Augsburger Allgemeine (Land West)

Das müssen Händler und Kunden beachten

-

● Eine Woche nach der Öffnung von Friseursal­ons und Baumärkten gibt es seit Montag in Bayern weitere Lo‰ ckerungen der Corona‰Beschrän‰ kungen. So sind unter anderem Buch‰ handlungen nun Supermärkt­en gleichgest­ellt – und unter der Auflage einer bestimmten Quadratmet­erzahl pro Kunde, die eingehalte­n werden muss, wieder offen. Auch Treffen mit einem anderen Haushalt sind bei einem Sieben‰Tage‰Inzidenzwe­rt zwischen 35 und 100 pro 100 000 Ein‰ wohner erlaubt – die Personenza­hl von fünf darf aber nicht überschrit­ten werden. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

● Für den Einzelhand­el gilt eine Stu‰ fenregelun­g, die sich am Inzidenz‰ wert orientiert. Liegt er in einem Land‰ kreis oder einer kreisfreie­n Stadt stabil unter 50, können Läden Kunden einlassen. Liegt er zwischen 50 und 100, müssen Kunden vorab einen Ter‰ min vereinbare­n. Sollte die Sieben‰ Tage‰Inzidenz an drei Tagen hinter‰ einander über 100 sein, greift eine „Notbremse“.

Newspapers in German

Newspapers from Germany