Augsburger Allgemeine (Land West)
Lücken im Ernstfall
Wohngebäudeversicherungen zahlen oft nicht so viel Geld, wie sich das die von Feuer oder anderen Katastrophen Geschädigten erhoffen. Worauf Eigentümer bei den Verträgen achten sollten
Wer ein Haus hat, sollte dieses durch eine Wohngebäudeversicherung schützen. Diese tritt ein bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmungen. Doch im Ernstfall scheint dieser Schutz vielfach Lücken zu haben. In nahezu jedem zweiten Tarif stehe der Versicherte ohne oder mit weniger Entschädigung da, urteilt die Zeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen Ausgabe.
Insbesondere bei älteren Verträgen kann es im Ernstfall Probleme geben. Bis in die 1990er Jahre hinein gab es in Bayern die Feuerversicherungspflicht für Wohnhäuser. Etliche dieser Verträge laufen noch, sichern aber ausschließlich das Brandrisiko ab. Aber auch den Verträgen, die bereits vor 20 Jahren auf den breiteren Versicherungsschutz umgestellt worden sind, fehlen nicht selten wichtige Leistungen.
Fängt das Haus Feuer, weil man eine Kerze hat brennen lassen oder steht der Keller unter Wasser, weil der marode Waschmaschinenschlauch gerissen ist, wird die Entschädigung um das Mitverschulden gekürzt. Volle Leistung trotz grober Fahrlässigkeit ist in den meisten Verträgen nicht vereinbart, kann mittlerweile aber abgeschlossen werden.
Je älter ein Gebäude ist, desto mehr „mitgealtert“sind auch dessen Versorgungsleitungen. Während die Zuleitungsrohre auf dem Grundstück mitversichert sind, bleiben Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks beim Schutz außen vor. Dabei nehmen hier aber in der Regel die Schadensfälle zu. Weil trotzdem nur verhältnismäßig wenige Tarife Ableitungsrohre abdecken, kann ein Versicherungswechsel nötig werden. Der eigene Bedarf sollte daher vorher gründlich abklärt werden.
Die Gebäudeversicherung zahlt nicht für sogenannte Naturgefahren. Darunter fallen zum Beispiel Überschwemmung durch Hochwasser und Starkregen oder Lawinen und Erdrutsche. Wenn man als Hauseigentümer davon betroffen ist, kann es richtig teuer werden, wenn das Gebäude schwer beschädigt wird. Hilfen vom Staat werden im Freistaat Bayern seit 2019 nicht mehr erbracht. Der Zusatzbaustein „Elementarschadenschutz“sollte daher heute in keiner Wohngebäudeversicherung mehr fehlen.
Um den Beitrag zu senken, kann man einen Selbstbehalt vereinbaren. Dieser kann 500 Euro betragen, sollte aber nicht zu hoch sein, da man im Schadensfall diesen Betrag selbst tragen muss.
Wer einen Vertragswechsel erwägt, sollte die Fristen beachten. Die Kündigung des Altvertrages muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen, andernfalls verlängert sich dieser automatisch. Um nicht ohne Schutz dazustehen, bietet es sich an, den Neuvertrag bestenfalls schon vor der Kündigung in Händen zu haben.