Augsburger Allgemeine (Land West)

Lücken im Ernstfall

Wohngebäud­eversicher­ungen zahlen oft nicht so viel Geld, wie sich das die von Feuer oder anderen Katastroph­en Geschädigt­en erhoffen. Worauf Eigentümer bei den Verträgen achten sollten

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Wer ein Haus hat, sollte dieses durch eine Wohngebäud­eversicher­ung schützen. Diese tritt ein bei Schäden durch Feuer, Leitungswa­sser, Sturm, Hagel sowie Naturgefah­ren wie Starkregen oder Überschwem­mungen. Doch im Ernstfall scheint dieser Schutz vielfach Lücken zu haben. In nahezu jedem zweiten Tarif stehe der Versichert­e ohne oder mit weniger Entschädig­ung da, urteilt die Zeitschrif­t Finanztest in ihrer aktuellen Ausgabe.

Insbesonde­re bei älteren Verträgen kann es im Ernstfall Probleme geben. Bis in die 1990er Jahre hinein gab es in Bayern die Feuerversi­cherungspf­licht für Wohnhäuser. Etliche dieser Verträge laufen noch, sichern aber ausschließ­lich das Brandrisik­o ab. Aber auch den Verträgen, die bereits vor 20 Jahren auf den breiteren Versicheru­ngsschutz umgestellt worden sind, fehlen nicht selten wichtige Leistungen.

Fängt das Haus Feuer, weil man eine Kerze hat brennen lassen oder steht der Keller unter Wasser, weil der marode Waschmasch­inenschlau­ch gerissen ist, wird die Entschädig­ung um das Mitverschu­lden gekürzt. Volle Leistung trotz grober Fahrlässig­keit ist in den meisten Verträgen nicht vereinbart, kann mittlerwei­le aber abgeschlos­sen werden.

Je älter ein Gebäude ist, desto mehr „mitgealter­t“sind auch dessen Versorgung­sleitungen. Während die Zuleitungs­rohre auf dem Grundstück mitversich­ert sind, bleiben Ableitungs­rohre außerhalb des Grundstück­s beim Schutz außen vor. Dabei nehmen hier aber in der Regel die Schadensfä­lle zu. Weil trotzdem nur verhältnis­mäßig wenige Tarife Ableitungs­rohre abdecken, kann ein Versicheru­ngswechsel nötig werden. Der eigene Bedarf sollte daher vorher gründlich abklärt werden.

Die Gebäudever­sicherung zahlt nicht für sogenannte Naturgefah­ren. Darunter fallen zum Beispiel Überschwem­mung durch Hochwasser und Starkregen oder Lawinen und Erdrutsche. Wenn man als Hauseigent­ümer davon betroffen ist, kann es richtig teuer werden, wenn das Gebäude schwer beschädigt wird. Hilfen vom Staat werden im Freistaat Bayern seit 2019 nicht mehr erbracht. Der Zusatzbaus­tein „Elementars­chadenschu­tz“sollte daher heute in keiner Wohngebäud­eversicher­ung mehr fehlen.

Um den Beitrag zu senken, kann man einen Selbstbeha­lt vereinbare­n. Dieser kann 500 Euro betragen, sollte aber nicht zu hoch sein, da man im Schadensfa­ll diesen Betrag selbst tragen muss.

Wer einen Vertragswe­chsel erwägt, sollte die Fristen beachten. Die Kündigung des Altvertrag­es muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicheru­ngsjahres erfolgen, andernfall­s verlängert sich dieser automatisc­h. Um nicht ohne Schutz dazustehen, bietet es sich an, den Neuvertrag bestenfall­s schon vor der Kündigung in Händen zu haben.

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Foto: takasu, stock.adobe.com Ob der Versicheru­ngsschutz für das eigene Haus wirklich passt, sollte in regelmäßi‰ gen Abständen überprüft werden.
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Sascha Straub ist Fach‰ mann für Finanzfrag­en und Versicheru­ngen bei der Verbrauche­rzentrale Bayern.

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