weil die Corona-Inzidenz am Wochenende über den Schwellenw­ert von 50 gestiegen ist, dürfen die Geschäfte nicht generell öffnen.

Laut Robert-Koch-Institut lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Sonntag bei 59,2. Diese Zahl ist maßgeblich für die Ersteinstu­fung, was die neuen Corona-Regeln angeht.

Für den Landkreis bedeutet das: Für alle Geschäfte, die bislang geschlosse­n waren, gelten weiterhin Einschränk­ungen. Sie dürfen bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ihre Kunden nur empfangen, wenn sich diese vorher angemeldet haben. Dieses Konzept wird „Click and Meet“genannt.

Es sieht vor, dass ein Kunde pro 40 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche in den Laden darf. Etwas weniger Einschränk­ungen gelten ab Montag für Büchereien. Wie in ganz Bayern gelten diese nun als Geschäfte des täglichen Bedarfs, so wie bislang Bäckereien, Drogerien oder Supermärkt­e. Für Gartenmärk­te, Baumärkte und Blumenläde­n gilt das schon seit Anfang März.

Diese neuen Corona-Regeln für die Geschäfte im Kreis Augsburg gelten bis auf Weiteres. Erst wenn an drei aufeinande­rfolgenden Tagen der Inzidenzwe­rt unter 50 liegt, kann es zu neuen Lockerunge­n kommen.

Dann kann der Einzelhand­el generell wieder öffnen. Sollte die Inzidenz wieder über den Grenzwert von 100 steigen, gelten laut dem Beschluss des Bayerische­n Ministerra­tes wieder die bisherigen CoronaRege­ln.

Die aktuellen Regeln für den Einzelhand­el im Landkreis sind identisch mit denen in der Stadt Augsburg. Dort lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Sonntag laut RKI bei 62,7.

Deutlich lockerer sind die Regeln ab Montag im Kreis Aichach-Friedberg. Dort lag die Inzidenz am Sonntag lediglich bei 19,3. Dort dürfen die Geschäfte deshalb – mit Hygienekon­zepten – wieder öffnen.

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