Augsburger Allgemeine (Land West)
Das müssen Händler und Kunden beachten
● Eine Woche nach der Öffnung von Friseursalons und Baumärkten gibt es seit Montag in Bayern weitere Lo ckerungen der CoronaBeschrän kungen. So sind unter anderem Buch handlungen nun Supermärkten gleichgestellt – und unter der Auflage einer bestimmten Quadratmeterzahl pro Kunde, die eingehalten werden muss, wieder offen. Auch Treffen mit einem anderen Haushalt sind bei einem SiebenTageInzidenzwert zwischen 35 und 100 pro 100 000 Ein wohner erlaubt – die Personenzahl von fünf darf aber nicht überschritten werden. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
● Für den Einzelhandel gilt eine Stu fenregelung, die sich am Inzidenz wert orientiert. Liegt er in einem Land kreis oder einer kreisfreien Stadt stabil unter 50, können Läden Kunden einlassen. Liegt er zwischen 50 und 100, müssen Kunden vorab einen Ter min vereinbaren. Sollte die Sieben TageInzidenz an drei Tagen hinter einander über 100 sein, greift eine „Notbremse“.